Guten Morgen malarave,
ich habe das Urteil gefunden, ich hoffe, du kannst damit was anfangen:
"Laut einem Urteil des Landgerichts Hildesheim steht Patienten,
die sich in einem Reha-Zentrum behandeln lassen, für diese Zeit Krankenhaustagegeld zu (Az.: 3 O 114/03).
Krankentagegeldversicherungen sollen den Verdienstausfall von Versicherten aufgrund von Krankheiten oder Unfälllen ausgleichen - das gilt auch für den Aufenthalt in einem Reha-Zentrum"
Das ist doch eigentlich eindeutig, oder was meinst du?
LG Monika