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  #1  
Alt 21.03.2004, 09:03
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Hallo.
Wer kann mir Auskunft geben? Gehören zum Beispiel Krankenhauszuzahlungen,Eigenbeteiligungen von Taxifahrten zur Chemotherapie und Eigenbeteiligung von Fahrten mit Eigen PKW zur Zuzahlungsgrenze von 1% und 2%. Meine Krankenkasse mauert beidiesen Fragen. Für eine Antwort währe ich sehr dankbar.
Viele Grüße Hartmut.
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  #2  
Alt 21.03.2004, 13:04
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Hallo, Hartmut !

Ja auch diese Zuzahlungen gehören in die Zuzahlungsgrenze von 1 % (als Krebspatient zählst Du zu den Chronisch Kranken).
Weiterhin gute Besserung.
Viele Grüsse
Regina Beate
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  #3  
Alt 21.03.2004, 15:13
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Hallo Regina Beate
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.Die Krankenkasse hat mir den Status chronisch krank für 2003 verwehrt. Die Krebserkennung wurde im Mai2003 festgestellt.2002 hatte ich schon 60% Schwerbehinderung nach jahrelanger Diabetes und schweren Gelenkarthrosen .Jetzt bin ich mit der Krankenkasse schwer wegen der Anerkennung am kämpfen.Ich werde bei Nichteinigung auch das Sozialgericht einschalten.Die Kosten sind für mich enorm nach meiner Erkrankung gestiegen,und um mein Recht sollte ich mich bemühen.Dir wünsche ich alles Gute.

Gruß Hartmut
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  #4  
Alt 21.03.2004, 17:00
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Hallo Hartmut

wenn Du wegen der Diabets und/oder Deiner Gelenkarthrose mindestens
1 Jahr lang mindestens 1 mal pro Quartal !!!
ärztlich behandelt wurdest

P L U S !!!!! ( eines von den nachstehenden Kriterien)
- eine Behinderung von 60 % vorliegt ( liegt bei dir ja vor)

o d e r....

- es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung erforderlich ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität wegen der ständig behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

o d e r

Pflegsetufe 2 oder 3

dann muß Dir die Krankenkasse den Status schwerwiegend chronisch krank auf jeden Fall anerkennen. Dies muß Dir Dein behandelnder Arzt ja auch bestätigen können. Problematisch könnte es bei Vielen beim ersten Punkt werden. Denn wer geht schon einmal im Quartal zum Arzt, wenn er weiß - was ihm fehlt und die sich mit Medikamenten ja auch einigermaßen gut einstellen lassen kann.

Auch müssten Dir die Eigenbeteiligungen Deiner Krankenhauskosten ( aber erst seit Januar 2004) zur Zuzahlungsgrenze anerkannt werden. Als Chemopatient hast du die Möglichkeit die Fahrten per Taxe zur Chemo ersetzt zu bekommen
( und die Eigenbeteiligung hier zwischen 5 bis 10 € zählen dann ebenfalls zur Zuzahlunsgrenze.)
Allerdings müssen ab Januar grundsätzlich alle Fahrtkosten vorab bei der Krankenkasse beantragt werden. Leider wird es schwierig, wenn man die Fahrtkosten im Nachinhein - ohne vorherigen Antrag einfach in "Rechnung" stellt.

Ich habe damals von der Praxis, wo ich meine chemo gemacht habe eine Bestätigung für die Krankenkasse bekommen, damit ich den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten stellen konnte.

Versuche bitte alle Punkte nacheinander mit der Krankenkasse nocheinmal persönlich abzuharken. Es kann durchaus sein, das hier Mißverständnisse vorliegen, was die Dauer der Erkrankungen und ärztliche Behandlungen angeht.

Wie das ist, wenn eine Krebserkrankung Mitte des letzten Jahres festgestellt wurde - ob man dann automatisch als chronisch erkrankt gilt ( obwohl ja wirklich schwerwiegende Erkrankung vorliegt) kann ich so nicht sagen. Habe darüber noch nichts gefunden - und gelesen.


