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  #1  
Alt 10.07.2010, 18:34
Michaela1984 Michaela1984 ist offline
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Standard Lastenzuschuss nach Todesfall???

Stell die Frage jetzt einfach mal hier rein.... vielleicht gibts ja zufällig den ein oder anderen der Ahnung hat davon!


Aaaaaalso ich habe von meiner Großtante ein Zweifamilienhaus geschenkt bekommen, also so mit Schenkung über den Notar etc.

In diesem Haus wohnen wir schon seit 30 jahren, also ich bin hier seit meiner Geburt!

ich musste letztes Jahr ein Darlehen aufnehmen von 50.000 Euro um die 33.000 Euro Schenkungssteuer zu zahlen und weil einige kleinere Reperaturen am Haus zu machen waren. Dieses Darlehen zahle ich zusammen mit meinen Eltern mit monatlichen 360 Euro ab.

War bisher auch kein Problem, haben wir gut hinbekommen.....

Mein Papa ist ja nun vor 2 Monaten nach seiner schlimmen Krebserkrankung im Alter von 60 Jahren verstorben. Da ich nur monatlich 800 Euro verdiene, meine Mama eine kleine Witwenrente bekommt ist es für uns kaum mehr machbar diese hohen Raten zu bezahlen. Mit der Bank haben wir schon gesprochen, es gibt nicht die Möglichkeit die Raten zu reduzieren da sie sowieso schon recht niedrig angesetzt sind.

Klar, das "einfachste" wäre es natürlich das Haus zu verkaufen, aber jeder der ein Haus hat in dem er schon so lange wohnt, weiß dass dies nicht so einfach ist. Man hängt an solchen Sachen! Außerdem ist es bei mir ja nicht so dass ich für immer nur 800 Euro verdiene. Ich bin guter Hoffnung irgendwann einen besser bezahlteren Job zu bekommen....


Nun hat mir ein Bekannter neulich von einem sog. Lastenzuschuss erzählt. Dies soll sowas wie Wohngeld nur für Hausbesitzer sein.



Hat jemand Ahnung wieviel das ist? und wo muss man das beantragen? Gibt es sowas auch in MEINEM speziellen Fall??? Bin dankbar für eure Antworten.....
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Mein geliebter Papa *6.12.1949

ganz plötzlich und unerwartet, nur 5 Monate nach der Diagnose friedlich und ohne Schmerzen eingeschlafen am 15.5.2010....

Du wirst eine Lücke in unserer Mitte hinterlassen die nichts und niemand schließen kann.

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  #2  
Alt 10.07.2010, 18:59
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Hallo Michaela,

ich fand heraus, dass dies von Bundesland zu Bundesland verschieden sein kann. Am besten wendest du dich an das zuständige Landratsamt -so heißt es hier- und läßt dich beraten. Gebe auch mal Lastenzuschuß und dein Bundesland in die Suchmaschine, gibt gleich nähere Informationen.

Hier ein paar Info'smit allen § usw:
Bremen:
http://www.bauumwelt.bremen.de/de/de...en02.c.7205.de


Die Höhe des Lastenzuschusses hängt – neben der Größe des Haushalts und der Höhe des Einkommens – von den finanziellen Belastungen durch das Wohneigentum ab. Dabei werden sowohl Zinsen als auch die Tilgung des Darlehens, das zum Erwerb, zum Bau oder zur Modernisierung der Immobilie dient, sowie die Bewirtschaftungskosten berücksichtigt. Nach der Wohngeldverordnung (§ 13, Absatz 2) sind als „Instandhaltungs- und Betriebskosten“ 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr sowie die entrichtete Grundsteuer anzusetzen. Die monatliche Belastung zählt allerdings in jedem Fall nur bis zu bestimmten Obergrenzen. Sie gleichen denen, die auch für Mieter in vergleichbarer Situation gelten.
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Jutta
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  #3  
Alt 10.07.2010, 21:53
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Liebe Michaela!

Es gibt für Eigentümer von Häusern auch einen Interessenverband, der sich Haus und Grund e.V. nennt. Dieser führt für Hauseigentümer Beratungen durch. Für den bayrischen Landesverband habe ich Dir einmal die Webadresse herausgesucht. Ich denke, dort kann man Dich zu Deinen Fragen am besten beraten. Die Regelungen fürs Wohngeld sollen ja neu gestaltet werden. Ob Du eine Unterstützung ist sicherlich von vielen Faktoren abhängig. Hier ist die URL des bayrischen Landesverbands von Haus und Grund:http://www.haus-und-grund-bayern.de

Tschüß!

