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AW: Frage zur Rente oder so....
Hallo Paula,
ich habe Dir mal was kopiert, was Dir bei Deinen Fragen sicher weiterhilft. [I]Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente müssen neben den medizinischen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein: ■Man muss mindestens fünf Jahre lang versichert sein (so genannte Wartezeit von fünf Jahren) ■In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung eingezahlt worden sein. Angerechnet für die Wartezeit werden ■Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, zum Beispiel als sozialversicherungspflichtig Beschäftiger in einem Betrieb; unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, freiwillige Beitragszeiten), ■Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR), ■Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, ■Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung ("400-Euro-Job"), Anmerkung: Hier versteht man unter "Zuschläge" die ca. 2%, die DU von Deinen 400,00 Euro an die DRV abgeführst, denn die Beiträge bei einem 400,00Euro-Job zahlt Dein Arbeitgeber allein. In der Regel gilt der Grundsatz: Wer nichts bezahlt, bekommt auch nichts, also kein Arbeitslosengeld, wenn Du keine Beiträge bezahlst bzw. keine Rentenanwartschaften, wenn Du keine Beiträge in die DRV bezahlst. ■Zeiten aus einem Rentensplitting Der Sozialverband VdK berät in seine Mitglieder ausführlich zum Thema Erwerbsminderungsrente! (cl/BMAS/DRV)Paula, schau mal, ob irgendwas von den obigen Punkten auf Dich zutrifft. Solltest Du nach Fragen haben, dann helfe ich Dir gerne. LG Babsi |
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