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AW: Ich habe eine Frage ...
Hallo Ingrid,
dein Freund hat Anspruch auf Krankengeld innerhalb einer 3-Jahres-Rahmenfrist für die selbe Erkrankung bis zu max. 78 Wochen. Es heisst aber Anspruch, nicht dass 78 Wochen gezahlt werden. Auch die Zeit der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers zählt bereits zu der Anspruchszeit. Ich gehe davon aus, dass die Rentenzeit nicht mit hineinzählt, er somit im anschluss an die Rentenzahlungen wieder Anspruch auf KG hat. Das kann er aber auch im voraus bereits mit der Krankenkasse abklären. Vielleicht gibt es ja bis Juni auch eine Entscheidung zur Rente. Ich drücke mal die Daumen. Lieben Gruss Gaby
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