Wünsche dir alles Gute beim Durchsetzen.

Viele grüße
elisabeth
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  #5  
Alt 21.03.2004, 19:37
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Hallo Elisabeth.
Vielen Dank für die Aufklärung.Mitte 2003 hatte ich einen Vordruck von der Krankenkasse.Mein Arzt hat bescheingt,das ich schon seid Jahren regelmäßig in Behandlung bin.Die Krankenkasse hat das Attest bis jetzt ohne Komentar gelassen.Meine Anfrage auf Antwort wurde bis heute nicht stattgegeben.Laut Sozialgericht muß ich die Einspruchsfrist abwarten, danach kann das Sozialgerich tätig werden.Dir auch alles Gute.Vieleicht hören wir weiter voneinander.
Ebenso auch von Regina Beate.

Alles Gute Hartmut.
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  #6  
Alt 21.03.2004, 20:45
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Hallo Hartmut,
gehe doch mal folgendermaßen vor:
1. Rechne dir selber die 1- u. 2Prozent aus, die du zahlen mußt
2. Laß dir von deinem Hausarzt bescheinigen, daß du chronisch krank bist
3. Wenn du die Beträge 1 oder 2 Prozent ausgegeben hast, geh mit den Belegen zur Krankenkasse

Das Jahr 2003 hat damit doch gar nichts zu tun, es zählt aktuell dein Verdienst, deine Ausgaben. Die Zuzahlung von 1 Prozent muß erst getätigt sein um befreit zu werden.

Gruß rosi
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  #7  
Alt 22.03.2004, 08:48
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Hallo Rosi.
Für 2004 ist alles schon klar.2003 wurde mir die 1% Zuzahlungsgrenze verwehrt,obwohl meiner meinung nach alle Kriterien erfüllt waren.Bei der abgerechneten 2%igen Zuzahlungsgrenze hat die Krankenkasse weder Eigenbeteiligungen von Chemotaxifahrten,Krankenhauszuzahlungen,EigenPKWfa hrten mit Begleitperson zur Chemo eingerechnet.Für das Jahr 2003 möchte ich noch die Anerkennung haben,und habe gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt.Das währe in kurzen Worten die Sachlage.
Rosi alles Gute für dich.
Hartmut
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  #8  
Alt 31.03.2004, 00:27
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hallo
ich steige da garnicht mehr durch. mein mann liegt im sterben. es ging alles sehr schnell, innerhalb von acht wochen. er hat überall krebs und diabetes. vom versorgungsamt ist der antrag noch nicht durch. wir sind jetzt schon am ende, kh aufenthalt, medikamente usw. bei der kk haben sie erzählt, wir müssen dann eben am jahresende einreichen.wie das, wenn jetzt schon kein geld mehr da ist. ich bin auch krank und nehme medikamente. gibt es trotzdem 1%, wenn der hausarzt den antrag bestätigt?
liebe grüße
verena
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  #9  
Alt 31.03.2004, 01:09
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Hallo Verena,

schau Dir die von Elisabeth weiter oben genannten Kriterien an, oder auf www.gesundheitsreform.de für chronische Erkrankung.

Wenn Du die 1 oder 2% bereits unter dem Jahr erreichst, kannst Du SOFORT einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen und nicht erst am Jahresende.

Ein Anruf bei der Krankenkasse wirkt manchmal Wunder. Ich bekam so schon Anfang diesen Jahres meine Bemessungsgrenze ausgerechnet und habe es schriftlich bekommen, daß ich unter "chronisch krank" falle.

