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Alt 08.07.2004, 11:41
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbehindertenausweiss bei Blasenkrebs

Hallo Dieter,

ja, so ist es. Die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ist auf die Zeit der Heilungsbewährung begrenzt. Danach erfolgt entweder eine Untersuchung über die noch bestehenden "Behinderungen", oder es wird einfach bei Deinem Hausarzt nachgefragt. Dessen Bericht ist dann ausschlaggebend für die weitere Beurteilung durch das Versorgungsamt. Noch ein Hinweis: Auch nach der Heilungsbewährung besteht in vielen Fällen ein erhebliches psychologisches Syndrom weiter. Ob dies auch bei Dir der Fall sein wird, vermag ich natürlich nicht zu beantworten. Dennoch gilt, ein solches "psychologisches Syndrom" mit den unterschiedlichsten Auswirkungen wie: Schlaflosigkeit, Antriebsarmut, Müdigkeit, Mutlosigkeit, Resignation bis hin zu Selbstmordabsichten und vieles mehr! Also man läßt sich nicht einfach so abspeisen, verstanden?

Peter
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