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Frage wg Berufsgenossenschaft
Hallo,
bei meinem Vater wurde Anfang März 2009 ein Mesothaliom diagnostiziert. Das Ding ist auf seine Arbeit im Fertigbau mit Asbest zurückzuführen. Anfangs sagt man uns, dass nur der Arzt oder der ehemalige Arbeitgeber diese Sache bei der BG zwecks Anerkennung als Berufskrankheit melden kann ... Nun haben wir bis heute noch nichts von der BG gehört. Gerade habe ich nun mit der Uniklinik, die die Diagnose gestellt hat und uns damals auch ein Formblatt zum Ausfüllen gegeben hat ( das wir dort auch wieder abgegeben haben) , telefoniert - Die Dame meinte, dass alle Unterlagen noch in der Akte meines Vaters liegen. Somit sei die Sach gar nicht an die BG gemeldet worden ?! Sind wir damals falsch informiert worden - müssen WIR selbst das bei der BG anzeigen ? Kann mir da jemand von euch weiterhelfen ... Geändert von TochterSimone (27.04.2009 um 09:30 Uhr) |
#2
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Hallo
Bei uns war es so, dass das Krankenhaus die Meldung an die BG geschickt hat. Die BG hat sich dann mit uns in Verbindung gesetzt. Ich würde mal bei der zuständigen BG anrufen und mich erkundigen. Liebe Grüsse Liliane |
#3
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Hallo Simone,
bei meinem Mann hat sich ebenfalls das Krankenhaus mit der BG in Verbindung gesetzt. Sind die (glaub ich) verpflichtet zu, wenn es sich auf ein PM handelt. Bei meinem Mann war die endgültige Diagnose 1.11. und Mitte Januar waren die Leute von der BG schon bei uns zu Hause... Nur als Tipp: wir haben sofort nach Krankenhausentlassung einen Antrag auf Schwerbeschädigung gestellt und der war innerhalb von 4 Wochen genehmigt. Ich drücke Euch die Daumen lG Marie-Luise |
#4
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Danke für die Info.
Nachdem ich mit etwas beruhigt hatte, rief ich selbst bei der BG. Der zuständige Herr war sehr nett und hilfsbereit. Er hat schonmal alle Daten aufgenommen und setzt sich diese Woche noch mit meinem Vater in Verbindung bzw. sendet weitere Formulare. Danach habe ich in der Uniklinik angerufen und der sehr unbeholfenen Sekretärin, mitgeteilt was genau sie wohin senden soll. Ich dachte das ist dort Routine und der Sachbearbeietr war auch ganz erstaunt, da er bei der Uni Würzburg bisher nie solche Probleme hatte. Aber wo der Wurm drin ist .... Nun ja, nun geht alles seinen Weg ! |
#5
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Zitat:
Gruß Schneeglitzern |
#6
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
hallo Schneeglitzern,
je nach Schwere der Krankheit wird der Ausweis ausgestellt. Jürgen hat sofort 100% bekommen. Dies hat u.a. steuerliche Vorteile. Wenn man noch im Berufsleben steht hat man besonderen Kündigungsschutz und bekommt auch mehr Urlaub. Außerdem kriegt man verbilligte Eintrittskarten und kann auf spez. Parkplätzen stehen. Erkundige Dich bei Deinem zuständigen Versorgungsamt oder einfach mal den Onkel Google fragen. liebe Grüße Marie-Luise |
#7
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Danke für die Antwort.
Das wird er wohl erstmal nicht wollen. LG Schneeglitzern |
#8
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Hallo alle zusammen,
bin selbst Betroffener und muss euch sagen das Krankenhaus ist verplichtet die Asbestose an die BG zumelden, da sie als Berufskkrankheit annerkannt ist. Gruss Uwe2010 |
#9
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AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
ja das stimmt, das geht alles automatisch......da muss man selber nichts tun...die melden sich schon.... bei uns die AUVA.....lg karin
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