Elisabethh.
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  #4  
Alt 11.07.2010, 11:08
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Hallo Michaela,
egal ob die Richtlinien für Wohngeld geändert werden, du hast auch momentan
schon sofort Anspruch. Geh einfach zu deine Stadtverwaltung, stelle den
Antrag, kannst auch vorher fragen, ob du auch Anspruch hast, und ab damit.
Es werden sogar die Darlehenszinsen von den Einnahmen abgezogen.
Keine Bange.
Gruß Altmann
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  #5  
Alt 11.07.2010, 11:23
Michaela1984 Michaela1984 ist offline
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Beiträge: 103
Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Werde ich gleich morgen machen, da hab ich frei!!
Wir sind momentan sehr verzweifelt!
Es gibt Ärger ohne Ende, mein Papa hat ja bis zu seinem Tod ALGII bezogen, nun zahlt die Rentenversicherung die Nachzahlung für meine Mama nicht aus weil sie mit der ARGE erst abrechnen müssen und die ihren Hintern einfach nicht hoch bekommen und der RV mitteilen was sie noch für Ansprüche haben. Die Witwenrente beginnt erst ab September! Sehr toll!!! Wovon soll man leben? Die Dame der ARGE meinte wortwörtlich "DAS IST IHR PROBLEM, NICHT MEINES!!!"
Mein papa hat sein Leben lang immer gearbeitet war die letzten 4 Jahre arbeitslos weil die Firma in der er war Konkurs ging und nun wenn man was braucht stellen sich alle quer. meine Mama ist mit den Nerven derart am Ende....
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  #6  
Alt 11.07.2010, 20:12
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Liebe Michaela, laß Dich ganz einfach einmal knuddeln an diesem heißen Tag.
Mir tut es sehr leid, dass Ihr nach dem plötzlichen Tod Deines Vatis so viel Ärger mit den Behörden habt.
Es ist so, dass die Ämter ihre Ansprüche untereinander verrechnen und dies eine gewisse Zeit dauert. Nur muss während dieser Zeit der Lebensunterhalt Deiner Mutti abgesichert sein. Äußerungen, wie die Eurer Sachbearbeiterin bei der ARGE, sind ganz einfach unverschämt. Jeder Mitarbeiter der ARGE hat einen unmittelbaren Vorgesetzten, außerdem gibt es noch den Amtsleiter. Bitte wende Dich an diese Leute, es kann nicht sein, dass mit Euch so umgegangen wird! Manchmal hilft auch ein Schreiben an die örtliche Tageszeitung, die Leute versuchen dann auch zu helfen. Versuche es erstmal beim Amtsleiter der ARGE, schildere ihm schriftlich Eure Sorgen!! Telefonisch sind diese Leute meist nicht zu erreichen, da sind Callcenter zwischengeschaltet. Nicht ganz richtig ist, dass die Witwenrente Deiner Mutti erst im September beginnt. Die ersten 3 Monate nennen sich "Sterbevierteljahr", während dem erfolgt die Berechnung anders.

Geht zu einer Beratungsstelle, laßt die Bescheide prüfen und Euch helfen! Der VdK und der Sozialverband Deutschlands haben in allen Bundesländern Beratungsstellen, die Mitgliedschaft ist bezahlbar. Hier sind die URL der beiden Verbände.

1.) VDK: http://www.vdk.de

2.) Sozialverband Deutschlands:http://www.sovd.de

In der Enzyklopädie Wikipedia sind einige gute Erklärungen zum Sterbevierteljahr. --->http://de.wikipedia.org/wiki/Sterbevierteljahr

Dort steht auch, dass Deine Mutti die Möglichkeit hat, einen einmaligen Vorschuss beim Rentenservice der Deutschen Post zu beantragen!


Tschüß!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (11.07.2010 um 20:15 Uhr) Grund: Ergänzung geschrieben.
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  #7  
Alt 11.07.2010, 20:51
Michaela1984 Michaela1984 ist offline
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Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Hi Elisabeth!!

