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Alt 28.06.2004, 21:33
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Rente oder Teilrente bei Hodenkrebs?

Hallo Chris, ich freue mich mit dir, dass du wieder arbeiten gehen kannst (auch wenn es manchmal nicht so einfach ist wie früher). Also aus meiner Sicht gibt es zwei Gründe für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente: Entweder der Patient kann aufgrund der Dauer der Therapien auch nach Ablauf der 78 Wochen Krankengeldanspruch noch nicht ins Erwerbsleben zurück, muss also erst einmal Übergangsgeld nach §125 Sozialgesetzbuch III beantragen bzw. Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung.

Oder es ist von vorn herein abzusehen, dass der Patient nicht wieder arbeiten gehen können wird.
Es sollten aber immer erst Reha- Maßnahmen versucht werden, ehe eine solche Entscheidung getroffen wird. Im Falle einer Berentung wird bei Hodenkrebspatienten fast immer eine befristete EM-Rente bewilligt. Das hat z.B. im öffentlichen Dienst und in vielen anderen Bereichen den Vorteil, dass man zwischenzeitlich nicht gekündigt werden darf, einem also der Rückweg ins Erwerbleben offen bleibt. Lass dich ggf. mal umfassend bei deinem Rententräger beraten. Alles Gute - leana
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