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  #1  
Alt 17.09.2011, 10:38
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Boebi,
nein ich meine schon die Angabe bei den aussergewöhnlichen Belastungen
beim Finanzamt und EKST-Erklärung, nicht KK.
Ja wenn man eine viel grössere Ausgabe hat, kommt vielleicht in Betracht,
dass man daraus einen Steuervorteil hat, aber die muss schon sehr hoch sein.
Und wenn Dein Einkommen so gering wäre, bräuchtest Du ja gar keine EKST
machen.
Kann ich mir alles nicht vorstellen.
Gruss Altmann
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  #2  
Alt 17.09.2011, 23:43
boebi boebi ist offline
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Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 928
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo und guten Morgen Altmann,
ich bin kein Steuerexperte aber es gibt eine ganz einfache Berechnung in den außergewöhnlichen Belastungen. Grundlage ist, das die nachgewiesenen Mehrausgaben über den 900€ für die Privatfahrten bei Behinderung liegen. Die weitere Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von 100% ohne Kennzeichen.

Privatfahrten bei Behinderung ohne besonderen Nachweis 900 €
Zusätzliche Fahrkosten:
Fahrten zum Arzt/
Fahrten zur TU usw.
Fahrten der Angehörigen zum Besuch im KH/Reha angenommen 400€

Sind Gesamtfahrkosten von 1.300€

Weitere außergewöhnliche Belastungen:
Z.B.
Parkkosten für die Arztbesuche/TU
Sämtliche nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel
Die erreichte Belastungsgrenze der KK
(angenommen: chronisch Krank, Behinderung 100%)
Zahnbehandlungen, Brille, Hilfsmittel
angenommene Gesamtkosten der weiteren
außergewöhnlichen Belastungen 2.000€

Summe der Aufwendungen 3.300€

Jetzt kommt es darauf an, ob die zumutbare Belastung
von 5% entsprechen ist.
Das kann jeder ausrechnen.
Es ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Sagen wir mal 5% von 45.000€ ./. 2.250€
je weniger je mehr.
Bleiben abziehbar nach § 33 EStG. 1.050€

Ohne Nachweis wären das die 900€. Hier ist der Nachweis besser.
Der Behinderten-Pauschbetrag von 1.420€ bleibt unberührt.
Ich hoffe, dass ist verständlich.

Gruß und einen schönen Sonntag
Boebi

Geändert von boebi (17.09.2011 um 23:50 Uhr)
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  #3  
Alt 18.09.2011, 08:47
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Liebe Frau Altmann,

solche Dinge sollte man bei jemanden, der von sich behauptet:
Zitat:
Zitat von Altmann
ich würde mich nicht als Laie bezeichnen. Ich praktiziere das alles selbst, ich brauche dazu keinen Steuerberater.
(http://www.krebs-kompass.org/forum/s...46#post1042446) voraussetzen. Es gibt im steuerlichen Recht wohl dann doch mehr Dinge, die Du Dir nicht vorstellen kannst. Deswegen würde ich Dir empfehlen mit steuerlichen Hilfestellungen etwas vorsichtiger sein.

Es müssen mehr Leute Steuererklärungen abgeben als vielen bekannt ist, ob sie es tuen ist eine andere Sache. Und gemäß einem alten Buchhalterspruch - den Du bestimmt kennst - heißt es "alle Belege aufheben, wegschmeißen kann man immer noch" . Wie Du an den Erläuterungen von Boebi ersehen kannst, kann sehr wohl auch der berühmte Kleinkram auf einmal richtig gold- ähm - geldwert sein.



@ all
Und weil wir gerade beim Thema Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung sind. An dieser Front tut sich auch was:

Grund hierfür ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008, wonach die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für seine Krankenversicherung steuerfrei bleiben, soweit sie mit der Versorgung auf Sozialhilfeniveau vergleichbar sind (sogenannte Basisversorgung).
.........
Gerade bei gesetzlich Krankenversicherten fallen bei Inanspruchnahme vieler Leistungen Zahlungen an, die nicht durch die Basisversicherung abgedeckt werden und daher vom Versicherten selber zu tragen sind. .....
...
In konsequenter Anwendung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts müsste ein steuerlicher Abzug der oben genannten Zuzahlungen auch in voller Höhe, also ohne Kürzung um einen zumutbaren Eigenanteil, möglich sein. Zur Klärung dieser Rechtsfrage ist vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz ein Verfahren anhängig.
.....
.. in der Steuererklärung grundsätzlich alle Krankheitskosten angegeben werden, unabhängig davon, ob sie offensichtlich unter dem Betrag der zumutbaren Belastung liegen oder nicht. Die Finanzämter werden voraussichtlich eine Kürzung um die zumutbare Belastung vornehmen. Unterbleibt der Abzug der Krankheitskosten ganz oder teilweise, sollte Einspruch eingelegt und unter Hinweis auf das beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängige Verfahren das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragt werden.


