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  #1  
Alt 16.11.2006, 16:54
Bartek Bartek ist offline
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Registriert seit: 07.11.2006
Beiträge: 5
Standard Schwerbehinderung ohne Magen?

Hallo, ich grüße Euch,
Ich habe heute den Schwerbehindertenausweis mit 50 Grad der Behinderung bekommen. Unter Begründung wird angeführt: " Erkrankung des Magens in Heilungsbewährung". Ich habe aber keinen Magen und werde auch keinen mehr bekommen. Was soll dort noch heilen
Je nach Höhe des Behinderungsgrades wird vom Finanzamt eine Steuerermäßigung zugebilligt. Ich habe gehört, daß einige Versorgungsämter bei vollständiger Magenentfernung auch 80 Grad bewilligen.
Welche Erfahrungen habt Ihr?
Herzliche Grüße
Bartek
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  #2  
Alt 16.11.2006, 17:26
Benutzerbild von Billchen
Billchen Billchen ist offline
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Registriert seit: 16.10.2006
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Beiträge: 356
Standard AW: Schwerbehinderung ohne Magen?

Hallo, also ich habe nach meiner Brustkrebserkrankung auch 50% bekommen ist wohl so Standard. Auch bei mit stand in Heilungsbewährung. Ich habe Wiederspruch eingelegt und nun 70 %. Ich würde an deiner Stelle auch mal mit einem Arzt dem du vertrauen kannst reden. Ich hatte davor schon 30% die das versorgungsamt einfach unter den Tisch fallen gelassen hat: Ich finde es eine Schweinerei das die uns Kranken auch noch mit solchen Sachen belasten, das man Wiederspsruch einlegen muss oder so. Ich finde wir sind doch schon gestraft genug mit unseren Erkrankungen. Lege auf jeden Fall Wiederspruch ein innerhalb von 6 Wochen nach Zugang deines Bescheides und warte mal ob dann nicht was passiert. Falls du noch Fragen hast schick mir eine PN
Liebe Grüsse und viel Erfolg
Lass dir nichts gefallen
Sybille
__________________
Ganz liebe Grüße
Billchen
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  #3  
Alt 16.11.2006, 19:24
Gabi Gabi ist offline
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Registriert seit: 10.03.2004
Ort: NRW
Beiträge: 201
Standard AW: Schwerbehinderung ohne Magen?

Hallo Bartek

Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 90 Grad
der Behinderung bekommen. Und hätte ich einen Einspruch
gemacht, sogar 100 %.

In der Bücherei gibt es Sozialbücher über die verschiedenen
Behinderungs-Grade.
Bei kompletter Magenentfernung 80%,Magenkrebs oder
Speiseröhrenkrebs ist auch sehr hoch, da musst du noch mal
nachlesen.
Aber oft muss man erst einmal einen Einspruch machen, sonst
ziehen sie eine Stufe ab.

Liebe Grüße Gabi

PS: Du musst sofort einen Einspruch machen ( 4 Wochen ),
sonst bleibst du die nächsten 5 Jahre bei 50% Behinderung.

Geändert von Gabi (16.11.2006 um 19:29 Uhr)
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  #4  
Alt 16.11.2006, 20:24
Benutzerbild von vom alten stamm
vom alten stamm vom alten stamm ist offline
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Registriert seit: 19.11.2005
Ort: Nienburg a/Saale
Beiträge: 460
Standard AW: Schwerbehinderung ohne Magen?

Hallo Bartek

Wir haben die Erfahrung gemacht das es wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist , mit welchem Grad der Behinderung man eingestuft wird .
Häufig liegt es auch im ermäßen des zuständigen Sachbearbeiters .

Ehrlich gesagt kann ich dieses durcheinander auch nicht nachvollziehen !
Ich hab übrigens gleich von Anfang an eine Einstufung von 80 % bekommen , Aber ich bin mir auch sicher dass sich das bei der nächsten Überprüfung mit Sicherheit ändern wird !

Es geht mir zwar gut und ich kann mit der Tatsache das ich keinen Magen mehr habe gut Leben !
Aber wieder bekommen ,tu ich ihn trotzdem nicht .


lieben Gruß Thomas
__________________
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden !
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  #5  
Alt 16.11.2006, 20:54
magenlos29 magenlos29 ist offline
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Registriert seit: 16.11.2006
Beiträge: 1
Standard AW: Schwerbehinderung ohne Magen?

Hallo,

ich komme aus dem Bundesland Bayern, mir wurde der Magen auch komplett entfernt und die Milz. Ich habe damals alle meine Krankheitsberichte eingereicht und habe gleich 100% Behinderung bekommen.
Ich würde einen Einspruch schreiben.

LG Daniela
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  #6  
Alt 17.11.2006, 03:24
Benutzerbild von Witti
Witti Witti ist offline
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Registriert seit: 20.11.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard AW: Schwerbehinderung ohne Magen?

Hallo Bartek,

Zitat:
Wir haben die Erfahrung gemacht das es wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist , mit welchem Grad der Behinderung man eingestuft wird .
Häufig liegt es auch im ermäßen des zuständigen Sachbearbeiters .
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass es sogar innerhalb eines Bundeslandes sehr unterschiedlich sein kann. Hier in Berlin werden wohl die Prozente erwürfelt.

Inzwischen habe ich 100% soogwie die Sonderzeichen g (gehbehindert) und b (Begleitung) und kann dadurch öffentliche Verkehrsmittel preiswerter nutzen ... wenn ich sie wegen der zugänglichkeit überhaupt nutzen kann. Allerdings hatte ich vor der Krebserkrankung ja auch schon einen Schwerbeschädigtenausweis wegen meiner chronischen Erkrankungen .. zuerst nur 30 % (da gab es noch kein Ausweis) nachdem Wiederspruch 50% hab dann einen Verschlechterungsantrag gestellt und bekamm 60% und jetzt nach der Magenentfernung 100 % das g und b kam dann als Verschlechterungsantrag nach der Diagnose mit den Metastasen. Was da als Grund Aufgelistet hat liest sich auch so ähnlich wie bei dir ... aber da legen die halt einfach ihre Standardtexte hin.

Übrigens gut ist wenn du einen Arzt deines Vertrauenens als Ansprechpartner nennst ... sämmtliche Beschwerden auflistest unter den du dauerhaft leidest ... damit sie sehen welche Einschränkungen du wirklich hast und wenn du diesen Wiederspruch durch einen Sozialarbeiter machen lässt ... z. B. im Krankenhaus (so hab ich es später gemacht) dass dich operiert hat oder beim VDK (musst du aber Mitglied werden) http://vdk.de.

Alles Liebe
Witti
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