Nun das mit dem Sterbevierteljahr ist so.... mein Papa war vor seinem Tod Hartz4 Empfänger weil er vor 4 Jahren arbeitslos wurde (das erste mal in seinem Leben) und in dem Alter bekommt man halt schwer wieder Arbeit! Nun bekam meine Mama einen Brief von der RV dass für sie eine Nachzahlung der Rente von 2690 Euro bereitsteht diese aber nicht ausbezahlt werden darf weil man erst mit der ARGE verrechnen muss...... meine Mama hat am 1.6. noch das komplette Hartz4 meines Papas bekommen weil die es nicht mehr stoppen konnten.... Nun haben wir den Berechnungsbogen gestern zugesandt bekommen und demnach will die ARGE von den 2690 euro 1700 abziehen für Leistungen. Diese Leistungen hat meine Mama aber nie bekommen. Lediglich 1100 Euro im Juni!! Dies bedeutet dass von der Nachzahlung nur noch 900 Euro übrig bleiben. Wie soll das bis September reichen? Davon kann niemand leben der Miete bezahlen muss!!!

Nach den Aussagen der sachbearbeiterin der ARGE habe ich sofort nach ihrem Chef verlangt. hab diesen auch an die Strippe bekommen. Er war sehr nett und gab uns gleich für morgen halb 2 einen Termin! nun bin ich gespannt! Ich werde mal die ganzen Bestattungsrechnungen mitnehmen, es sind knapp 4.000 euro die wir zu zahlen haben. Dafür hatten wir eigentlich einen Teil der Rentennachzahlung vorgesehen..... Wie es weitergehen soll wissen wir nicht!!

Wir finden es unglaublich wie einem das Leben schwer gemacht wird. Meine Mama ist momentan gar nicht in der Lage sich zu wehren, sie ist mit den nerven derart am Ende! Wir hoffen dass wir morgen eine positive Resonanz bekommen!!!
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  #8  
Alt 11.07.2010, 21:24
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Liebe Michaela!

Habe gerade Deinen letzten Beitrag gelesen und verstehe, was Du meinst. Mein Rat an Euch, laßt Euch helfen, vielleicht auch von einem Anwalt!!

Dieser kann z.B. (einstweilige Verfügung bei Gericht)veranlassen, dass Deine Mutti Geld für ihren Lebensunterhalt und die Miete bekommt.
Man kann sich für die Bezahlung der Anwaltskosten einen staatlichen Zuschuss (Beratungshilfe) beantragen, die Mitarbeiterinnen der Anwälte bzw.das Gericht können Euch hierzu die notwendigen Informationen geben.

Für das morgige Gespräch mit dem Amtsleiter drücke ich Euch ganz fest die Daumen!


Elisabethh.
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  #9  
Alt 11.07.2010, 21:55
Michaela1984 Michaela1984 ist offline
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Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

liebe Elisabeth,
auch den anwalt werden wir morgen aufsuchen. den nötigen beratungsschein haben wir schon! Ich werde alle Hebel in bewegung setzen dass es meiner Mama bald besser geht! Ihr setzt das psychisch derart zu, dass sie nur noch weint! Der Verlust meines Papas ist schon schlimm genug aber dass einem die Ämter nun noch zusätzlich das Leben schwer machen, das hätte ic mir nicht träumen lassen!!!

Wenn ich die Zeit nur zurückdrehen könnte und dort anhalten wo mein Papa noch gesund war, sich um alles behördliche gekümmert hat etc....

Habe grade die Blumen gegossen. Seine Blumen die er eine Woche vor seinem Tod mit letzter KRaft noch eingepflanzt hat. Er sagte damals noch "Eingepflanzt hab ich sie mal, ich werd sie nicht mehr blühen sehen...."
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  #10  
Alt 11.07.2010, 22:09
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Liebe Michaela, ich glaube fest daran, dass Dein Vati seine Hand über Dich und Deine Mutti hält. Er weiß, dass Du auf die Mama aufpasst!

Ich weiß nicht, ob ich Dir dies schon einmal geschrieben habe. Mein Vati war bereits vor seiner Krebserkrankung, ca. 10 Jahre pflegebedürftig. In den ganz schlimmen Zeiten habe ich mir auch oft gewünscht, die Jahre zurück drehen zu können.
Als er starb, war ich 28 Jahre alt, also 2 Jahre älter als Du jetzt bist.


Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (11.07.2010 um 22:13 Uhr)
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  #11  
Alt 11.07.2010, 22:54
Michaela1984 Michaela1984 ist offline
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Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Weißt du, einen Tag bevor er starb, er starb ja während eines Kurzurlaubs mit seinen Freunden, da sagte er noch, wenn er von Österreich wieder nach Hause kommt buchen wir unseren Wien Trip!!! Aber er sagte immer, ihm bleibt nicht mehr viel Zeit!!!
Er hat sich während seiner KRankheit so verändert! Er wollte immer dass ich bei ihm bleibe, wenn ich abends weggegangen bin. Er war ja nie alleine, meine Mama war da, aber das reichte ihm nicht. Er wollte alle um sich haben.... Heute denke ich mir oft, ich hätte gar nicht mehr weggehen sollen. Heute würde ich so gerne noch mit ihm lachen, mit ihm verreisen, mit ihm Witze machen! Er war der beste Papa den man sich je wünschen kann!!! Er war immer für mich da. Ich war immer seine "kleine"auch mit meinen 25 Jahren noch!!!
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  #12  
Alt 12.07.2010, 18:42
Michaela1984 Michaela1984 ist offline
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Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

So nun war heute der Termin im Arbeitsamt!!! Besonders gut fielen die "ergebnisse" nicht aus.
Von den 2.800 Euro Rentennachzahlung bleiben noch 1.300 Euro für meine Mama übrig!!! den rest bekommt die Arge als Geltendmachung für das bereits bezahlte ALGII! Schade, wir haben dieses Geld fest dafür eingeplant die Bestattungskosten dafür zu bezahlen!
Diese Nachzahlung wird am 1.8. ausgezahlt werden, in diesem Monat bekommt meine Mama dann den ihr eigentlich zustehenden Hartz4 Anteil von 677 Euro nicht!!! Im September beginnt nun die Witwenrente, welche 529 Euro beträgt, diese wird von den 677 Euro Hartz4 abgezogen und die Differenz hiervon bekommt sie zusätzlich von der ARGE!! Es wird happig werden und auf Dauer werden wir so unser Haus nicht halten können!!! traurig aber wahr, was einem zusteht wenn man sein Leben lang für diesen Staat gebuckelt hat!!!
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  #13  
Alt 13.07.2010, 12:20
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Hallo Michaela,
gehört das Haus Dir? Bist Du im Grundbuch eingetragen? Beziehst Du Hartz IV?
Wenn das Haus Dir gehört, kannst Du mit Deiner Mutter einen Mietvertrag machen, das muß die ARGE dann bezahlen. Hast Du Dich jetzt um Wohn-
geld gekümmert? Das ist schon kompliziert.
Es muß doch einen Weg geben, wenn Du das Haus weggibst, brauchst Du
doch auch eine Wohnung und die kostet Miete. Ich frag mich wirklich, was
da günstiger kommen würde. Mach das mal der ARGE klar.
Gruß Altmann
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  #14  
Alt 13.07.2010, 12:23
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Hallo Michaela,
jetzt hab ich nochmals gelesen. Also bei dem geringen Einkommen von
Dir bekommst Du sicher Wohngeld, von Deinem Einkommen, werden ja
noch die Zinsen abgezogen, welche eigentlich Du an die Bank zahlst, das Darlehen läuft doch auf Deinen Namen oder?
Gruß Altmann
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  #15  
Alt 13.07.2010, 14:29
Michaela1984 Michaela1984 ist offline
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Standard AW: Lastenzuschuss nach Todesfall???

Hallo Altmann
Nein, ich bekomme kein HartzIV, ich gehe arbeiten habe aber nur ein Bruttoeinkommen von 900 Euro....
Das mit dem Lastenzuschuss hab ich beantragt, bin gespannt was rauskommt!

Nun zu nem Mietvertrag mit meiner Mom!
Also bisher haben wir das so gemacht. Ich bin ja Hauseigentümer, habe das Haus voriges Jahr von meiner Oma geschenkt bekommen und musste für Grundsteuer und kleinere Reperaturen das Darlehen von 50TE aufnehmen, was ja bisher mit dem Geld meines Papas und mir zusammen kein Problem war abzubezahlen. Aber mit meinen 900 Euro und 500 Euro von meiner Mama kann ich dieses Haus nicht unterhalten und schon gar nciht wenn ich mon. soviel an Kredit abzahlen muss!!!
Also habe ich damals als mein Papa ins Hartz4 gerutscht ist einen Mietvertrag erstellt so dass er an mich eine mon. MIete von 600 Euro zahlen muss. Hat die ARGE akzeptiert und er erhielt den Mietzuschuss. Die Miete ist auch angepasst da die Wohnung 90 qm hat, eine tolle Aussattung (das Haus is ja erst 24 Jahre alt) und bei uns im Ort die Mieten sehr sehr hoch sind.... Nun sagt die ARGE aber dass für eien alleinstehende Frau eine 90 qm Wohnung VIEL zu groß ist, sie müsse sich was kleineres suchen....

Ich kann bald nicht mehr. Is mir langsam alles zuviel!
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