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  #1  
Alt 15.03.2006, 13:44
Ginchen Ginchen ist offline
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Standard Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Mein Mann - 34 Jahre - (Bauchspeichedrüsenkrebs, Rezidiv) bezieht seit Mai 2005 Krankengeld. Jetzt schrieb uns die Krankenkasse er soll bis zum 31.3.2006 einen Reha-Antrag stellen oder Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen.

Zum einen steckt er gerade mitten in der zweiten Chemo, die glücklicherweise auch anschlägt und zum anderen hätte er doch noch Anspruch auf Krankengeld (fast bis Oktober 06). Kann man uns jetzt so einfach auf den Rentenweg verweisen? Da er vorher nicht so viel verdient hat, ist in seinem Fall die EU Rente nur halb so hoch wie das Krankengeld.

Wie können wir die Reha bzw. Rente noch rausschieben?
Was ist, wenn eine Reha bzw. Rente gar nicht bewilligt wird oder wenn er jetzt zur Reha fährt und danach immer noch nicht arbeiten kann? Von wem kriegt er Geld während der Reha?
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  #2  
Alt 15.03.2006, 14:03
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo grinchen,
mich hatte die Kasse auch "gezwungen" einen Reha Antrag zu stellen, allerdings hatte ich ihn schon gestellt. Die KK drohte mit Sperrung des Krankengeldes, wenn ich den Rehaantrag nicht stelle oder bzw. ihn wieder zurückziehe.
Ich denke Ihr solltet den Rehaantrag stellen, euer Arzt wird bei eurer Lage aber schreiben, daß dein Mann nicht Rehafähig ist.... Aber somit ist der Rehaantrag gestellt. Sieht die deutsche Rentenversicherung im Rehaantrag keine Chance auf Besserung, wird der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt.
Ich habe ca. zwei Monate vor auslaufen des Krankengeldes einen Rentenantrag gestellt und habe nun Ärger mit dem Arbeitsamt (bin ausgesteuert).
Ich bin nur Laie auf dem Gebiet. Bist du im Sozialverband oder im VDK? Dann hole dir da Hilfe.
Alles Gute für euch
Barbara
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  #3  
Alt 15.03.2006, 15:59
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
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Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen,
hier ein Zitat für dich:

"...Aufforderung zur Rehabilitation (SGB V §51)

In manchen Fällen fordert die Krankenkasse den Patienten vor Ablauf der 78 Wochen auf, eine Rehabilitationsmaßnahme bei seinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dieser Aufforderung müssen Sie innerhalb von 10 Wochen Folge leisten, sonst ist die Krankenkasse berechtigt, das Krankengeld ruhen zu lassen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann durch den Medizinischen Dienst, ob eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. Sind Sie nicht rehabilitationsfähig, kann der Rentenversicherungsträger eine Rente vorschlagen. Sollte dies der Fall sein, lassen Sie sich ausführlich von Ihrer Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger beraten.

Es gilt der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“

Rückkehr zum Arbeitsplatz


Nach Absprachen mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse ist eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag möglich. Sie können mit einer geringeren Stundenzahl wieder einsteigen und diese allmählich erhöhen (z. B. von 4 Stunden, auf 6 Stunden, auf 8 Stunden pro Arbeitstag). Diese stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ist im § 74 SGB V geregelt."... aus: www.krebsgesellschaft.de

Ich drücke die Daumen, dass alles so wird, wie ihr euch das vorstellt!
LG chaosbarthi
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  #4  
Alt 15.03.2006, 16:29
DTFE DTFE ist offline
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Beiträge: 410
Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hallo Ginchen,
bei meinem Mann wollte die KK ihn auch schnellstmöglich in Rente schicken. Die KK hat da beim Arzt nachgefragt und dieser musste wohl etwas für die KK schreiben. Der Arzt meinte dann zu uns: Dass die KK das möchten, um die Kosten auf die Rentenversicherung abzuwälzen. Er schrieb der KK dann, dass während der Chemo keine Reha möglich ist und danach eine berufliche Wiedereingliederung angestrebt sei und damit war das erst mal vom Tisch.
Inzwischen sind jetzt dann die 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren ausgeschöpft. Er muss sich jetzt nach Ablauf der 78 Wochen beim Arbeitsamt sozusagen "arbeitslos" melden, obwohl er nicht wirklich arbeitslos ist. Bekommt dann wohl Arbeitslosengeld und müsste jetzt eigentlich gleichzeitig mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld auch den Rentenantrag stellen. Da wiederum gleichzeitig jedoch die berufliche Wiedereingliederung begonnen wird, kann das wiederum hinausgeschoben werden. Die berufliche Wiedereingliederung kann übrigens auch mit 2 - 4 Stunden / Woche begonnen werden. Also wirklich ganz klein beginnen. Das Ganze ist wirklich etwas kompliziert, weil jeder die Kosten auf den nächsten schieben will.
Also informiert euch erst nochmal, bevor ihr den Rentenantrag ausfüllt.

Viele Erfolg und gute Besserung deinem Mann Doro
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  #5  
Alt 15.03.2006, 16:39
Ginchen Ginchen ist offline
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Registriert seit: 11.03.2006
Beiträge: 13
Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

danke für die zahlreichen Infos. Jetzt bin ich schon ein ganzes Stück schlauer.
@chaosbarthi: bei krebsgesellschaft.de sind wirklich gute Infos dabei, danke
@dtfe: das mit der beruflichen Eingliederung nach (evt. während) der Chemo klingt ganz gut, so könnte das was werden, zumal der Chef schon Bereitschaft signalisiert hat.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Pläne meines Mannes auch aufgehen. Viele sagen uns auch dass man mit BSDK nicht mehr auf dem Bau arbeiten kann
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  #6  
Alt 15.03.2006, 19:34
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
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Registriert seit: 08.12.2005
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Beiträge: 402
Standard AW: Darf die Krankenkasse uns in Rente schicken?

Hi Ginchen,

bei der beruflichen Wiedereingliederung musst du auf den Antragsweg aufpassen... Antrag über Doc und KK und Chef nickt nur ab ---> alles bleibt wie es jetzt ist (das ehemalige Gehalt bleibt Grundlage für alle weiteren Berechnungen).... Antrag über Arbeitgeber und Doc und KK nickt ab ---> der Status verändert sich, als Grundlage für ein evtl. zukünftiges Arbeitslosengeld etc. zählt plötzlich das Krankengeld.... Ich wusste das auch nicht und weiss auch heute noch nicht wo das steht... Einer Bekannten ist das aber so passiert... Ganz schlimmer Fall von Uuups...

LG chaosbarthi
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