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  #1  
Alt 25.06.2011, 10:55
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?

Vorsicht mit solchen steuerlichen Beratungsaktionen. Wenn die Frau Steuerklasse drei hat, darf sie dann nachzahlen. Und ggf. ist der steuerliche Vorteil der Splittingtabelle futsch. Da sollte entweder die Auskunftsstelle des Finanzamts, ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater ran und keine Laien. Das kann mächtig ins Auge gehen.
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  #2  
Alt 25.06.2011, 11:38
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?

Hallo
ja es ist richtig mit den 50%. Ich selbst lege jeden Monat einen gewissen betrag auf die Seite, den ich dann bei der Nachzahlung an das Finanzamt parat habe.
Die Rente ist ja Einkommen und du hast über den SB Freibetrag und über die außergewöhnlichen Belastungen schon einen "Steuervorteill".
ist die Rente eher gering, fallen auch die Steuern weg.....
Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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  #3  
Alt 25.06.2011, 17:12
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?

Liebe Jaecky!

Du schreibst in einem anderen Thread, dass Ihr auch ein Haus habt, noch mit Krediten belastet. Dadurch haben Deine Eltern doch auch Aufwendungen, z.B. für Reparaturen, Grundsteuer, Kreditraten-und Zinsen, um nur einige zu nennen. Laßt Euch einmal beim Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein beraten, damit Deine Mutti keine Steuernachzahlungen oder zumindest geringere hat!

Den Lohnsteuerhilfeverein gibt es in allen Bundesländern.

Tschüß!

Elisabethh.
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  #4  
Alt 26.06.2011, 11:57
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?

Hallo J. F.,
ja klar muss man das erst ausrechnen. Drum habe ich ja gesagt, zu einem
Lohnsteuerverein. Getrennte Veranlagung geht nur, wenn beide die
gleiche Lohnsteuerklasse haben bzw. man muss die dann so machen.
Es kann trotzdem sein, dass unter dem Strich, wenn es nach Grundtabelle
statt Splitting geht, ein steuerlicher Vorteil rauskommt.
Es wird sich eher lohnen, wenn Rente und der Verdienst des Arbeitenden
fast gleich ist. Es sind also mehrere Kriterien ausschlaggebend.
Aber die Lohnsteuerhilfe wird auch etwas kosten.
Also ein Rechenexempel.
Gruss Altmann
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  #5  
Alt 27.06.2011, 08:15
Jaecky Jaecky ist offline
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 454
Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?

Hall an Alle,

dankeschön für Eure lieben Tipps. Hab mich sehr gefreut

Aber ich bitte Euch, wegen mir müsst ihr Euch nicht anblaffen. Bin doch über jeden Tipp dankbar.

Meine Mama hat Lohnsteuerklasse 3 und dadurch ist die getrennte Veranlagung auch die schlechtere Variante. (Nachzahlung ist noch höher)

Was meint Ihr denn zu diesem Antrag, dass man die nicht mehr machen muss?

Liebe Grüße Jäcky
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  #6  
Alt 27.06.2011, 11:22
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?

Ach so Jaecky,
jetzt weis ich welchen Antrag Du meinst.
Den gibt es schon noch, das ist die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung
die Du beantragen kannst.
Du findest das Formular im Net.
Da muss man seine Einkünfte angeben und wenn die Beträge bis zu einer
gewissen Höhe darunter liegen, entscheidet bzw. schickt Dir das
Finanzamt diese Bescheinigung für 3 Jahre zu.
Du brauchst dann keine Erklärung mehr abgeben und auch auf eventuelle
Sparzinsen keine Kapitalertragsteuer mehr zahlen.
Gruss Altmann
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  #7  
Alt 27.06.2011, 17:27
Dirk-Gütersloh Dirk-Gütersloh ist offline
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Ort: Steinhagen bei Gütersloh
Beiträge: 1.187
Standard AW: Erwerbsunfähigkeitsrente besteuern?

Hallo Ihr Lieben,

im Forum Rechtl. und Finanzielles ist es immer sehr schwierig, die Grenze zwischen Beratung und Erfahrungsaustausch zu ziehen. Beratung ist uns ganz klar nicht erlaubt, wir sind hier ja nur interessierte Laien.

Insofern fände ich es gut, wenn wir hier einen Cut machen könnten. Jaecky hat verschiedene Tipps auf Beratungsstellen bekommen. Dieser Fall ist ja nun kein ganz einfacher und da können wir Laien nicht weiterhelfen.

Lieben Gruß

Dirk-Gütersloh
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