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  #1  
Alt 16.11.2010, 21:35
Gledi Gledi ist offline
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Beiträge: 497
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Zitat:
Zitat von blueblue Beitrag anzeigen
...mir wurde damals gesagt, dass man mindestens zwei onkologische Reha's in der Regel in den beiden Jahren nach Erkrankung und Therapie bekommt...
Tja, das sagen so Viele. Aber gibt es eine rechtliche Grundlage dafür?

Detleff, der K(r)ampf um die Reha ist kein Einzelschicksal. Ich habe letzte Woche nach Widerspruch gegen meine beantragte Reha das x-te ärztliche Attest verschickt. Und ich habe so gut wie nur Beschwerden, die sich aus der Krebserkrankung und der Therapie ergeben haben (Lymphödem, Bewegungseinschränkungen, Narbenschmerzen, Fatigue....). Aber der Krebs ist (zum Glück!!!!!!!) erst mal weg, dadurch steht mein Kostenträger auf dem Standpunkt, dass ich mit dem Rest selbst klar kommen müsste.
Es geht also in die nächste Runde. Datum der Antragsstellung war übrigens der 7. August

LG Gledi
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne?
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  #2  
Alt 17.11.2010, 09:57
Det55 Det55 ist offline
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Registriert seit: 12.09.2010
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Beiträge: 83
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Zitat:
Zitat von Gledi Beitrag anzeigen
Und ich habe so gut wie nur Beschwerden, die sich aus der Krebserkrankung ( Bewegungseinschränkungen, Narbenschmerzen,.... ). Aber der Krebs ist (zum Glück!!!!!!!) erst mal weg, dadurch steht mein Kostenträger auf dem Standpunkt, dass ich mit dem Rest selbst klar kommen müsste.
Guten Morgen
Fast das Gleiche trifft für eben auch zu.Als ich beim VdK war,sagte mir die Beraterin,als sie die Ablehnung gelesen hatte,das dies nur Standardantworten.Also,erstmal Widerspruch einlegen und abwarten.Naja,gestern habe ich erstmal den Widerspruch mit Attest und per Einschreiben an die DRV geschickt,mal sehen wie lange die bei mir brauchen.Sollte auch das wieder abgelehnt werden,ist es mir dann auch schon egal.
Vielleicht müsste ich mir auch schon mal Gedanken machen,ob ich nicht doch bald mal die Rente zu beantragen sollte,wenn sich bei mir nicht ändert.Selbst da werden die nächsten Probleme auf tauchen mit der DRV.

LG Detleff
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  #3  
Alt 17.11.2010, 11:12
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Hallo Det,
also das mit den zwei Rehas nach AHB stimmt glaub ich nicht.
Hast Du wirklich die Möglichkeit in Rente zu gehen, würde ich schon
machen, falls es irgendwie möglich ist.
Meine Reha habe ich auch adacta geworfen. Ich solle mich einer erneuten
Begutachtung unterziehen, weil ich ja schließlich Sozialleistungen wolle.
Die können mich mal an die Füsse fassen. Die können ihre Reha behalten.
Gruss Altmann
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  #4  
Alt 17.11.2010, 18:21
Det55 Det55 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2010
Ort: Land Brandenburg/PM
Beiträge: 83
Standard AW: 1.Reha nach AHB

Zitat:
Zitat von Altmann Beitrag anzeigen
Hast Du wirklich die Möglichkeit in Rente zu gehen, würde ich schon machen, falls es irgendwie möglich ist.
Wieso sollte ich die Möglichkeit nicht haben?

LG Detleff
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