Liebe Grüße
Tina
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  #10  
Alt 31.03.2004, 03:03
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Hallo Verena

keiner muß bis zum Jahresende warten, um die Befreiung zu bekommen. Es zählt immer die Situation bei Antragsstellung. Wenn Du die Möglichkeit hast, nimm Deine Quittungen und Einkommensnachweise - und gehe direkt zur Kasse und schilder kurz Deine Situation.
Denn in Deinem Fall sollten sie, wenn die Voraussetzunmg schon gegeben ist - die Befreiung sofort und ohne weitere Bearbeitungszeit ( das passiert leider zum Teil, das man trotz der Erreichung der Zahlungsgrenze noch bis zu 6-8 Wochen Bearbeitungszeit in Kauf nehmen soll oder muß).

Am schnellsten geht es natürlich, wenn man sich persönlich an seinen Sachbearbeiter ( unm falls der nicht kooperativ ist, auch keine Scheu davor zu haben, zum Vorgesetzten zu gehen).
Wenn eine Krankheit sich so schnell ausbreitet, ist das mit einer Unmenge an Kosten verbunden ( auch eine Pflegestufe kann dann beantragt werden - die dann vorrangig und zügig bearbeitet werden muß). Also nicht die normalen Wartezeiten bis soetwas durch ist. Dringlichkeit sollte durch ein kurzes Attest des Arztes schon bei dem Antrag ( formlos bei der KK zu stellen) dazu gelegt werden. Auch das kann eine Hilfe in eurer Situation sein.

Ach ja, auch die Deutsche Krebsstiftung hilft (fast) unbürokratisch in einer solchen Lage mit einer Einmalspende

guck mal hier: www.deutsche-krebshilfe.de und dann unter Hilfen, da gibt es Informationen darüber.
Scheue Dich nicht, diese in Anspruch zu nehmen. Entweder durch Anrufen Dir den Antrag zuschicken lassen, oder aber durch Herunterladen des Antrages und der Selbstauskunft.

alles Gute und viel Kraft für die nächste Zeit

elisabeth
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  #11  
Alt 08.05.2004, 12:48
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Im Moment scheint es so zu sein, dass jeder, der bereits seit einem Jahr, also auch schon im letzten Jahr chronisch krank war, auch in 2004 als chronisch krank anerkannt wird. Damit ist eine Zuzahlung von 1 % zu zahlen. Das heißt, wenn meine Ausgaben für Zuzahlungen (Krankenhaus, Arneimittel, Hilfsmittel etc. 1 % des Bruttoeinkommens abzgl. der Abschläge für Ehegatte und Kinder überschritten haben, kann ein Befreiungsantrag bei der Krankenkasse für den Rest des Jahres gestellt werden.
Bei mir ist es so, dass ich seit Januar chronisch krank (Krebs) bin. Bereits bestätigt durch Arzt sowie den Behindertenausweis (80 %) gelte ich für mindestens 5 Jahre als chronisch krank. Habe mittlerweile meine 1 % überschritten und Antrag bei meiner Krankenkasse gestellt. Dies wurde abgelehnt, weil ich erst ein Jahr lang chronisch krank sein muß. Dies würde bedeuten, dass jeder, der erst jetzt neu chronisch erkrankt, erst ab dem 2. Jahr die 1 % angerechnet bekommt. Dies bedeutet gleichzeitig, dass wohl die meisten Menschen, die logischerweise am Anfang ihrer Krankheit die höchsten Ausgaben haben, diese doch erst ab 2. Jahr anerkannt bekommen. Dies nenne ich die Patienten für dumm verkaufen.
Mich würde interessieren, ob ich tatsächlich erst im 2. Jahr die 1 % bekommen kann, obwohl ich dann wahrscheinlich wesentlich weniger Ausgaben habe und evtl. wieder darunter liege. Wäre ich schon früher krank geworden, bekäme ich die Kosten für dieses Jahr mit 1 %) anerkannt. Kann das sein? Wer hat hierzu genaue Infos. Leider sind alle Seiten im Internet sowie auch der Gesetzestext SVG V § 92 zu ungenau formuliert um meiner Krankenkasse widersprechen zu können.

