AW: KK will Zahlung einstellen
Hallo, Det!
Ich beobachte Deinen Thread schon seit Tagen.
Das was Barbara schreibt ist richtig. Auf keinen Fall selbst kündigen oder die Kündigung seitens des Arbeitgebers akzeptieren. Sollte diese kommen Einspruch innerhalb von drei Wochen einlegen.
Du beantragst beim AA Nahtlosigkeitsgeld. Selbstverständlich musst Du Dich nach wie vor krankschreiben lassen. Die Krankmeldungen bekommt in diesem Fall auch das AA. Allerdings werden die dieses "Spiel" nicht lange mitmachen. Es folgen nun Besuche beim Medizinischen Dienst des AA. Die Gutachter beurteilen Deinen Gesundheitszustand. Es kann sein, dass Du bei mehreren, verschiedenen Gutachtern vorstellig werden musst. So lange aber erhälst Du ALG I / Nahtlosigkeitsgeld. Nach Abschluss und Einsicht der Gutachten wirst Du vermutlich aufgefordert, entweder wieder zu arbeiten oder einen Rentenantrag zu stellen. Wenn Du objektiv absehen kannst, dass Deine Arbeitsfähigkeit nicht zu 100 % wieder hergestellt werden kann oder wird, solltest Du Dich mit dem Gedanken der Berentung (vielleicht ja nur Teilrente und Teilzeit arbeiten) anfreunden.
Ansonsten ist der VDK eine gute Adresse.
Alles Gute
Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013)
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