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  #1  
Alt 12.06.2013, 15:19
gabriellla6541 gabriellla6541 ist offline
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Standard schwerbehindertenausweiss

Hallo ich habe mal eine frage: Ich habe einen Schwerbehindertenausweiss mit den Buchstaben G und B habe nun eine Fahrkarte wie weit kann ich damit fahren????

LG gabi
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  #2  
Alt 12.06.2013, 16:49
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: schwerbehindertenausweiss

Hallo
falls du die Wertmarke für den ÖPNV hast, kannst du damit in allen Zügen des nahverkehrs (S Bahn RE RB) und in allen Bussen in deutschland fahren vorrausgesetzt du hast eine gültige Wertmarke

Aufgrund des B musst nur du in Zügen des Fernverkehrs zahlen, deine begleitung nicht

bei Fluggesellschaften nachfragen.
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #3  
Alt 13.06.2013, 13:11
gabriellla6541 gabriellla6541 ist offline
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Standard AW: schwerbehindertenausweiss

Hallo Barbara

Danke für die schnelle antwort...

Also in Deutschland kann ich und eine Begleit person umsonst mit Bus und Bahn fahren vorraussetzung ist eine wertmarke zuhaben ist das so richtig???

vielen Dank im vorraus

LG Gabi
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  #4  
Alt 13.06.2013, 16:33
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: schwerbehindertenausweiss

Bei der Bahn gilt das nur, so lange du keine Fernzüge (zum Beispiel IC oder ICE) benutzt.
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  #5  
Alt 14.06.2013, 12:21
boebi boebi ist offline
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Standard AW: schwerbehindertenausweiss

Hallo Gabi,

hier noch einige Erklärungen und ein Link:

Zitat:
Anmerkung vom VdK
"Unentgeltliche" Beförderung? - Nicht ganz!
Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr vorliegt, hat man als schwerbehinderte Person Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Ganz kostenlos ist die Beförderung im Grunde aber nicht für alle: Beim Versorgungsamt muss man zunächst eine Wertmarke für die "Freifahrt" kaufen. Diese kostet in der Regel für ein halbes Jahr 36 Euro, für ein ganzes Jahr 72 Euro. Für jemanden, nur sehr selten im Jahr einmal Bus oder Bahn fährt, lohnt sich die Wertmarke also nicht unbedingt.
Einige Personengruppen bekommen die Wertmarke auf Antrag aber kostenlos, dies sind unter anderem Personen, die "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) in ihrem Ausweis vermerkt haben. Auch Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, zum Beispiel ALG-II-Empfänger, können die Wertmarke kostenlos erhalten. Fragen Sie bitte dazu bei Ihrem Versorgungsamt nach!
http://www.rhein-erft-kreis.de/Inter...enausweis.html

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verf...B&id=543625!0#

Ich habe jetzt im Urlaub am Bodensee gesehen, dass mit dem Beiblatt und Wertmarke die Beförderung auf den Schiffen der BSB (Bodensee-Schiffsbetriebe) kostenlos ist.

Liebe Grüße
Boebi
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  #6  
Alt 14.06.2013, 22:23
Benutzerbild von Waldbaer Foerster 1
Waldbaer Foerster 1 Waldbaer Foerster 1 ist offline
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Beiträge: 601
Standard AW: schwerbehindertenausweiss

Hallo Gabi,

ich freue mich sehr, wieder mal was von dir zu hören.Erzähl doch mal wie es dir in letzter Zeit so ergangen ist. Wieso brauchst du eine Begleitperson? Geht es dir so schlecht? Viele Fragen, ich hoffe du meldest dich mal.

Liebe Grüße
Renate
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  #7  
Alt 17.06.2013, 08:54
gabriellla6541 gabriellla6541 ist offline
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Beiträge: 106
Standard AW: schwerbehindertenausweiss

Hallo Renate
Verfolge trotzalledem euer Schicksal zwischendurch...Bei mir wurde Juli2012 der Kehlkopf komplett entfern ,danach ein halbes Jahr lang nurFisteln....Sprechen geht bis heute nicht trotz sprechprothese... Im März diesen Jahres lag ich vier wochen im Krankenhaus über einer Woche im Koma insgesamt 2,5 wochen auf der intensivstation.
Ich hatte Die schwere Influenza , beidseitige Lungenentzündung und noch eine Lungenembolie....War eine harte und sehr schwere Zeit.....Mein COPD hat sich dadurch sehr verschlechtert..Im CT wurden dann zwei knoten an der rechten halsseite gesehen werden beobachtet...soweit bis jetzt...

LG Gabi
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