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  #1  
Alt 20.04.2004, 21:36
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Standard Patientenverfügung

Hi ! ich denke über eine Patientenverfügung nach. Da gibts ja auch seiten zum Runterladen im Net. Werden diese wirklich anerkannt ? Wer kann helfen?
LG Bembi
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  #2  
Alt 21.04.2004, 05:42
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Jutta Jutta ist offline
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Standard Patientenverfügung

Hallo Bembi,

Die meisten Patientenverfügungen werden anerkannt.
Ein kleiner Tipp, wenn Du Sie ausgefüllt hast, gehe damit zu einem Notar und lasse sie beglaubigen.

liebe Grüße
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  #3  
Alt 21.04.2004, 09:03
Amily Amily ist offline
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Standard Patientenverfügung

Und wie ich weiß , müssen sie immer erneuert werden , also nicht etwa 2,3 jahre alt sein ...könnte ja sein man ändert wieder seine Meinung ....
Gruß , Anne .
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  #4  
Alt 21.04.2004, 09:51
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Jutta Jutta ist offline
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Standard Patientenverfügung

Hallo Bembi,

Ich fand hier noch einen Link der Verbraucherzentralen:

http://www.vz-nrw.de/UNIQ10815956370.../doc5095A.html

liebe Grüße
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  #5  
Alt 21.04.2004, 11:23
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Standard Patientenverfügung

Hallo Bembi,

auf dieser Seite gibt es auch etliche Muster von Patientenverfügungen und Informationen dazu
http://www.medizinethik-bochum.de/

Liebe Grüße
Tina
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  #6  
Alt 25.04.2004, 20:54
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard Patientenverfügung

Hallo Ihr lieben,
aus der Praxis heraus weiß ich leider, dass Ärzte nicht immer Patientenverfügungen anerkennen´...; es liegt dann nicht daran ob sie notariell beglaubigt worden ist oder nicht. Die Ärzte tun sich halt schwer und haben leider immer noch Sorge/ Angst vor forensischen Folgen.
Eines der Argumente ist immer noch " Die Unterschrift ist schon sehr lange her...vielleicht hat der Patient ja seine Meinung geändert....".
Der Tipp von mir an Euch ist aktualisiert die Patientenverfügung alle halbe Jahre mit Eurer Unterschrift; dies muß nicht notariell geschehen. Falls Ihr jedoch über die "normale" Patrientenverfügung hinaus, einer Person Euren Vetrauens eine Bankvollmacht oder eine Betreung nennen/bestimmen möchtet muß das notariell beglaubigt sein.
Liebe Grüße
Barbara
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  #7  
Alt 25.04.2004, 21:26
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Standard Patientenverfügung

Das Ganze nennt man eine Vorsorgevollmacht. Die sollte man machen. Es wird dann alles nicht so kompliziert. Diese Vollmacht ist für den Fall, das wenn die Krankheit ein Ausmaß angenommen hat, wo man nicht mehr selber für sich reden kann, die befugte Person bestimmen kann, auch finanzielle Angelegenheiten.
Viele Grüsse
Gunter

P.S. wen es interessiert, ich werde Morgen diese Vorsorgevollmacht bei einem Notar machen lassen und kann dann genaueres sagen.
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  #8  
Alt 30.04.2004, 19:42
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Standard Patientenverfügung

Ich habe nun heute das Rechtliche für mich als Kranker geregelt. Zu der Patientenverfügung kann ich sagen, das es von Vorteil wär, wenn eine Vorsorgevollmacht dabei ist. Ist nicht zwingend, aber mit dieser Vollmacht hat die Person meines Vertrauen, uneingeschränken Einblick in die Krankenakte.
Eine Patientenverfügung sollte alle 2 Jahre erneuert werden. Dies Alles hat mir der Notar ganz ausführlich erklärt.
Ich wünsche euch alle noch viele Verlängerungen.

