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#1
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Boebi,
nein ich meine schon die Angabe bei den aussergewöhnlichen Belastungen beim Finanzamt und EKST-Erklärung, nicht KK. Ja wenn man eine viel grössere Ausgabe hat, kommt vielleicht in Betracht, dass man daraus einen Steuervorteil hat, aber die muss schon sehr hoch sein. Und wenn Dein Einkommen so gering wäre, bräuchtest Du ja gar keine EKST machen. Kann ich mir alles nicht vorstellen. Gruss Altmann |
#2
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo und guten Morgen Altmann,
ich bin kein Steuerexperte aber es gibt eine ganz einfache Berechnung in den außergewöhnlichen Belastungen. Grundlage ist, das die nachgewiesenen Mehrausgaben über den 900€ für die Privatfahrten bei Behinderung liegen. Die weitere Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von 100% ohne Kennzeichen. Privatfahrten bei Behinderung ohne besonderen Nachweis 900 € Zusätzliche Fahrkosten: Fahrten zum Arzt/ Fahrten zur TU usw. Fahrten der Angehörigen zum Besuch im KH/Reha angenommen 400€ Sind Gesamtfahrkosten von 1.300€ Weitere außergewöhnliche Belastungen: Z.B. Parkkosten für die Arztbesuche/TU Sämtliche nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel Die erreichte Belastungsgrenze der KK (angenommen: chronisch Krank, Behinderung 100%) Zahnbehandlungen, Brille, Hilfsmittel angenommene Gesamtkosten der weiteren außergewöhnlichen Belastungen 2.000€ Summe der Aufwendungen 3.300€ Jetzt kommt es darauf an, ob die zumutbare Belastung von 5% entsprechen ist. Das kann jeder ausrechnen. Es ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Sagen wir mal 5% von 45.000€ ./. 2.250€ je weniger je mehr. Bleiben abziehbar nach § 33 EStG. 1.050€ Ohne Nachweis wären das die 900€. Hier ist der Nachweis besser. Der Behinderten-Pauschbetrag von 1.420€ bleibt unberührt. Ich hoffe, dass ist verständlich. Gruß und einen schönen Sonntag Boebi Geändert von boebi (17.09.2011 um 23:50 Uhr) |
#3
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AW: Schwerbehindertenausweis
Liebe Frau Altmann,
solche Dinge sollte man bei jemanden, der von sich behauptet: Zitat:
Es müssen mehr Leute Steuererklärungen abgeben als vielen bekannt ist, ob sie es tuen ist eine andere Sache. Und gemäß einem alten Buchhalterspruch - den Du bestimmt kennst - heißt es "alle Belege aufheben, wegschmeißen kann man immer noch" . Wie Du an den Erläuterungen von Boebi ersehen kannst, kann sehr wohl auch der berühmte Kleinkram auf einmal richtig gold- ähm - geldwert sein. @ all Und weil wir gerade beim Thema Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung sind. An dieser Front tut sich auch was: Grund hierfür ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008, wonach die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für seine Krankenversicherung steuerfrei bleiben, soweit sie mit der Versorgung auf Sozialhilfeniveau vergleichbar sind (sogenannte Basisversorgung). ......... Gerade bei gesetzlich Krankenversicherten fallen bei Inanspruchnahme vieler Leistungen Zahlungen an, die nicht durch die Basisversicherung abgedeckt werden und daher vom Versicherten selber zu tragen sind. ..... ... In konsequenter Anwendung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts müsste ein steuerlicher Abzug der oben genannten Zuzahlungen auch in voller Höhe, also ohne Kürzung um einen zumutbaren Eigenanteil, möglich sein. Zur Klärung dieser Rechtsfrage ist vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz ein Verfahren anhängig. ..... .. in der Steuererklärung grundsätzlich alle Krankheitskosten angegeben werden, unabhängig davon, ob sie offensichtlich unter dem Betrag der zumutbaren Belastung liegen oder nicht. Die Finanzämter werden voraussichtlich eine Kürzung um die zumutbare Belastung vornehmen. Unterbleibt der Abzug der Krankheitskosten ganz oder teilweise, sollte Einspruch eingelegt und unter Hinweis auf das beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängige Verfahren das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragt werden. aus http://www.pharmazeutische-zeitung.d...x.php?id=39026
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Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden. Geändert von J.F. (18.09.2011 um 10:52 Uhr) |
#4
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo,
ja ich bin Buchhalterin und weis, wie lange man die Belege aufheben "muss". Das gilt für Geschäftsleute etc, aber der "kleine Mann" geht doch da leer aus. Sicher ist es besser, wenn man immer einen Nachweis hat, ich hebe sogar die Aldi-Rechnungen auf, schon mal wegen dem Umtausch. Aber wie gesagt, wenn man nicht extreme aussergewöhnliche Belastungen hat und trotzdem nicht über der zumutbaren Belastung liegen sollte, ist doch alles mit dem SB-Freibetrag abgegolten. Ich kann nicht mal meine Selbstbeteiligung für die PKV anrechnen und die liegt bei 900 Euro. Wenn der STB das alles bearbeiten muss, kostet es nur Geld, ist aber scheinbar gewollt. Sorry, ist meine Meinung. Gruss Altmann |
#5
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Altmann und guten Morgen,
Du hast scheinbar immer noch nicht richtig gelesen. Die Erklärung mache ich mit jedem Steuerprogramm alleine. Seit Jahren bekomme ich Centgenau das wieder, was ich einreiche und das ist nicht wenig. Gruß Boebi |
#6
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Altmann,
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Stimmt, die lass ich Dir auch. Mich stört nur das laienhafte Wissen, dass Du unbedingt an den Mann bringen möchtest. Nichts für ungut. Ist halt meine Meinung
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#7
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AW: Schwerbehindertenausweis
hallo
anscheinend reagieren die Steuerbeamten ganz unterschiedlich: manche krankheitsbezogenen Kosten werden nicht anerkannt (Fahrtkosten Parkkosten, Zahn/Brille)... Einspruch eingelegt- abgewiesen - und gerichtlich dagegen vorzugehen- keine Kraft. In meinem früheren Wohnort ging alles problemlos durch und jetzt nicht...... und mit den normalen (Praxisgebühr, Phsiogebühr, Arzneimittel) komme ich nicht über den Betrag ...mit den anderen wäre ich schon drüber.... Finanzämter sind schon unterschiedlich Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#8
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AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Barbara,
vorweg gesagt. Ich bin kein Steuerberater und kann auch keine Rechtsberatung geben, aber ich mache schon seit Jahren meine Steuererklärung selber. Es ist nicht nachvollziehbar, das die Kosten für Brille und Zähne nicht absetzbar sein sollen. In dieser Hinsicht sind die Steuergesetze in gesamt Deutschland gleich. Die zusätzlichen Kosten für Fahrten zum Arzt, Parkosten, sind teilweise strittig. Eine Klage ist nicht kostenlos und in der Regel ohne fachliche Hilfe nicht empfehlenswert. Dazu hätte ich auch keine Nerven, die brauchen wir für andere Sachen nötiger. Gruß Boebi |
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