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AW: Betreuungsverfügung
Hallo Mischmisch,
Hallo Steedy, vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mir gerade das Betreuungsrecht per PDF von der Seite des Justizministeriums heruntergeladen. Danach kann man eine Betreuungsverfügung zumindest bei einem Notar oder Rechtsanwalt hinterlegen. Der von mir befragte Notar hat aber anscheinend keine Lust auf so einen Kleinkram. Die Patientenverfügung habe ich bei der DGHS hinterlegt. Mir geht es im Falle eines unvorhersehbaren Notfalls speziell um die Art der Unterbringung und den Erhalt der Wohnung, na ja und was sonst noch so geregelt werden müsste. Liebe Grüße Geske Der Stein bleibt vorerst, er wird nur ein wenig hin und her geschoben |
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