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Alt 08.05.2004, 12:48
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Zuzahlungsgrenze

Im Moment scheint es so zu sein, dass jeder, der bereits seit einem Jahr, also auch schon im letzten Jahr chronisch krank war, auch in 2004 als chronisch krank anerkannt wird. Damit ist eine Zuzahlung von 1 % zu zahlen. Das heißt, wenn meine Ausgaben für Zuzahlungen (Krankenhaus, Arneimittel, Hilfsmittel etc. 1 % des Bruttoeinkommens abzgl. der Abschläge für Ehegatte und Kinder überschritten haben, kann ein Befreiungsantrag bei der Krankenkasse für den Rest des Jahres gestellt werden.
Bei mir ist es so, dass ich seit Januar chronisch krank (Krebs) bin. Bereits bestätigt durch Arzt sowie den Behindertenausweis (80 %) gelte ich für mindestens 5 Jahre als chronisch krank. Habe mittlerweile meine 1 % überschritten und Antrag bei meiner Krankenkasse gestellt. Dies wurde abgelehnt, weil ich erst ein Jahr lang chronisch krank sein muß. Dies würde bedeuten, dass jeder, der erst jetzt neu chronisch erkrankt, erst ab dem 2. Jahr die 1 % angerechnet bekommt. Dies bedeutet gleichzeitig, dass wohl die meisten Menschen, die logischerweise am Anfang ihrer Krankheit die höchsten Ausgaben haben, diese doch erst ab 2. Jahr anerkannt bekommen. Dies nenne ich die Patienten für dumm verkaufen.
Mich würde interessieren, ob ich tatsächlich erst im 2. Jahr die 1 % bekommen kann, obwohl ich dann wahrscheinlich wesentlich weniger Ausgaben habe und evtl. wieder darunter liege. Wäre ich schon früher krank geworden, bekäme ich die Kosten für dieses Jahr mit 1 %) anerkannt. Kann das sein? Wer hat hierzu genaue Infos. Leider sind alle Seiten im Internet sowie auch der Gesetzestext SVG V § 92 zu ungenau formuliert um meiner Krankenkasse widersprechen zu können.

Wallawallamh@web.de
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