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Alt 02.04.2002, 12:00
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schwerbeschädigtenausweiss

Hallo.
Es ist ganz normal, daß nach 5 Jahren Heilungsbewährungszeitraum die Prozente runtergestuft werden, wenn keine Verschlechterung der Erkrankung oder Neuerkrankung aufgetreten ist.
Wenn kein Merkzeichen G und nicht mindestens 70% Schwerbehinderung anerkannt sind, gibt es auch keine Vergünstigung mehr bei der Kfz Steuer.
Der steuerliche Freibetrag reduziert sich beim Finanzamt ebenfalls. Dieser ist der Infobroschüre der Versorgungsämter zu entnehmen oder beim Finanzamt erfragbar.
Zu den Vorausetzungen und den Prozenten kann sehr gut der VdK Auskunft geben. Bei der Vergabe dieses Merkzeichens herrschen aber zwischen den einzelnen Versorgungsämter z.T. Unterschiede in der Bewertung.
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