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#1
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AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.
Hallo Gina36,
soweit ich weiß ist ein Brustkarzinom das gleiche wie ein Mammakarzinom. Mein Antrag wurde von der Sozialarbeiterin des Krankenhauses ausgefüllt, mit der Begründung: Zustand nach operativer Entfernung eines Mammakarzinoms. Daraufhin habe ich 50% für fünf Jahre bekommen. Wie du auch schon geschrieben hast, ist das eigentlich üblich. Frag doch mal nach, ob die Sozialarbeiterin deines Krankenhauses vielleicht für dich tätig werden kann. Vielleicht kann ein Anruf von ihr beim zuständigen Integrationsamt schon für Klärung sorgen. Bringt ja manchmal mehr, als wenn man es selbst macht ;-) Liebe Grüße metalkatze |
#2
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AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.
Hallo Gina,
lass Dich nicht abwimmeln, das gibts ja garnicht. Wenn du Chemo und Bestrahlung bekommst, kann das garnicht sein. Hab ich noch nie gehört, 2,4 Jahre!! Gehe in Widerspruch und lasse Dir die Diagnose ganz klar von Deinem Arzt oder dem KH bescheinigen. Also die probieren es doch immer wieder. Gruss Altmann |
#3
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AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.
@Gina36
Selbst ich(Prostatakarzinom) habe einen Bindertenausweis 50 GdB und den habe ich gleich für 5 Jahre bekommen ohne das ich bisher Chemo oder Bestrahlung bekommen habe. Kann dir auch nur empfehlen,sofort in Widerspruch zugehen.",4 Jahre wo gibt es denn so was Da ich schon seit über einem Jahr krank geschrieben bin,überlege ich mir schon einen Antrag zu stellen,das ich höher gestuft werde.Ob das allerdings Sinn hat,weis ich noch nicht. LG an Alle |
#4
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AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.
Die vom Versorgungsamt verweisen auf die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV),diese findet man im Internet.
Dort steht: Nach Entfernung eines malignen (bösartigen) Brustdrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten. GdS während dieser Zeit bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN0 M0 50 bei Entfernung im Stadium (T1 bis T2) pN1 M0 60 in höheren Stadien wenigstens 80 Bedingen die Folgen der Operation und gegebenenfalls anderer Behandlungsmaßnahmen einen GdS von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten. Also für mich eindeutig, ich bin mir sicher ich bin im Recht! Bei meinem nochmaligem Anruf heute Nachmittag wurde mir gesagt, ich soll entweder einen Änderungsantrag stellen (dauert aber länger als meine Widerspruchsfrist ist) oder über das Sozialgericht klagen! Was soll ich machen? |
#5
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AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.
Also Gina, das verstehe ich nicht.
Wenn Du einen Änderungsantrag stellst, müsste der doch die Widerspruchsfrist unterbrechen, d. H. sie müssten erst über den Änderungsantrag entscheiden, wenn Du ihn innerhalb der Widerspruchsfrist gestellt hast. Oder liege ich da falsch? |
#6
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AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.
Liebe Gina,
ich würde - bevor ich einen Änderungsantrag stelle -auf jeden Fall Widerspruch bzw. Klage einreichen, damit die Frist nicht versäumt wird und es dann nicht APRIL APRIL heisst. Ein Widerspruch kann fristwahrend eingelegt werden und muss nicht sofort begründet werden. Für eine Klage zum Sozialgericht gilt das gleiche. LG Babsi Geändert von babsi2806 (08.02.2011 um 16:51 Uhr) |
#7
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AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.
Hallo Gina,
ich selbst würde iun dieser Situation persönlich vorsprechen. Wenn du Glück hast ist damit der Fall erledigt, wenn nicht weise eben dort darauf hin, dass du vor das Sozialgericht gehst. Soweit werden die dort es wohl nicht kommen lassen? Der "gute Mann" am Telefon war wohl eher der Hausmeister, selbst der würde aber wohl wissen, dass Brustkrebs ein Mammacarzinom ist. Gruss und viel Glück Rosita |
#8
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AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.
Keine Ahnung, kennt sich jemand damit aus?
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#9
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AW: Schwerbehindertenausweis bei Mammakarzinom.
Hallo Gina,
allgemein bei Verträgen usw. kenne ich es so, dass ein Änderungsantrag dann gestellt werden kann, wenn die Widerspruchfrist vorbei ist und die "Sache" in Kraft getreten ist. Aber so lange die Widerspruchsfrist noch nicht um ist, dann widersprechen. Aber vielleicht weiß das einer noch genauer. Hast du bei dir im Ort keine Beratungsstelle? So viel wie ich weiß, ist auch der VdK Ansprechpartner dafür. http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID...6vwtRDebH7O5s5
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Liebe Grüße JoBeth |
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