AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Boebi,
nein ich meine schon die Angabe bei den aussergewöhnlichen Belastungen
beim Finanzamt und EKST-Erklärung, nicht KK.
Ja wenn man eine viel grössere Ausgabe hat, kommt vielleicht in Betracht,
dass man daraus einen Steuervorteil hat, aber die muss schon sehr hoch sein.
Und wenn Dein Einkommen so gering wäre, bräuchtest Du ja gar keine EKST
machen.
Kann ich mir alles nicht vorstellen.
Gruss Altmann
|