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Alt 20.01.2006, 14:03
birgitmh birgitmh ist offline
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Beiträge: 20
Standard AW: Unterschied AHB zur REHA? Tumorbiologie Freiburg

Hallo Kerstin,
chrischan hat recht: eine Krebsnachsorgereha - egal ob als Anschlußheilbehandlung (AHB) gleich nach Abschluß von Krankenhausaufenthalt oder Strahlentherapie angetreten - oder die reguläre Nachsorgereha - wird bei gesetzlich Versicherten vom zuständigen Rentenversicherungsträger bezahlt. Die Krankenkasse hat damit nur im Falle privat Versicherter zu tun.
Es geht bei gesetzlich Vers. also nicht wie bei den Privaten um einen Krankenhausaufenthalt, sondern um eine stationäre Rehabilitationsleistung.

Wenn man eine Reha als AHB beantragen will, d.h. als Eilfall innerhalb von 5 Wochen nach dem letzten Behandlungstag anzutreten, dann muß das vor Entlassung aus der Behandlung mit Hilfe des Krankenhaussozialdienstes geschehen.
Einschränkung bei der Klinikwahl: die Klinik darf max. 300 Km vom Wohnort der PAt. entfernt sein und muß natürlich auch innerhalb dieser kurzen Frist einen Platz frei haben.
Ein weiterer Vorteil neben der Schnelligkeit ist die geringe Zuzahlung: max. 14 Tage, vorhergezahlte Beträge für KH-Aufenthalt werden angerechnet. Da Du nichts näheres über Dich schreibst, kann ich Dir keine genaueren, auf Dich zutreffenden Infos geben.

Ob men in den Genuß einer vom Krankanhaus organisierten AHB kommt, hängt i.-d.R. vom behalndelnden Arzt ab. Die meisten Ärzte haben keine Zeit und keine Lust sich damit zu befassen, sind auch nicht immer von der Notwendigkeit überzeugt.
Sollte die Antragsfrist bei Dir abgelaufen sein, kannst Du innerhalb von ca. 5-6 Wochen nach Behandlungsende noch einen regulären Krebsnachsorgerehaantrag stellen, der auch noch als Eilfall von der BFA direkt beiarbeitet werden kann, gleiche Eile und geliche Zuzahlung wie bei AHB, nur kann man die Entfernung zur Rehaklinik selbst bestimmen. Auch hier gilt: die gewünschte Klinik muß innerhalb der nächsten 5Wochen einen freien Platz haben.

Gruß von birgit
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