Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 25.05.2011, 16:24
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2005
Ort: NRW
Beiträge: 271
Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Hallo, Det!

Ich beobachte Deinen Thread schon seit Tagen.

Das was Barbara schreibt ist richtig. Auf keinen Fall selbst kündigen oder die Kündigung seitens des Arbeitgebers akzeptieren. Sollte diese kommen Einspruch innerhalb von drei Wochen einlegen.
Du beantragst beim AA Nahtlosigkeitsgeld. Selbstverständlich musst Du Dich nach wie vor krankschreiben lassen. Die Krankmeldungen bekommt in diesem Fall auch das AA. Allerdings werden die dieses "Spiel" nicht lange mitmachen. Es folgen nun Besuche beim Medizinischen Dienst des AA. Die Gutachter beurteilen Deinen Gesundheitszustand. Es kann sein, dass Du bei mehreren, verschiedenen Gutachtern vorstellig werden musst. So lange aber erhälst Du ALG I / Nahtlosigkeitsgeld. Nach Abschluss und Einsicht der Gutachten wirst Du vermutlich aufgefordert, entweder wieder zu arbeiten oder einen Rentenantrag zu stellen. Wenn Du objektiv absehen kannst, dass Deine Arbeitsfähigkeit nicht zu 100 % wieder hergestellt werden kann oder wird, solltest Du Dich mit dem Gedanken der Berentung (vielleicht ja nur Teilrente und Teilzeit arbeiten) anfreunden.

Ansonsten ist der VDK eine gute Adresse.

Alles Gute
Regina Beate
__________________
BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 08.06.2011, 18:05
Det55 Det55 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2010
Ort: Land Brandenburg/PM
Beiträge: 83
Standard AW: KK will Zahlung einstellen

@Alle
Danke erstmal für Eure Hilfe.
So morgen ist nun mein Tag bei AA wo ich die Unterlagen abzugeben habe.Im Februar `11 hatte ich einen Verschlimmerungsantrag an das Versorgungsamt gestellt.Und wie der Zufall es will,kam heute der Neufeststellungbescheid.Ich wurde rückwirkend zum 21.2.11 von 50 auf 60 GdB eingestuft.
Diesen Bescheid nehme ich natürlich morgen mit zu AA,denn angegeben hatte vor 3 Wochen 50 GdB.Als ich gestern bei meiner HÄ war,sagte sie mir auch,das das AA von Ihr einen aktuellen Befund haben möchten.
Wie ich mir nun vorstellen kann,wird das AA mich zu einem Rentenantrag drängen und mir wird keine andere Wahl bleiben dem zu folgen.Ob die mich noch dann dazu veranlassen werden,das ich mich dem Amtsarzt des AA vorstellen muss?Wer weis?
Es ist zur Zeit wieder mal so,das ich mich richtig Sch.... fühle.Nun kommt auch noch dazu,das mir am vergangenen Freitag eine Frau beim Ausparken,gegen mein Auto gefahren ist,jetzt kommt auch bestimmt noch der Kampf mit der Versicherung,zwecks Schuldfrage auf mich zu.Zur Not habe ich zum Glück eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

LG Detti
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 09.06.2011, 11:19
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Hallo Det,
das ist nicht gesagt, dass das AA Dich gleich zu einem Rentenantrag drängt.
Die machen das erst wenn sie nicht mehr zahlen wollen. Bei mir mussten sie
nicht zahlen, dann war denen das vollkommen wurscht.
Und es ist dem AA auch egal, ob Du jetzt 50 oder 60 GdB hast, ändert
nichts an der Tatsache, Du kommst bei denen dann nur in die sogenannte
Reha-Abteilung. Und die ist auch nicht besser in Sachen Arbeitsbeschaffung.
Ich weis jetzt nicht wie alt Du bist. Hast Du Angst, dass Deine Rente nicht
so hoch ausfällt?
Ja und wie so oft geschrieben, eine EM-Rente zu bekommen ist heutzutage nicht leicht. Es ist nicht wie in Griechenland, wo die Angehörigen für längst
Verstorbene noch kassieren. Bei uns passen die sehr auf und es geht sehr
oft sehr ungerecht hinaus. Das machen die aber nicht um den Steuerzahler
zu schonen, sondern damit bei ihnen nichts gekürzt wird. So wieder mal
geschimpft.
Dann erzähl mal wieder, wie es Dir beim AA ergangen ist.
Gruss Altmann
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.06.2011, 20:02
Det55 Det55 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2010
Ort: Land Brandenburg/PM
Beiträge: 83
Standard AW: KK will Zahlung einstellen

So,war heute beim AA
Habe nur die Formulare abgeben brauchen.Die Dame hatte sich eine Kopie von dem Neufeststellungsbescheid gemacht und gemeint,das sie noch auf die Befunde meiner angegebenen Ärzte warten.Bekomme erstmal eine Abschlagszahlung(Vorschuss),der Rest folgt dann nach eventueller Bewilligung.Ich soll nun warten,bis ich dann Bescheid vom AA bekommt,ob ich noch zum Amtsarzt des AA muss oder gleich das Nahtlosigkeitsgeld bekomme.
Vielleicht reicht ja dem Arbeitsamtsarzt der Bescheid vom Versorgungsamt und die anderen Befunde meiner Ärzte.
Von einem eventuellen Rentenantrag was noch nicht die Rede.Ich denke der wird bestimmt noch kommen.Bin der KK zu teuer,dem AA bestimmt auch und der Rentenkasse sowieso.
Wenn die dann halt der Meinung sind,das ich Arbeitsfähig bin,kann ich auch nichts machen.Gehe dann arbeiten,bis ich umfalle.Dann zählt es vielleicht als Arbeitsunfall.Oder wie?

