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  #1  
Alt 24.01.2013, 14:29
Benutzerbild von HelmutL
HelmutL HelmutL ist offline
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Lächeln AW: Kehlkopfentfernung und Rente?

Hallo Singha,

es ist zwar schon lange her, daß ich mich mit Schwerbehinderung und den damit verbundenen Gesetzen und Vorschriften befassen musste. Damals vor allem noch nach altem Recht (vor 2001).

Ich vermute, da werden 2 Begriffe durcheinander geworfen: MdE und GdB sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge. Das eine hat mit dem anderen nur bedingt zu tun. MdE heißt "Minderung der Erwerbsfähigkeit" und GdB heißt "Grad der Behinderung". Der GdB berücksichtigt nicht nur die Beeinträchtigung im Erwerbsleben, sondern vor allem auch die im Alltag. Die MdE (GdS) bezieht sich ausschließlich auf die Beeinträchtigungen im Erwerbsleben.

Quellenbeispiele:
GdB - http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung
MdE - http://de.wikipedia.org/wiki/Minderu...f%C3%A4higkeit
Verminderte Erwerbsfähigkeit - http://de.wikipedia.org/wiki/Vermind...f%C3%A4higkeit
GdS - http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_de...4digungsfolgen

Im Internet (Begriffe: Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Versorgungsamt ...) wirst du sicher weitere Informationen finden, die das letztendlich klären können oder du führst zur Klärung Gespräche mit den entsprechenden Institutionen. Der Unterschied zwischen den Begriffen und deren Handhabung/Anwendung sollte klar sein.


Herzliche Grüße und gutes Gelingen,

Helmut
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Die von mir im Krebs-Kompass verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine ausdrückliche Zustimmung weder verwendet noch veröffentlicht werden. Auch nicht auszugsweise.

Geändert von HelmutL (24.01.2013 um 14:50 Uhr) Grund: ein Fehler
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  #2  
Alt 24.01.2013, 19:37
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Singha Singha ist offline
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Standard AW: Kehlkopfentfernung und Rente?

Hallo Helmut,
Das alte Rentengesetz war schon besser, denn heute wird nur noch nach den Stunden
beurteilt und nicht nach der Behinderung. Für nach 1961 geborene , so wie ich 1962 siehts auch nicht gerade gut aus.
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  #3  
Alt 29.01.2013, 12:41
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Singha Singha ist offline
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Standard AW: Kehlkopfentfernung und Rente?

So, war gestern beim Vdk und haben Widerspruch eingelegt. Der Vdk Mitarbeiter war sehr erstaunt über die RV , das sie den Antrag abgelehnt hat, denn normalerweise geht ein 50 Jähriger Laryngektomierter mit einer zusätzlichen Behinderung der Hand in Vollrente.

Jetzt heisst es abwarten und Tee trinken.
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  #4  
Alt 29.01.2013, 13:41
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Standard AW: Kehlkopfentfernung und Rente?

Wir drücken die Daumen dass es klappt

LG
Wangi
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  #5  
Alt 09.02.2013, 14:14
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Singha Singha ist offline
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Standard AW: Kehlkopfentfernung und Rente?

So, habe heute das Gutachten der RV bekommen. Der VDK hat festgestellt ,das Unterschiede zwischen dem Entlassungbericht der Reha und der RV bestehen.
Zum Beispiel: Körperliche Arbeitsschwere Reha -leichte RV-mittelschwere,
Arbeitshaltung im Stehen Reha-zeitweise RV-ständig ,
im Gehen Reha-zeitweise RV- ständig,
im Sitzen Reha -überwiegend RV-ständig.
Arbeitsorganisation: Reha --Tag und Frühschicht RV -Tag , Früh und Nachtschicht.
Negatives Leistungsvermögen Reha:
Sinnesorgane
Bewegungs und Haltungsapparat
Gefährdungs-und Belastungsfaktoren
Negatives Leistungsvermögen RV:
Sinnesorgane wurden nicht berücksichtigt.
Schlecht ist auch das der Entasunngsbericht der Reha trotz der vielen Negativen leistungseinflüssen die arbeitsfähigkeit auf 6Stunden und mehr eingestuft hat.
Leider hatte ich diese Seite des Entalssungsberichts damals nicht.
Nun muss ich meine behandelnden Ärzte bitten dieses zu wiederlegen. Also das Spiesrutenlaufen ist eröffnet.
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  #6  
Alt 09.02.2013, 22:04
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Standard AW: Kehlkopfentfernung und Rente?

Hallo Singha,

eine seltsame Geschichte. Ich denke, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Ich drücke die Daumen.


Viel Glück,

Helmut
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  #7  
Alt 10.02.2013, 11:25
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Singha Singha ist offline
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Standard AW: Kehlkopfentfernung und Rente?

In 3Monaten läuft mein Krankengeld aus und ich muss mich beim Arbeitsamt melden. ich habe riesen Bammel da vor, das die mir eine Arbeit andrehen die ich gesundheitlich nicht schaffe und mir dann auch noch Faulheit unterstellt wird.Laut RV bin ich ja trotz Kehlkopflosigkeit und nur einer funktionstüchtigen Hand voll Erwerbsfähig.
Langsam bekomme ich richtig Angst vor der Zukunft. seit der Ablehnung habe ich keine Nacht mehr durch geschlafen.
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Stichworte
ablehnung, kehlkopfkrebs, rente


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