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  #1  
Alt 01.06.2013, 22:08
kimaugust kimaugust ist offline
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Standard AW: Einstellungsuntersuchung...

Hallo,

wir, hier , wissen da viel zu wenig .

Wir wissen nichts, über Deinen evtl. neuen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst ?)
Wir wissen nicht, welche Zusage Du hast (einen Arbeitsvertrag ?)
Mündlich oder schriftlich.
W a h r s c h e i n l i c h wird es so sein, dass Deine Einstellung, von der Zustimmung der Betriebsärztin oder der Amtsärztin abhängt.
Wenn dem so ist , dann ist diese Ärztin Dein Ansprechpartner. Ruf sie doch
an , oder besuch sie , und frag sie nach dem Stand der Dinge.
Das letzte Wort hat natürlich Dein neuer Arbeitgeber. Ein Gespräch mit diesem könnte auch nicht schaden.
Grundsätzlich ist es so , dass die Ärztin entscheidet, welche Unterlagen oder was auch immer von Dir haben will.
Zwingen kann sie Dich natürlich zu nix , aber dann wirst Du die Stelle auch nicht bekommen.

Viele Grüße Jürgen
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  #2  
Alt 01.06.2013, 22:38
Symphatisch-Lymphatisch Symphatisch-Lymphatisch ist offline
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Standard AW: Einstellungsuntersuchung...

Zitat:
Zitat von kimaugust Beitrag anzeigen
W a h r s c h e i n l i c h wird es so sein, dass Deine Einstellung, von der Zustimmung der Betriebsärztin oder der Amtsärztin abhängt.
Wenn dem so ist , dann ist diese Ärztin Dein Ansprechpartner. Ruf sie doch
an , oder besuch sie , und frag sie nach dem Stand der Dinge.

Zwingen kann sie Dich natürlich zu nix , aber dann wirst Du die Stelle auch nicht bekommen.

Viele Grüße Jürgen
Erstmal Danke für Eure !

Richtig, meine schriftl Zusage ist von der Amtsärztin abhängig, bzw. von meinem Gesundheitszustand... & dieser ist gesund!
Na, was die Ärztin sagt, steht ja eben oben... Ihr ist es noch nicht lang genug her...
Ich bin GESUND & sie muss den Tag beurteilen an dem ich da bin. oder ob ich im ersten halben Jahr ABSEHBAR fehlen werde...geplante Reha, Klinik oder was auch immer & dem ist NICHT so. Wer morgen krank wird weiß niemand.

Wo ich arbeiten möchte wäre schlussendlich egal... Ich habe keine Einschränkungen & war nur letztes Jahr krank... war!

Beim letzten Telefonat sagte sie nur "es dauert so lange wie es dauert!"
Es war zB nicht rechtens, dass sie die Melanomnachsorge forderte, da dieses 10 Jahre her ist! ( Ich glaube das erwähnte ich oben nicht...)

Aber gut, Ihr wisst es nicht! Spekulieren müsst Ihr nicht! Ich hoffte, dass sich jemand auskennt, was sie darf & was nicht...
Ich hörte von einigen Seiten schon, dass sie mich gar nicht ablehnen dürfte, nur sicher belegen konnte es bisher niemand...
__________________
Melanom rechte Wade 2003
Mediastinales B-Zell NHL, bis 11 cm, Stad.: 1A
April-Juli´12: 6* R-CHOP + 4 * R & 2 * HD MTX
30.7.12: PET-CT neg., allerdings "leuchtende"Sternumfraktur
Sep´12: Bestrahlung:36 Gray
5.12.12: PET-CT neg.
September 2017: weiterhin CR - aus der onkologischen Hand entlassen...
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  #3  
Alt 01.06.2013, 23:59
The Witch The Witch ist offline
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Standard AW: Einstellungsuntersuchung...

Aus dieser Stellungnahme des Nationalen Ethikrates von 2005 geht hervor, was üblich ist und von Gerichten für rechtens befunden wurde bzw. wo es keine explizite Rechtsprechung gibt. Für Angestellte des öffentlichen Dienstes gelten dabei im Wesentlichen die Regelungen für privatrechtliche Arbeitgeber (die auf Seite 19 beginnen), für Beamte verschärfte Regelungen.
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  #4  
Alt 02.06.2013, 10:33
Symphatisch-Lymphatisch Symphatisch-Lymphatisch ist offline
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Beiträge: 220
Standard AW: Einstellungsuntersuchung...

Danke!
Tja, mir scheint, dass sie mich ablehnen könnte, da es noch nicht so lange her ist...
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  #5  
Alt 02.06.2013, 16:43
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Beiträge: 2.241
Standard AW: Einstellungsuntersuchung...

Liebe(r) Symphatisch-Lymphatisch,
die Betriebsärztin hat die Möglichkeit die Tauglichkeit für einen bestimmten Bereich oder Zeitraum einzuschränken. Sie kann Empfehlungen aussprechen, wie z.b. ein Arbeitsplatz gestaltet werden soll. Sollte z.b. eine bestimmte Ausstattung am zukünftigen Arbeitsplatz erforderlich sein, da gibt es die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, die Kosten muss der Arbeitgeber nicht tragen.
Die letzte Entscheidung, ob Du eingestellt wirst oder nicht,liegt beim zukünftigen Arbeitgeber, der Betriebsarzt kann nur eine Empfehlung geben.
Hast Du einen Schwerbehindertenausweis?

Elisabethh.
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  #6  
Alt 03.06.2013, 12:03
Symphatisch-Lymphatisch Symphatisch-Lymphatisch ist offline
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Beiträge: 220
Standard AW: Einstellungsuntersuchung...

Danke Dir Auch für Deine ausführliche Mail, die ich gerade beantwortet habe!
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  #7  
Alt 04.06.2013, 01:21
Norma Norma ist offline
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Beiträge: 1.157
Standard AW: Einstellungsuntersuchung...

Entschuldigung, aber mir kommt es vor, als habest du gerade einen gesundheitlichen "Höhenflug". Er sei dir von Herzen gegönnt!

Allerdings... Arbeitgeber haben das Recht, eine andere Sicht zu haben, als du.

Wenn du für dich der Meinung bist, du WARST krank, solltest du auch akzeptieren, dass die Amtsärztin noch bei IST krank, bleibt.

Bestimmt fließen bei der Beurteilung auch bisherige Erfahrungswerte ein und wenn du meine ganz ehrliche Meinung lesen möchtest: ICH hätte zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Versuch unternommen, mich auf diese Stelle zu bewerben.
Da hätte ich garantiert (noch) ganz andere Sorgen gehabt.

Die 5 Jahre Heilungsbewährung hat man ja nicht einfach so "erfunden".

Nichts für ungut und ich drück die Daumen, dass es doch noch klappt!

LG
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
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