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  #1  
Alt 24.12.2011, 08:55
Suusi Suusi ist offline
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Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 97
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Es ist nämlich so,dass mein Rentenberater etwas ganz anderes erzählt und der Sozialdienst in der Reha wieder etwas ganz anderes gesagt hat.
Wenn ich von diesen beiden Aussagen ausgehe,dann habe ich keine Chance.
Ich arbeite seit meiner Erkrankung,nach der Widereingliederung nur noch 17,5 Std seit 2009.In der jetzigen Reha hat man mir ganz klar gesagt,das ich niemals mehr voll arbeiten kann,also zwischen 3 und 6 Stunden am Tag.
Der Sozialdienst in der Reha sagt,das ich nur dann die Erwerbsunfähigkeitsteilrente bekomme, wenn ich mindestens 6 Monate vorher krank war(wieso man bestätigt mir doch,dass ich 3 bis6 Std arbeiten darf)und wenn ich aus einem Ganztagsjob komme.
Der Rentenberater sagt,dieses sei ganz egal,ich würde sie aber nicht bekommen,da ich nach 1961 geboren bin.
Dank eurer Info,weiß ich ja jetzt wie ich weiter vor gehen muss.
Werde mich dann gleich nach den Feiertagen da durchboxen.
Liebe grüße Susanne
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  #2  
Alt 25.12.2011, 00:32
mucki53 mucki53 ist offline
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Registriert seit: 15.11.2011
Ort: Hessen
Beiträge: 734
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Ich glaube, es gibt erst ab dem 7. Monat nach Eintritt des "Grundes" die Rente, daher wird der Einwand mit den 6 Monaten kommen. Aber im INet kann st Du Dich kundig machen, auch auf der Seite der DRV Bund.
LG und viel Glück, habe das auch noch vor mir.
mucki
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  #3  
Alt 25.12.2011, 00:58
boebi boebi ist offline
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Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 928
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Guten Morgen,
zur Eu-Rente ein paar Warnungen und Hinweise.


EU-Rente: Ganz vorsichtig bei der Reha vor Rente auf Verlangen der KK. Der Rehaantrag kann gleichzeitig abgewandelt werden zum Rentenantrag auf EU-Rente. Das passiert bei Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden.
Konsequenzen sind dann:
Die KK ist aus allen Zahlungen ab Rentenbewilligung und Rückwirkend ab Rehaantrag raus. Also auch aus Einzahlungen für die Rente. Das kann evtl. ein Rentenverlust von einem Jahr sein.
Zusätzlich ergibt sich eine dauerhafte Verminderung der Rente, ab dem Zeitpunkt der Beantragung (Rehaantrag) bis zum Zeitpunkt des tatsächlich möglichen Rentenbeginns (mit GdB 63 Jahre, ohne Gdb 65+x). Ich sage nochmal DAUERHAFT. Für jeden Monat sind das 0,003 Punkte Abzug von der Rente. Das hört sich wenig an, kann sich aber ganz schön summieren.
Das heißt, wenn möglich nicht unter 3 Stunden gehen. Ich habe das leider zu spät festgestellt und bin in der Reha falsch beraten worden. Jeder Tag zählt für die Rente und die Abzüge werden geringer.
Die KK möchte jeden soll schnell wie möglich aus den Zahlungen haben. Das gleiche gilt sinngemäß auch für das Arbeitslosengeld.
Wenn möglich sollte ihr dem Arbeitsmarkt weiter „zur Verfügung“ stehen, bis das AG ausläuft. Es ist ein Anspruch, den ihr erworben habt und um ehrlich zu sein, mit GdB nimmt ab 50 uns sowieso keiner mehr.
Wer die EU-Rente will, sollte gut überlegen.


Einen schönen 1. Weihnachtstag
Boebi
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  #4  
Alt 27.12.2011, 21:39
Suusi Suusi ist offline
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Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 97
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Wellenwind,
habe dir noch einige Fragen in einer PN gestellt,da für mich noch so einiges offen ist. Würde mich riesig freuen,wenn du sie mir auch beantworten könntest.
Freue mich für dich,dass es bei dir alles so reibungslos geklappt hat.
Suusi
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  #5  
Alt 28.12.2011, 10:40
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.243
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Liebe Suusi!

Wenn man eine Erwerbsminderungsrente erhält und länger als 6Wochen erkrankt ist, dann bekommt man nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber kein Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse.
In Deutschland wird in diesem Fall nur eine Sozialleistung gezahlt und dies ist die EM-Rente.

Elisabethh.
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  #6  
Alt 11.02.2012, 14:53
Suusi Suusi ist offline
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Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 97
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo Ihr Lieben,
habe heute meinen Teilerwerbsunfähigkeitsbescheid erhalten.
Ich bin ab dem 01. 01.1012 jetzt Teilerwerbsun.
Kann diese Rente aber auch Rückwirkend ab den 15.03.2011 erhalten(Reha Antrag gestellt)
Ich bin in den letzten Monaten schon nicht mehr als 17,5 Stunden in der Woche arbeiten gegangen. Wirkt sich das jetzt negativ auf meine Hinzuverdienstgrenze aus,da ich mein Einkommen der letzten Monate mitteilen muss und dieser bei 17,5 Std nicht so hoch ist,wie bei jemanden der voll Arbeiten gehen konnte.
Ist es vorteilhaft die Rente jetzt rückwirkend zu Beantragen.
Finde auch nicht so wirklich viel Infos darüber.
Über Antworten würde ich mich freuen.
Susanne
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  #7  
Alt 12.02.2012, 19:26
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.243
Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Liebe Susanne!

Es ist erfreulich, dass Du die Rente bekommst, aber rückwirkend ab 15.03.2011 dies muss man sich wirklich überlegen.

Ich denke, Du solltest Dich einmal beraten lassen, damit Du nicht zum Schluss noch etwas abgezogen bekommst. Eine Arbeitszeit von 17,5 Stunden pro Woche dürfte eigentlich nicht zur Rentenminderung führen.Wie schon geschrieben, dies ist sehr von der individuellen Situation abhängig.Die Mitarbeiter der DRV müßten Dir eigentlich eine kompetente Antwort geben können.

Tschüß!

Elisabethh.
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