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Alt 05.03.2006, 14:32
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Biggi Biggi ist offline
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Standard AW: Anschlussheilbehandlung und Arbeiten

Hallo Namenlose,

ich denke mal nicht, dass zu einer AHB eine vorhergehende Krankschreibung gehört. Die AHB muß jedoch spätestens 6 Wochen nach Therapieende angetreten werden. Ich denke mal, gerade weil Du während aller Behandlungen arbeitest, brauchst Du unbedingt eine Anschlußheilbehandlung. Irgendwie mußt Du Dich ja auch mal von allen Strapazen erholen. Den Antrag auf eine AHB kannst Du noch während der Chemo oder Bestrahlung mit Hilfe des Sozialdienstes der behandelnden Einrichtung stellen. Das ist der einfachste Weg, weil die alle erforderlichen Unterlagen vor Ort haben. Meines Wissens nach wird die Kur beim zuständigen Rententräger beantragt. Bei mir war es die BfA, weil ich
Angestellte bin. Der Sozialdienst im Krankenhaus kann Dich da bestens beraten.
Ansonsten mußt Du das über Deine Ärztin regeln.
Nur Mut!!!
__________________
Liebe Grüße
Biggi

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