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#1
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AW: AHB für privat Versicherte
Hallo,
habe heute von meiner PKV die Zusage für die AHB in Boltenhagen bekommen mit dem Hinweis: Machen Sie sich um die finanziellen Dinge keine Sorgen, wir erstatten die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen zu 50 %, die Zusage gilt für 3 Wochen. Das heißt doch nun für mich, dass ich die "normalen" Behandlungen und Unterkunft, Verpfegung etc. bezahlt bekomme, richtig ?? Wahlleistungen habe ich nicht versichert und werde ich auch nicht in Anspruch nehmen, die müßte die Klinik doch auch extra mit mir vereinbaren, oder ?? Für mich ist das die erste AHB oder Kur daher kenne ich mich nicht so gut aus. Oder sollte ich nochmal bei der PKV nachfragen? Ich möchte halt nicht auf Kosten sitzenbleiben !! Lieben Gruß Silke |
#2
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AW: AHB für privat Versicherte
Hallo sternchen,
der Antrag für die Reha wurde von meinem Brustzentrum auch an die Beihilfestelle geschickt. Ich bin ja wie gesagt zu 50 % bei der PKV versichert und 50 % gibt es von der Beihilfe. Ich gehe natürlich davon aus dass die Beihilfe die restlichen 50 % zahlt, ist ja bei allen anderen Rechnungen genauso. Zumal die AHB von der Beihilfe wie ein Krankenhausaufenthalt gewertet wird. Auf der Homepage der Beihilfestelle steht sogar, dass man für eine AHB keine Kostenübernahme beangtragen muss , aber sicher ist sicher !!! Deswegen habe ich mehr Gedabken gemacht ob die PKV zahlt, aber das ist ja jetzt Gott sei dank geklärt. Ich muß sowieso sagen, dass meine PKV SEHR kulant ist, bis jetzt wurde ALLES bezahlt, selbst wenn es nicht versichert war, wurde auf freiwilliger Basis gezahlt. (Perücke, BH`s etc) Lieben Gruß Silke |
#3
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AW: AHB für privat Versicherte
Hallo silli,
ich war letztes Jahr in SPO, habe auch keine Wahlleistungen und hatte vorab einige Kämpfe mit meiner Krankenversicherung, letztlich haben sie dann aber die Kostenübernahme für die AHB zugesagt. Ich musste während des Aufenthaltes eine Anzahlung leisten, ich glaube 1000 Euro. Du bekommst einen Behandlungsvertrag zugeschickt und musst genau darauf achten, dass es nicht versehentlich ein Wahlleistungsvertrag ist, dann geht das klar. Wahlleistungen darf die Klinik nur abrechnen, wenn Du das unterschrieben hast. Ich hab mal - kurz nach der Diagnose, völlig durch den Wind und obwohl ich gesagt habe, dass ich nicht für Chefarztbehandlung versichert bin - einen AW-Vertrag vorgelegt bekommen und leider auch unterschrieben, ausgerechnet in der Nuklearmedizin. Das passiert mir nicht nochmal ....
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Liebe Grüße, sunny Letzte FEC am 28.12.09 - geschafft :-) ! |
#4
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AW: AHB für privat Versicherte
Die AHB hat meine PKV zum entsprechenden Satz (50 oder 30 %) auch bezahlt. Die nachfolgenden Rehas leider nicht. Da bezahlte die Beihilfe nur zu dem entsprechenden Satz (bei mir als Versorgungsempfängerin 70 % abzüglich 10 Euro täglich).
Karin |
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