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  #1  
Alt 22.12.2011, 14:06
conquerer conquerer ist offline
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Beiträge: 335
Standard Heilungsbewährung (GDB) verweigert?

Hallo,

ich habe heute meinen Brief vom Versorgungsamt bekommen. Mir wird ein 30 %iger GDB zugesprochen aufgrund:

Zustand nach Synovialsarkom mit Nabrnbeschwerden
Schlafapnoe (Ok die hat mit meiner Erkrankung nichts zu tun)
Depressive Verstimmung

Bin ich einem Irrtum aufgesessen, das ich dachte aufgrund des Rezidivrisikos mindest 50% zu bekommen ?

Ich dachte diese "Heilungsbewährung", müsste gewährt werden.

Der Brief hätte besser nach Weihnachten kommen können, ich ärgere mich gerade ins unermessliche....

Grüsse
Con
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  #2  
Alt 22.12.2011, 18:09
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?

Liebe conquerer!

Du hast das Recht innerhalb von 4 Wochen (nach Zugang des Bescheides) Widerspruch gegen den Bescheid wegen des Schwerbehindertenausweises Einspruch zu erheben. Der Widerspruch muss entsprechend begründet werden.
Laß Dir dabei helfen! Du kannst Dich an den VDK oder den Sozialverband Deutschlands wenden, in beiden Organisationen muss man Mitglied sein, die Beiträge sind erschwinglich. In einem Deiner früheren Beiträge schriebst Du, dass Du in Mannheim behandelt worden ist. Die Sozialarbeiter der Kliniken sind auch geschult, in rechtlichen Angelegenheiten Hilfestellung zu geben.
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, dann kannst Du auch zum Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Dazu ist vorher eine Anfrage bei der Versicherung wg. der Kostenübernahme möglich. Die Angelegenheit hat eine rechtliche und medizinische Seite.
Es gibt klare gesetzliche Regelungen, in denen festgelegt ist, welchen Grad der Behinderung Du erhältst. Diese Tabellen sind im Internet einsehbar. Die Einstufung des Tumors in das TNM-System spielt dabei eine wichtige Rolle.

Die gesetzlichen Grundlagen findest Du hier:http://www.gesetze-im-internet.de/ve.../anlage_8.html
Es ist für Dich noch nichts verloren!!!

Liebe Grüße!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (22.12.2011 um 18:22 Uhr)
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  #3  
Alt 03.02.2012, 06:36
conquerer conquerer ist offline
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Beiträge: 335
Standard AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?

Hallo,

so Widerspruch eingelegt, gestern kam der neue Bescheid.

Statt GDB 30 habe ich jetzt GDB 90 ausgesetzt auf 5 Jahre bekommen.

Was ein Blatt Papier ändern kann...

Grüsse
Con
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  #4  
Alt 03.02.2012, 17:13
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?

Liebe Con!

Das sind ja gute Nachrichten!

Elisabethh.
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  #5  
Alt 03.02.2012, 17:37
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?

Hallo zusammen,

bei mir hat man auch einge Male nur nach Aktenlage entschieden, aber dann habe ich immer sofort Widerspruch eingelegt und siehe da, es wirkt.

Ich glaube, dass bei Behörden, Krankenkassen die Sachbearbeiter erst einmal versuchen einen einfachen Bescheid zu erteilen, und wenn der Empfänger dem Bescheid glaubt, ist es doch schön (für den Sachbearbeiter) - oder?

Gerne werden auch unsere Schreiben nicht sorgfältig gelesen und dann kommen Briefe mit Textbausteinen die nicht zum Thema passen.

Auch dann beschwere ich mich mit dem Hinweis, dass man doch bitte mein Schreiben sorgfältig lesen möge - einmal habe ich dazu geschrieben, dass ich keine Textbausteine verwenden kann.
Ein Brief von meiner Krankenkasse ist in der Post verloren gegangen. Das kann passieren. Auf Nachfrage hat man mir dann den Brief per E-Mail vorab geschickt, aber vergessen das ganze zu formatieren. So konnte ich alle einzelnen Textbausteine lesen.
Was meint Ihr, wie meine Antwort aussah......
Ich konnte dann ganz ganz schnell das machen, was ich beantragt hatte.
(Sonst wäre mein nächster Brief per Einschreiben an den Vorstand gegangen.)

Ich wünsche allen hier immer sachlich richtige Antwortschreiben.

Liebe Grüße
Wolfgang .
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
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  #6  
Alt 06.06.2012, 13:22
Dorle2009 Dorle2009 ist offline
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Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 88
Standard AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?

