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AW: Krankenhaustagegeld für stationäre Anschlussbehandlung
Guten Morgen malarave,
ich habe das Urteil gefunden, ich hoffe, du kannst damit was anfangen: "Laut einem Urteil des Landgerichts Hildesheim steht Patienten, die sich in einem Reha-Zentrum behandeln lassen, für diese Zeit Krankenhaustagegeld zu (Az.: 3 O 114/03). Krankentagegeldversicherungen sollen den Verdienstausfall von Versicherten aufgrund von Krankheiten oder Unfälllen ausgleichen - das gilt auch für den Aufenthalt in einem Reha-Zentrum" Das ist doch eigentlich eindeutig, oder was meinst du? LG Monika |
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