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vorzeitige Rentenabfindung
Meine frau ist 51 Jahre und leidet an Nieren und Wirbelsäulenkrebs im unheilbaren Zustand.
Gibt es die möglichkeit einer vorzeitigen Rentenabfindung? Vielen Dank für Eure Antworten |
#2
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Schau mal, in deinem anderen Thread hat dir bereits jemand geantwortet:
http://www.krebskompass.de/showthrea...00#post1044800 |
#3
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Hallo,
ja ich bin in dem anderen Forum nicht angemeldet, deshalb hier. Ja ist doch ganz klar, einfach den Weg des Antrages hinsichtlich EM-Rente bei der DRV. Wenn alles klar ist mit den Befunden ob Hausarzt oder sonstige oder eventuell noch Gutachter, gibt die EM-Rente. Von einer Abfindung habe ich noch nichts gehört, oder nennst Du das nur so. Gruss Altmann |
#4
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Hallo zusammen,
es gibt eine Rentenabfindung. Jetzt das ABER: Nur bei Witwen-/Witwerrenten bei der ersten Wiederheirat des Berechtigten. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/107.html Wegen dem Beginn von zB befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/101.html Und wegen der Befristung der Renten: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/102.html. Sie wird auf drei Jahre befristet, kann aber verlängert werden. Valalta, leider gibt es keine Auszahlung von erworbenen Rentenanwartschaften an den Einzahlenden. Würde letztendlich auch den Wegfall der Versorgung des Angehörigen nach sich ziehen, so hart es sich auch liest. Es bleibt Euch nur der Antrag auf verminderte Erwerbsunfähigkeit. Euch alles Gute.
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Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden. |
#5
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Zitat:
an was für eine Rentenabfindung denkst Du dabei? Ich gehe mal davon aus, dass Deine Frau schon eine Erwerbsminderungs- bzw. -unfähigkeitsrente erhält?!??!?! Für wen soll es eine Rentenabfindung geben????.. Schönen Abend und viele Grüße Billa |
#6
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Hallo, ich noch mal,
das mit der Höhe ist nicht so relevant. In jüngeren Jahren wird die EM-Rente so ausgelegt, wie wenn man bis 65 bzw. jetzt ja noch höher gearbeitet hätte. Darum ist die EM-Rente meist höher als die Altersrente. Wenn keine Besserung eintritt, wird man versuchen, irgendwann die Altersrente zu erzwingen. Gruss Altmann |
#7
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Da muss ich leider korrigieren. Das stimmt nicht. Bei der EM-Rente kommt ein Abschlag von 10,8 % zum Tragen, und der bleibt ein Leben lang, wenn man von dort aus in die Altersrente geht.
Ist leider so. Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#8
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Hallo und guten Tag,
auch ich kann mich Sternchen und Regina-B. nur anschliessen. Bin seit 2002 Teil-EU-Rentner,seit 2006 Voll-EU-Rentner und gehe zum 1.09. in Vorgezogene Altersrente(Vorraussetzung:männlich,100%SB,60 Jahre alt ). Bis zum Beginn der Regelaltersrente werden die 10,8% einbehalten,leider. Gruss Dieter |
#9
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Hallo,
jetzt sind wir ja beim Rentenabschlag gelandet. Also es ist nicht so, dass der in jedem Fall abgezogen wird. Nur wenn man nicht das richtige Alter hat, also vorzeitig in Rente geht, wird der abgezogen. Man kann zwar zu einem bestimmten vorzeitigen Beginn, aber dann eben nur mit Abschlag. Wenn also ein SB 60-jähriger bis 63 wartet, dann kein Abschlag. Muss man selbst wissen, wie man das machen will. Ist ein Rechenexempel. Bei einer kleinen Rente kann man die 10,8% schon in Kauf nehmen. Bei einer Grösseren schaut es natürlich anders aus. Gruss Altmann |
#10
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Auch da muss ich widersprechen. Wenn der von Dir genannte 60 Jährige vorher bereits eine EM - Rente bezogen hat (mit 10,8 % Abschlag) so bleibt dieser Abschlag ein Leben lang.
