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AW: Überprüfung EM Rente unbefristet
Genau Barbderara abwarten...auch wenns schwer fällt und es von aussen natürlich sehr leicht gesagt ist.Ich schliesse mich Wolfgangs Äusserungen an und meine auch das es durchaus ein gutes Zeichen sein kann,das Dir eine Begleitperson bescheinigt wurde.
Und noch was....Ja die Rentenversicherung kann viel oder ebend auch viel versuchen....verweigern....ändern....kürzen...able hnen....usw. doch glaube mir...eine einmal genehmigte Erwerbsminderungsrente und dann noch unbefristet....wie bei Dir...kann man nicht so einfach entziehen oder abändern....da muss schon etwas sehr gravierendes vorliegen oder sich geändert haben bei Dir.....ich betone... Versuchen....ist erlaubt und Legitim wir Erwerbsgeminderten Menschen sind zur Mitwirkungspflicht verpflichtet. Doch widerstandslos hinnehmen muss man darausfolgende Entscheidungen der Rentenversicherung aufkeinenfall. Und ein fristgerechter Widerspruch hat aufschiebende Wirkung bis rechtskräftig darüber entschieden wurde.Da Dir die Rente schon genehmigt wurde und Leistungen zu Dir geflossen sind. Gute Besserung Zitat:
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