aus http://www.pharmazeutische-zeitung.d...x.php?id=39026
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Geändert von J.F. (18.09.2011 um 10:52 Uhr)
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  #4  
Alt 18.09.2011, 11:06
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo,
ja ich bin Buchhalterin und weis, wie lange man die Belege aufheben "muss".
Das gilt für Geschäftsleute etc, aber der "kleine Mann" geht doch da leer aus.
Sicher ist es besser, wenn man immer einen Nachweis hat, ich hebe sogar die
Aldi-Rechnungen auf, schon mal wegen dem Umtausch.
Aber wie gesagt, wenn man nicht extreme aussergewöhnliche Belastungen
hat und trotzdem nicht über der zumutbaren Belastung liegen sollte, ist doch alles mit dem SB-Freibetrag abgegolten.
Ich kann nicht mal meine Selbstbeteiligung für die PKV anrechnen und die
liegt bei 900 Euro.
Wenn der STB das alles bearbeiten muss, kostet es nur Geld, ist aber
scheinbar gewollt.
Sorry, ist meine Meinung.
Gruss Altmann
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  #5  
Alt 18.09.2011, 11:13
boebi boebi ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Altmann und guten Morgen,
Du hast scheinbar immer noch nicht richtig gelesen. Die Erklärung mache ich mit jedem Steuerprogramm alleine. Seit Jahren bekomme ich Centgenau das wieder, was ich einreiche und das ist nicht wenig.
Gruß
Boebi
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  #6  
Alt 18.09.2011, 12:31
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Altmann,

Zitat:
Zitat von Altmann Beitrag anzeigen
.. und weis, wie lange man die Belege aufheben "muss".
Das gilt für Geschäftsleute etc, aber der "kleine Mann" geht doch da leer aus.
Falsch, auch der kleine Mann hat die Belege aufzubewahren, wenn auch nicht in den Zeitspannen wie Geschäftsleute.


Zitat:
Zitat von Altmann Beitrag anzeigen
Aber wie gesagt, wenn man nicht extreme aussergewöhnliche Belastungen
hat und trotzdem nicht über der zumutbaren Belastung liegen sollte, ist doch alles mit dem SB-Freibetrag abgegolten.
Auch falsch, die Krankheitskosten sind zusätzlich anzusetzen.


Zitat:
Zitat von Altmann Beitrag anzeigen
Ich kann nicht mal meine Selbstbeteiligung für die PKV anrechnen und die
liegt bei 900 Euro..
Dann verdienst Du aber recht gut. Kleiner Hinweis, schau mal auf meinen Zusatz bzgl Einspruch.

Zitat:
Zitat von Altmann Beitrag anzeigen
Wenn der STB das alles bearbeiten muss, kostet es nur Geld, ist aber
scheinbar gewollt.
Auch nicht richtig, ein gutes Programm macht es möglich, siehe auch Hinweis von boebi.

Zitat:
Zitat von Altmann Beitrag anzeigen
Sorry, ist meine Meinung.
Stimmt, die lass ich Dir auch. Mich stört nur das laienhafte Wissen, dass Du unbedingt an den Mann bringen möchtest. Nichts für ungut. Ist halt meine Meinung
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  #7  
Alt 18.09.2011, 18:56
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

hallo
anscheinend reagieren die Steuerbeamten ganz unterschiedlich:
manche krankheitsbezogenen Kosten werden nicht anerkannt (Fahrtkosten Parkkosten, Zahn/Brille)... Einspruch eingelegt- abgewiesen - und gerichtlich dagegen vorzugehen- keine Kraft.
In meinem früheren Wohnort ging alles problemlos durch und jetzt nicht......

und mit den normalen (Praxisgebühr, Phsiogebühr, Arzneimittel) komme ich nicht über den Betrag ...mit den anderen wäre ich schon drüber....

Finanzämter sind schon unterschiedlich

Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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  #8  
Alt 19.09.2011, 00:46
boebi boebi ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo Barbara,
vorweg gesagt. Ich bin kein Steuerberater und kann auch keine Rechtsberatung geben, aber ich mache schon seit Jahren meine Steuererklärung selber. Es ist nicht nachvollziehbar, das die Kosten für Brille und Zähne nicht absetzbar sein sollen.
In dieser Hinsicht sind die Steuergesetze in gesamt Deutschland gleich.
Die zusätzlichen Kosten für Fahrten zum Arzt, Parkosten, sind teilweise strittig.

Eine Klage ist nicht kostenlos und in der Regel ohne fachliche Hilfe nicht empfehlenswert. Dazu hätte ich auch keine Nerven, die brauchen wir für andere Sachen nötiger.
Gruß
Boebi
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