Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #12  
Alt 22.05.2005, 18:29
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Testament

Hallo Gast H.,
es ist der sicherste Weg, Dein Haus Deinem Mann als Vorerbe zu vererben und dann als Nacherbe Eurem Kind. Du musst nur wählen zwischen befreitem und unbefreiten Vorerbe. Der befreite Vorerbe kann das Erbe nach eigenem Gutdünken nutzen. Der unbefreite Vorerbe muss dem Nacherben Rechenschaft ablegen und das Erbe erhalten. Steuer wird (soviel ich weiss) dann leider zweimal fällig. Aber das ist rechtlich das kleinere Übel, da bei einer Erbeinsetzung Deines Mannes, dessen Sohn nach seinem Tode mindestens Anspruch auf das Pflichtteil hat. Übrigens gibt es bei Schenkung und Erbe Freibeträge. Allerdings kann bei einer Schenkung alle 10 Jahre der Freibetrag ausgeschöpft werden. Der Vorteil der Variante mit Deinem Mann als Vorerbe ist auch, dass bei Unterhaltsansprüchen aus der ersten Ehe nicht auf das Vorerbe zurückgegriffen werden kann, allenfalls auf daraus erwachsende Zinsen.
Auch ich bin (erfahrener)Laie, also bitte nochmals überprüfen.Du kannst auch das in der entsprechenden Literatur nachlesen.Erbrecht!
Alles Gute für Dich, Nadine
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:17 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55