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  #1  
Alt 01.12.2012, 16:51
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Hallo Gilda,

ich denke, dass Du so eine Bestrahlung unterschätzt.

Wolfgang
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
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Geändert von wolfgang46 (01.12.2012 um 16:57 Uhr)
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  #2  
Alt 01.12.2012, 17:01
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Hallo KLieser,

in jedem Fall solltest Du Widerspruch einlegen und auf eine Einzelfall Entscheidung bestehen.

Oft ist es nur der Sachbearbeiter, der es als erstes in die Finger bekam, der ohne viel zu überlegen den "falschen" Textbaustein gewählt hat.
Das hatte ich auch einige Male.

Viel Erfolg
Alles Liebe
Wolfgang

PS. Noch ein kleiner Hinweis: Die Zuzahlung für die Taxe ist jeweils nur für die erste und letzte Fahrt zu zahlen. Nicht für jede!
Ich habe immer den gleichen Fahrer gehabt, der hat vor der Klinik auch gewartet bis ich fertig war um dann auch die Rückfahr zu haben.
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Geändert von wolfgang46 (01.12.2012 um 17:04 Uhr) Grund: PS Nachgetragen
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  #3  
Alt 01.12.2012, 18:02
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Zitat:
Zitat von wolfgang46 Beitrag anzeigen
ich denke, dass Du so eine Bestrahlung unterschätzt.
Eher nicht, ich hatte 35 Bestrahlungen.
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  #4  
Alt 01.12.2012, 18:58
Dirk1973 Dirk1973 ist offline
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Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Mit der Zuzahlung nur für die erste und die letzte Fahrt ist nur dann richtig, wenn die Behandlung von der KK als Serienbehandlung anerkannt wurde. Ist zwar die Regel, sollte jedoch nicht mit Fahrten zur einzelnen ärztlichen Behandlung verwechselt werden. Nur mal so am Rande.
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  #5  
Alt 01.12.2012, 19:44
KLieser72 KLieser72 ist offline
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Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Danke für die Infos zur Taxi-Fahrt.
Das Schreiben der KK klingt aber anders:

Zitat:
Zu den Fahrtkosten ist lediglich ein Eigenanteil von Ihnen zu leisten. Dieser beträgt je einfache Fahrt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5,00 €, höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Oder interpretiere ich das nur falsch?
Ich hatte das so herausgelesen, dass man für jede Fahrt 10% zahlen muss. Wobei ich nicht verstand, weshalb der Begriff 'einfache Fahrt' verwendet wird.
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  #6  
Alt 01.12.2012, 19:52
Dirk1973 Dirk1973 ist offline
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Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Das liest Du schon vollkommen richtig. Stellt einen Antrag auf Kostenübernahme für Fahrten im Rahmen einer ambulanten Serienbehandlung gemäß Anlahe 2 der Krankentransport-Richtlinien. Nach erfolgter Kostenübernahme zahlt Ihr dann nur noch einmal bei der ersten und einmal bei der letzten Fahrt. Die Höhe (5% etc.....) ändert sich nicht.

Ganz vergessen: einfache Fahrt ist eine Fahrt. Also von Zuhause in die Klinik ist eine Fahrt und von der Klinik wieder zurück ist eine weitere Fahrt.
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Geändert von Dirk1973 (01.12.2012 um 19:54 Uhr) Grund: Wat verjessen... tz tz tz
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  #7  
Alt 01.12.2012, 20:19
KLieser72 KLieser72 ist offline
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Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Genauso ist doch der Antrag gestellt worden (siehe Anhang).

Was soll ich denn jetzt noch von der KK halten?
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Verordnung Krankenbeförderung 2.jpg (90,2 KB, 141x aufgerufen)
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  #8  
Alt 01.12.2012, 21:19
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: KK verweigert Haushaltshilfe während Strahlentherapie

Hallo zusammen,


zum Thema Fahrtkosten gibt es einen ganzen Thread.

Im Fahrkosten Merkblatt meiner KK steht:
Zitat:
"Besonderheiten
Bei bestimmten Serienbehandlungen wie zum Beispiel ....oder Strahlentherapien brauchen Sie nur für die erste und letzte Fahrt etwas zuzahlen, wenn die ambulante eine stationäre Behandlung ersetzt.
Genehmigt die TK Ihnen die Fahrkosten dafür, teilt Sie Ihnen die Details mit."

Zitat Ende.

Daraus ergibt sich, dass die Fahrten vorher bei der KK gemeldet (beantragt) werden müssen.
Aber das setze ich als bekannt voraus.

Sollte Deine Krankenkasse hier nicht mit sich reden lassen, denke ich, dass Du noch einmal mit Deinem Arzt berätst, was hier die beste Möglichkeit für Dich ist.
Du kannst nicht davon ausgehen, dass die Bestrahlungen für Dich so locker ablaufen wie von gilda angedeutet.
Ich kenne sonst niemanden, auch nicht hier im KK, der nach der Bestrahlung in der Lage gewesen wäre, sich verkehrssicher zu bewegen.

Lieben Gruß
Wolfgang
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Geändert von wolfgang46 (01.12.2012 um 21:35 Uhr) Grund: Formatierung
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