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Alt 16.03.2011, 18:35
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rodinge rodinge ist offline
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Standard AW: Reha, danach arbeitsfähig?

Hallo Vonni,

die Genehmigung einer AHB oder Reha wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Das ist von Bundesland zu Bundesland scheinbar verschieden. Deswegen kann ich nur schreiben, wie es bei mir war:

Innerhalb von 6 Wochen nach der letzten Bestrahlung sollte ich die AHB angetreten haben. Kostenträger bei Krebserkrankungen ist der Rentenversicherungsträger. Ein Jahr später kann man eine Reha beantragen, die aber nur gewährt wird, wenn man nachweisen kann, dass man noch Beschwerden hat.

Mir wurde vom Sozialdienst des Krankenhauses drei Kliniken vorgeschlagen. Hier war übrigens die Bedingung, dass eine AHB nur in einem Umkreis von 300 km gewährt wird.

Nach einem Jahr habe ich dann noch einmal beim Rentenversicherungsträger in Berlin eine Reha beantragt und habe in dem Antrag gleich 2 Wunschkliniken mit angegeben, die aber weiter entfernt waren (600 km). Natürlich wurde abgelehnt, aber ich habe erfolgreich Widerspruch eingelegt und durfte dann auf die Insel Borkum.

Ich bin schon in Rente, wurde aber trotzdem als arbeitsunfähig entlassen und zwar nach beiden Aufenthalten. Und ich weiß von Mitpatienten, die noch berufstätig waren, dass auch sie als arbeitsunfähig entlassen wurden. Die mussten zu Hause gleich zum behandelnden Arzt, der sie ggfls. dann weiterhin krank geschrieben hat.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen und wünsche Dir alles Gute!

Gruß rodinge
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arbeitsfähig, reha


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