LG Detleff
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 09.06.2011, 20:04
Orchidee Orchidee ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2009
Beiträge: 176
Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Hallo,

vielleicht kann ich weiterhelfen, da ich im letzten Jahr ein ähnliches Problem hatte. Wenn man Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung beantragt, muss man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (das ist eben die Sonderregelung). Der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur wird - bei Krebskranken oft nach Aktenlage - entscheiden, ob die Arbeitsfähigkeit voraussichtlich noch länger als sechs Monate andauert. Man ist daher verpflichtet, eine Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte zu unterschreiben, da diese vom MD angeschrieben werden.

Die AA ist dann verpflichtet, den Erkrankten aufzufordern, innerhalb von vier Wochen entweder einen Rehaantrag (dazu gehört zum Beispiel eine medizinische Rehabilitation, aber auch eine stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt) oder einen Rentenantrag zu stellen. Bis zu dieser Entscheidung wird weiterhin ALG, allerdings längstens 12 Monate, gezahlt.

Bei mir ist die Beantragung des Arbeitslosengeldes damals völlig problemlos vonstatten gegangen, erst wegen der Wiedereingliederung in den Beruf gab es Probleme. Mittlerweile ist aber auch das Geschichte.

Ach ja, ich habe schon einige Tage nach Antragstellung einen vorläufigen Bescheid bekommen, die Summe kam mir schon sehr niedrig vor... Als dann allerdings der MD das "positive" Gutachten abgegeben hatte, wurde der frühere Arbeitgeber wegen des letzten Einkommens angeschrieben und später kam der endgültige Bescheid, in dem der Anspruch angepasst wurde. Also - nicht gleich erschrecken.

Schöne Grüße und viel Erfolg
Orchidee
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 10.06.2011, 17:49
Det55 Det55 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2010
Ort: Land Brandenburg/PM
Beiträge: 83
Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Danke Orchidee
"Man ist daher verpflichtet, eine Schweigepflichtsentbindung für die Ärzte zu unterschreiben, da diese vom MD angeschrieben werden."

Also ich "glaube" ich brauchte nichts zu unterschreiben,das haben die von sich aus gemacht.Oder ich weis es nicht mehr,vielleicht habe ich bei Antragstellung,was unterschreiben müssen.Auf was man nicht alles aufpassen muß.
Heute kamen auch zwei Anrufe vom AA.
Erster war von der Sachbearbeiterin mit der Mitteilung,das sie auf den Befund meiner HÄ warten und das sie sich nächste Woche bei mir melden werden,um mir den aktuellen Stand mit zu teilen.
Zweiter war von einer Ärztin des AA,die fast das gleiche sagte und dann mir mit teilen wird,ob ich überhaupt da zu erscheinen habe.Die Mitteilung das mein GdB von 50 auf 60 angehoben wurde,hat sie schon erhalten.
Na,werde mal sehen,was da noch auf mich drauf zu kommt.

LG
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 15.06.2011, 14:35
Det55 Det55 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2010
Ort: Land Brandenburg/PM
Beiträge: 83
Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Hallo
Am 9.6. habe ich die Formulare bei AA abgegeben,mit Fragen beantworten,hat das alles keine 15min gedauert.Mir ging es auch an dem Tag nicht gut.
Am Freitag,ein Anruf von der Ärztin des AA.Das alles in die Wege geleitet wird,sobald der Bericht meiner HÄ da ist.

So,heute kam schon der Anruf vom Arbeitsamt.Bekomme ab 23.5. ALG1 nach §125 SGB.Die Ärztin des AA ist auch der Meinung das ich in meinem jetzigen Zustand und in absehbarer Zeit nicht Arbeitsfähig bin bzw werde.Die Unterlagen werden mir demnächst Zugestellt.Und ich brauchte mich da nicht noch einmal vorstellen,wegen Begutachtung und so und wünschte mir alles Gute.
Ich kann mich also bisher nicht beklagen,die Mitarbeiter haben es selbst auch mit bekommen,das es mir nicht gut geht.

Aaaber!
Die möchten das ich dann auch einen Antrag auf Rente stelle und hätte 4 Wochen Zeit diesen Antrag zu stellen.Damit werde ich natürlich zum VdK gehen.Die Sachbearbeiterin(VdK) hilft mir bei Beantragung.


Danke für Eure Hilfe und Anregungen
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 23.06.2011, 07:50
Det55 Det55 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2010
Ort: Land Brandenburg/PM
Beiträge: 83
Standard AW: KK will Zahlung einstellen

Moin,moin
Gestern ist nun das Schreiben vom AA gekommen,darin steht,das meine Leistungsfähigkeit so weit gemindert ist,dass ich nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten könne.Nun werde ich aufgefordert einen "Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente" zu stellen.
Mein Anspruch auf ALG1(§125 Absatz.1 Satz 1 SGB III) geht bis Nov.2012
Soweit ist mir das klar
Dieser Satz irritiert mich nun doch schon etwas, "Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen,gilt dieser Antrag als Rentenantrag"
Wenn ich das richtig verstehe,heißt das für mich,sollte die DRV eine Reha ablehnen gilt der Antrag als Rentenantrag.Aber,im März 2011 wurde mein Rehaantrag vom vorigen Jahr,entgültig(nach Widerspruch) abgelehnt.Und nu???
Verstehe nur das weitere Vorgehen nicht?Bekomme ich dann extra noch mal einen Rentenantrag zu gestellt?
VdK meinte.Ich solle den Rehaleistungs-Antrag ausfüllen,ebenso die "Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht" und habe dafür 4 Wochen Zeit.Auf eine Antwort kann ich bis zu 12 Wochen warten,so schnell wäre die DRV nicht.Wenn die Antwort dann kommt,sehen wir weiter.

LG@Alle
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:43 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55