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#1
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Private BU/Krankengeld
Hallo,
ich bin privat Krankenversichert und habe mich Privat mit einer Lebens und Rentenversicherung mit einer BU abgesichert. In die gesetzliche Rentenversicherung bezahle ich seit 10 Jahren nicht mehr. Ich bin seit Januar Krank geschrieben und habe seit dem Krankengeld von der Krankenkasse bezogen. Ich habe im Oktober die BU beantragt und auch bewilligt bekommen. Jetzt 2 Fragen: 1. Ich habe die BU rückwirkend zum Januar bezahlt bekommen. Muss ich für die Zeit das Krankengeld zurück bezahlen? 2. Warum bekomme ich das Krankengeld nicht weiter? Denn die BU zählt ab 50% Berufsunfähigkeit. Da ich aber zurzeit gar nicht arbeiten kann ist es doch ungerecht das ich gar kein Krankengeld mehr bekomme. Ich habe für die Zeit auch die Beiträge dafür bezahlt. Wenn ich wieder arbeiten kann nur 50 % für die andere Zeit bekomme ich ja die BU. Dann müsste ich auch 50% Krankengeld bekommen, oder sehe ich das falsch. Bzw. gibt es da gesetzliche Regelungen?. Das waren mehr als 2 Fragen ich hoffe ich bekomme eine Antwort. Frohe Weihnachten Volker |
#2
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AW: Private BU/Krankengeld
Lieber Volker
Frage 1: Du must das KG nicht zurückzahlen Frage 2: Der KG Anspruch erlischt automatisch mit der Bewilligung der BU. Man kann nicht gleichzeitig krank und BU sein (entweder oder Regelung). Siehe Bedingungswerk VVG du kannst aber , oder solltest auf jeden Fall eines tun: Das KG auf Anwartschaft setzen !!!!!!!!!!!!!!!!!! Dies geht ohne Probleme gegen einen Mini Beitrag. Falls die BU fortfällt kannst du das Krankengeld wieder AKTIVIEREN Gruss Christine |
#3
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AW: Private BU/Krankengeld
PS
nur zur näheren Verständigung. Du bekommst 100 % BU Rente, auch wenn du nur zu 50 % BU bist Gruss Christine |
#4
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AW: Private BU/Krankengeld
Hallo,
danke für die Antwort. Guten Rutsch Volker |
#5
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AW: Private BU/Krankengeld
Hallo
Hätte da noch eine Frage Dann wäre es eigentlich besser die BU erst zu beantragen wenn man wieder fit ist und sie dann für die Zeit der Berufsunfähigkeit auszahlen zu lassen (rückwirkend ) mfg Andreas1175 |
#6
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AW: Private BU/Krankengeld
kommt auf das Bedingungswerk deiner BU-Versicherung an.
Ob rückwirkende Meldung von 3 Jahren vorgesehen ist oder sofortige Meldung nach Kenntniserlangung die neuen Bedingungen haben alle eine Nachmeldefrist von 3 Jahren, die alten nicht Gruss Christine |
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