Hallo,
keine Ahnung, ob hier noch jemand liest, da das Thema schon ziemlich alt ist.
Mein Mann wurde 2008 mit Hochdosischemo nach diagnostizierter AML behandelt. Zuerst GdB 100, jetzt 60%. Nun hat er d Mitteilung bekommen, dass er auf 0% gesetzt wird aufgrund der Heilungsbewährung. Na ihr kennt das ja. Aufgrund seiner noch bestehenden Beschwerden hat er sich zur Anhörung geäußert u war daraufhin zur ärztlichen Kontrolluntersuchung geladen. Von da kam er ziemlich wütend zurück. Die Ärztin muss von Psychologie noch nie etwas gehört haben (keinerlei Einfühlungsvermögen in d Situation eines Betroffenen), und wir fragen uns, ob neben der eingehenden körperlichen Untersuchungzu zu einem solchen Prozedere auch die detaillierte Beschreibung des Tagesablaufes gehört u die Bewertung, dass wir kein Mittag essen, bis hin zu Fragen nach der Anzahl d Zimmer und ob d Kinder zu Besuch kommen etc.
Wir sind schon neugierig, wie der Bescheid aussieht, vor allem nach dem Begrüßungssatz der Ärztin:" Sie hatten 100%, dann 60% und jetzt 0%" (Wobei der SB-Ausweis noch bis Oktober 2012 gültig ist.)
Ist es jemandem von euch ähnlich ergangen und mit welchem Ausgang ist zu rechnen?
Gruß Dorle
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  #7  
Alt 06.01.2014, 13:57
Mitsch Mitsch ist offline
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Registriert seit: 06.01.2014
Beiträge: 1
Standard AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?

Zitat:
Zitat von Elisabethh.1900 Beitrag anzeigen
Liebe conquerer!

Du hast das Recht innerhalb von 4 Wochen (nach Zugang des Bescheides) Widerspruch gegen den Bescheid wegen des Schwerbehindertenausweises Einspruch zu erheben. Der Widerspruch muss entsprechend begründet werden.
Laß Dir dabei helfen! Du kannst Dich an den VDK oder den Sozialverband Deutschlands wenden, in beiden Organisationen muss man Mitglied sein, die Beiträge sind erschwinglich. In einem Deiner früheren Beiträge schriebst Du, dass Du in Mannheim behandelt worden ist. Die Sozialarbeiter der Kliniken sind auch geschult, in rechtlichen Angelegenheiten Hilfestellung zu geben.
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, dann kannst Du auch zum Fachanwalt für Sozialrecht gehen. Dazu ist vorher eine Anfrage bei der Versicherung wg. der Kostenübernahme möglich. Die Angelegenheit hat eine rechtliche und medizinische Seite.
Es gibt klare gesetzliche Regelungen, in denen festgelegt ist, welchen Grad der Behinderung Du erhältst. Diese Tabellen sind im Internet einsehbar. Die Einstufung des Tumors in das TNM-System spielt dabei eine wichtige Rolle.

Die gesetzlichen Grundlagen findest Du hier:http://www.gesetze-im-internet.de/ve.../anlage_8.html
Es ist für Dich noch nichts verloren!!!

Liebe Grüße!

Elisabethh.
Hallo Elisabeth,
ich komme mit der Tabelle nicht klar. Bei meiner Krebserkrankung handelt es sich um ein bösartiges Plattenepithelkarzinom bzw. Zungengrundkarzinom T2-3 N2 cMO, Epiglotis. Ich wurde im Rinecker-Proton-Therapy Center in München behandelt.
Die Dosierung war
33 Bestrahlungen x 2,2 gg 72,60 gg
Gesamtdosis
33 Bestrahlungen x 2,0 gg 66 gg
33 Bestrahlungen x 1,8 gg 59,4 gg
weißt du wie dies bei einem Schwerbehindertenausweis in Prozent ausmacht?
Lieben Gruß
Thomas
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  #8  
Alt 06.01.2014, 17:22
The Witch The Witch ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2011
Beiträge: 1.488
Standard AW: Heilungsbewährung (GDB) verweigert?

Erstens wird der Grad der Behinderung bzw. der Grad der Schädigungsfolgen nicht in Prozent gemessen; die Zahlen stehen für sich. Zweitens erhält man einen Schwerbehindertenausweis erst, wenn der GdB/GdS mindestens 50 beträgt - nur dann gilt man als schwerbehindert.

Bei der Zumessung des Grades kommt es dann auf deine tatsächlichen Einschränkungen an. Was da an Therapie vorhergegangen ist, ist erstmal zweitrangig (Ausnahme: bestimmte Organverluste durch Operationen).
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