Wallawallamh@web.de
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  #12  
Alt 08.05.2004, 17:23
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Hallo Walla,

dies ist die Definition von "chronisch krank" von http://www.gesundheitsreform.de

Woher weiß ich, ob ich als schwerwiegend chronisch krank gelte?
Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden drei Kriterien erfüllt:
- Entweder es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vor, oder
- es liegt ein Grad der Behinderung oder eine Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent vor.
- Oder es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung notwendig, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.

Medizinische Versorgung meint hier ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie oder die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Darüber wird eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt. Dann kann die Krankenkasse eine Herabsetzung der Belastungsgrenze von zwei auf ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen vornehmen.


Also daraus geht klar hervor, daß mindestens ein Jahr lang einen Arztbesuch pro Quartal Voraussetzung ist (+ eines der anderen 3 Kriterien). Wenn Du also nur eines der 3 Kriterien erfüllst, gilt der Status "chronisch krank" für Dich erst, nachdem Du ein Jahr lang regelmäßig wegen einer gleichen Erkrankung behandelt wurdest.

Sehe da keine Chance für einen Widerspruch an die KK. Denke, da ist es schon eine Frage des Bruttojahreseinkommens. Bei hohen Einkommen dürfte aber das Vorstrecken der 2% nicht schwerfallen und bei kleinen Einkommen ist die 2% Grenze eben schnell erreicht und es kann über den Steuerausgleich geltend gemacht werden. Traurig, aber davon hat die Gesundheitsreform 2004 ja noch einiges mehr zu bieten.

Lieben Gruß
Tina
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  #13  
Alt 10.05.2004, 22:47
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Hallo Walla


nein, nicht jeder, der in den letzten Jahrenals chronisch krank eingestuft wurde ist es auch in diesem Jahr. Ich kenne Einige, wo sich das in diesem Jahr drastisch geändert hat. Meine iegen Meinung dazu ist schon so, bei zweien habe ich eh nie verstanden, warum sie als chronisch krank eingestuft wurden.... bei 3 anderen Bekannten hoffe ich einfach, das sie mit ihren Widersprüchen durchkommen werden-

Bei Dir selber sieht es leider wohl wirklich so aus, das das wichtigste Element, was die schwerwiegend chronische Erkrankung ausmacht (noch) nicht erfüllst. Denn es heißt ja, das man mindestens 1 Jahr lang in regelmäßiger (einmal im Quartal) ärztlicher Behandlung sein muss, um eben die schwerwiegend chronische ERkrankung für die Zuzahlungsbefreiung zu erreichen..
Das ist hart - aber wohl leider nicht zu ändern. WEnn alle Stränge reissen denke bitte daran, das ihr bei der deutschen Krebshilfe unter Umständen über den Härtefond eine einmalige Unterstützungssumme beantragen könnt ( relativ schnell und zügig bearbeitet ), so daß ihr damit wenigstens soetweas wie einen kleinen Ausgleich erreichen könntet wenn es eben zu arg teuer ist das ganze.

Wünsche Dir alles Gute
elisabeth
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  #14  
Alt 03.06.2004, 19:03
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Jutta Jutta ist offline
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Hallo,

hier ein Link mit sehr vielen hilfreichen Informationen, Stand 01.01.2004

http://www.zuzahlung.de/

Liebe Grüße
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  #15  
Alt 05.06.2004, 17:06
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Hallo, ich bitte um Auskunft über Zuzahlungsgrenzen. Bei unserer Krankenkasse (DAK) wurde mir ein Formular für den Einkommensnachweis
gegeben. Neben einer Kopie der Rentenbescheide wollen sie auch Zinseinkünfte wissen. (Das gesparte brauchen wir für die Krankheit meines Mannes) Wenn ich diese Einkünfte jetzt angeben, muß
ich dann danach mit einer Beitragserhöhung wegen dieser Einkünfte rechnen?
Wer kann mir weiter helfen ? Danke
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