Liebe Grüsse
Gunter
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  #9  
Alt 01.05.2004, 08:55
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Standard Patientenverfügung

Lieber Gunter !

Besser ist alle 1/2 Jahre .
Die Begründung hat Barbara vP schon gegeben ,
ich kann mich nur anschliessen aus meiner Berufserfahrung .

Alles Gute
biba
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  #10  
Alt 01.05.2004, 11:14
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Standard Patientenverfügung

Danke biba,
habe doch tatsächlich die 1 und den / vergessen.
Liebe Grüsse
Gunter
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  #11  
Alt 01.05.2004, 15:48
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Standard Patientenverfügung

... knuddel Dich mal , Gunter ...

Dann ist es ja gut ...
... könnte Geschichten erzählen ,
da ich ja Krankenschwester bin
und mein Mann Rettungsassistent ....
Mach ich aber nicht !
Liebe Grüsse
biba
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  #12  
Alt 01.05.2004, 16:08
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Standard Patientenverfügung

Liebe biba,
diese Geschichten heben wir uns für laue Sommernächte auf (GRINS).
Liebe Grüsse
Gunter
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  #13  
Alt 07.05.2004, 18:35
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Standard Patientenverfügung

Hallo, kurz noch ein paar ergänzende Infos:

1. Patienten- und Vorsorgevollmachten sollten in der Tat nicht allzu alt sein, ich denke aber, dass eine jährliche Erneuerung ausreichen dürfte.

2. Bankvollmachten müssen NICHT notariell beurkundet werden! Der Patient muss seiner Bank mitteilen, dass er einen weiteren Bevollmächtigten für sein Konto/ seine Konten wünscht und erhält dann ein Unterschriftenblatt für die weiteren Bevollmächtigten. Der Bevollmächtigte muss damit und seinem Personalausweis in der Filiale auflaufen und das wars damit.

Eine Bankvollmacht ist ziemlich wichtig, wenn laufende Zahlungen zu leisten sind, z.B. Strom, Miete, Versicherungen, wenn diese nicht über Dauerauftrag oder Einziehungsermächtigung abgebucht werden. Bei Selbständigen ist zu beachten, dass ggf. Gehälter, Steuern usw. zu überweisen sind.

3. Notarielle Beurkundung von Vollmachten
Die notarielle Beurkundung ist die "Nummer sicher". Wirklich erforderlich ist sie allerdings im Geschäftsverkehr dann, wenn z.B. der Bevollmächtigte Verfügungen in Immobilienangelegenheiten treffen darf (z.B. Verkauf der Eigentumswohnung, Aufnahme einer Hypothek auf das Häuschen, usw.). Es gibt auch Notare, die kommen ins Haus, wenn der Kranke nicht mehr so mobil ist.

Ich selbst habe damals - vor drei Jahren - eine halbe Stunde bevor es zur Operation ging, schnell noch Patienten- und Vorsorgevollmacht ausgefüllt und unterschrieben. Wurde zum Glück (noch) nicht gebraucht.

LG, Lea
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  #14  
Alt 08.05.2004, 11:01
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Standard Patientenverfügung

Hallo Bembi

Hier ein Link wo Du eine Patientenverordnung als PDF runterladen kannst. http://www2.justiz.bayern.de/daten/pdf/vorsorge2003.pdf

Gruß Kodiak
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  #15  
Alt 09.05.2004, 14:43
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Standard Patientenverfügung

Hallo Bembi und Kodiak,
habe mir gerade die Informationen und Formulierungsvorschläge aus Bayern (siehe Kodiaks Hinweis) angesehen. Ich kann die Erläuterungen und Formulare aus meiner - juristischen - Sicht nur weiter empfehlen. Ergänzender Hinweis: Die verschiedenen Vollmachten für unterschiedliche Lebensbereiche sollten nicht zusammen, sondern jeweils getrennt erteilt werden. Gruß, Lea
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