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Arbeitslosengeld
Hallo Ihr Lieben!
Muß Euch mal fragen...................... Ich habe im April eine EM-Rente beantragt, da Mitte Mai mein Krankengeldanspruch ausgelaufen ist. Das Arbeitsamt hat mir Arbeitslosengeld nach §117 gewährt. Gleichzeitig wurden meine Unterlagen von dem Arbeitsamtvermittler an den mediz. Dienst geschickt. Der soll den "Nahtlosigkeits§ 125 prüfen. Ich dachte, den bekommt man automatisch anerkannt, wenn man zwar "ausgesteuert" aber nicht arbeitsfähig PS: Ich bin NICHT "gekündigt". Der mediz. Dienst vom Arbeitsamt will jetzt, daß ich den Rententräger UND die Gutachter des Rententrägers von der Schweigepflicht entbinde. Wer kann mir diese zwei Dinge erklären?? So. jetzt geh ich mal in die Federn.........ich wünsche Euch schöne Träume Loulilein |
#2
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AW: Arbeitslosengeld
Hallo
ich bin auch ausgesteuert und habe den Bescheid nach 117 SGB bekommen... ich habe auch einen rentenantrag gestellt und muß noch wegen Leistungsminderung (125) beurteilt werden. Ich warte da auf einen Termin. Ich bin auch noch nicht gekündigt also fast der gleiche Fall Barbara |
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