Lediglich wenn ein Schwerbehinderter bis zum regulären Eintritt in die Altersrente (je nach Jahrgang mit 60 oder 63) keine Rente erhielt, dann kommt er ohne Abschläge davon. Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#11
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Aus diesem Grund empfiehlt es nich m.E. nach in jedem Fall vor Antragstellung eine Beratungstelle der DRV aufzusuchen und sich ausführlich beraten zu lassen. (Wenn man denn überhaupt eine Wahl hat)
Gerade bei der Rente gibt es die unterschiedlichsten Konstellationen. Welche Rente wann wie für wen überhaupt möglich ist, hängt ja unter Umständen auch von Versicherungszeiten etc.ab (man denke an die Rente für Schwerbehinderte meines Wissens nach mit einer Wartezeit von 35 Jahren.) und für nicht EU Bürger gibt es evtl. sogar die Möglichkeit sich die Beiträge auszahlen zu lassen, wenn die in ihr Ursprungsland zurückgehen und nie eine Leistung der DRV bezogen haben... Auch wenns jetzt off topic wird: Ich finde es immer wieder erstaunlich, jeder Bürger zahlt in seinem Leben einen Haufen Kohle in eine von vorne bis hinten gesetzlich reglementierte staatliche Kasse ein, deren Leistung er in der Regel 100 Prozentig in Anspruch nehmen wird. Und trotzdem ist die Rentenversicherung einer der Leistungsträger über den in der Bevölkerung die größte Ahnungslosigkeit herrscht. - Um missverständnissen vorzubeugen: mich eingeschlossen. Geändert von Adlatus (13.07.2011 um 15:37 Uhr) Grund: Nachtrag |
#12
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
Hallo Regina,
ja genauso habe ich das ja gemeint und erläutert. Warum Widerspruch? Wenn der Abschlag einmal festgelegt ist, somit immer bleibt, dann den ganzen Rentenbezug über. Habe ich nicht anders behauptet. Es kann aber auch anders gehen, wenn man lange genug wartet, dann eben kein Rentenabschlag. Aber in diesem Thread geht es ja um was anderes. Gruss Altmann |
#13
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
soweit ich weiß, ist der Begriff" vorzeitige Rentenabfindung" nur für die Auszahlung der Rentenansprüche.
Das geht, meiner Kenntnis nach, nur in bestimmten Fällen. Z.B. wenn ein ausländischer Arbeitnehmer jahrelang in Deutschland gearbeitet und Rentenzahlungen geleistet hat. Hat dieser Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht und will in seine Heimat zurück, dann kann er sich unter bestimmten Vorraussetzungen die Rente als Einmahlzahlung auszahlen lassen. Ich hoffe, ich habe das einigermassen verständlich erklärt. silverlady |
#14
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
nun gut so geht´s ganz genau:
Sozialgesetzbuch (SGB VI) Gesetzliche Rentenversicherung -------------------------------------------------------------------------------- § 107 SGB VI Rentenabfindung (1) Witwenrenten oder Witwerrenten werden bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24fachen Monatsbetrag abgefunden. Für die Ermittlung anderer Witwenrenten oder Witwerrenten aus derselben Rentenanwartschaft wird bis zum Ablauf des 24. Kalendermonats nach Ablauf des Kalendermonats der Wiederheirat unterstellt, dass ein Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente besteht. Bei kleinen Witwenrenten oder kleinen Witwerrenten vermindert sich das 24fache des abzufindenden Monatsbetrags um die Anzahl an Kalendermonaten, für die eine kleine Witwenrente oder kleine Witwerrente geleistet wurde. Entsprechend vermindert sich die Anzahl an Kalendermonaten nach Satz 2. (2) Monatsbetrag ist der Durchschnitt der für die letzten zwölf Kalendermonate geleisteten Witwenrente oder Witwerrente. Bei Wiederheirat vor Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten ist Monatsbetrag der Durchschnittsbetrag der Witwenrente oder Witwerrente, die nach Ablauf des dritten auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonats zu leisten war. Bei Wiederheirat vor Ablauf dieses Kalendermonats ist Monatsbetrag der Betrag der Witwenrente oder Witwerrente, der für den vierten auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonat zu leisten wäre. (3) Für eine Rentenabfindung gelten als erste Wiederheirat auch die erste Wiederbegründung einer Lebenspartnerschaft, die erste Heirat nach einer Lebenspartnerschaft sowie die erste Begründung einer Lebenspartnerschaft nach einer Ehe Wirklich genau verstanden habe ich das aber nicht --> ich bleib dabei, bitte eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen. @Silverlady ja so ähnlich kenn ich das, man bekommt soweit ich weiß aber nicht die Rente ausgezahlt. Man bekommt den Arbeitnehmeranteil den man in den Jahren eingezahlt hat zurück. Der Arbeitgeberanteil bleibt im Topf. Damit verzichtet man auf alle Ansprüche gegenüber der RV. Das geht aber nur wenn man tatsächlich die EU dauerhaft verlässt. (Ich glaube sogar gehört zu haben, dass das auch für Deutsche geht, die nachgewiesen dauerhaft auswandern. Aber das kann ich nur als Gerücht verbreiten, genau weiss ich es nicht) |
#15
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AW: vorzeitige Rentenabfindung
wir danken Euch für die zahlreichen Antworten! Wir werden nunmehr mal die entsprechenden Stellen aufsuchen und geben Euch dann mal ein Feetback wie es gelaufen ist.
Vielen Dank |
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