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  #1  
Alt 02.02.2006, 08:41
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Patricia,
Anni hat Recht: es macht für Dich als Studentin überhaupt keinen Sinn, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Der Ausweis soll Berufstätigen einen Schutz am Arbeitsplatz bieten, da Du den aber ja nicht hast, wäre das Dokument ein unbenutzbarer Lagerhüter in Deinem Schrank. Es gibt keinen einzigen Punkt, den Du aus dem Schwerbeh.-Status zum jetzigen Zeitpunkt nutzen könntest. Wenn Du ihn hättest, müßtest Du das dann aber später im Falle einer EInstellung, wie schon von Anni erwähnt, wahrheitsgemäß angeben.

Gruß von birgit
__________________
Aus Zeitgründen sehe ich meistens von der Korrektur von Schreibfehlern ab. Man möge es mir fazein.
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  #2  
Alt 02.02.2006, 09:25
babs_Tirol babs_Tirol ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

STUDENTEN
Behinderte Studenten, die Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erhalten, können über die für das jeweilige Studienfach festgelegte Förderungshöchstdauer hinaus BAföG bekommen, wenn die Überschreitung auf die Behinderung zurückzuführen ist. Während der behinderungsbedingten Verlängerung erfolgt die Förderung ausschließlich als Zuschuß. Weitere Auskünfte erteilen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen bzw. die an den Hochschulen eingerichteten Ämter für Ausbildungsförderung (meistens Studentenwerke).
ERMÄSSIGUNGEN
Gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises räumen viele öffentliche und private Veranstalter behinderten Menschen Ermäßigungen auf die Eintrittspreise ein.
__________________
"Die Hoffnung aufgeben bedeutet, nach der Gegenwart auch die Zukunft preisgeben" Pearl S. Buck, 1892-1973, Literatur-Nobelpreisträgerin 1938
-Meine im Krebskompass verfassten Beiträge dürfen in anderen Foren, oder HP’s nicht ohne meine persönliche Zustimmung kopiert oder veröffentlicht werden-
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  #3  
Alt 14.08.2003, 18:45
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Standard Schwerbehindert?

Okay, meine Frage hat sich erledigt. Ich habe auf der Bahnseite was dazu gefunden.
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  #4  
Alt 04.02.2004, 09:43
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Standard Behindertenausweis - Einstufung

Hallo! ICh komme aus ÖSterreich und verfolge eure Gespräche schon seit langem. Meinem Mann wurde vorigen Mai ein Melanom, Breslow 0,9mm, CLIII entfernt.
Ich habe in einigen Beiträgen hier im Forum gelesen, dass man bei diesem Befund in Deutschland bereits einen 50%igen Behindertenausweis ausgestellt bekommt. Weiß jemand von euch zufällig, wie das in Österreich ist???
Danke, Michi
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  #5  
Alt 04.02.2004, 11:07
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Standard Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Michi,

ich komme aus Tirol und hatte im Juli 2003 ein Melanom CL III/ o,8 mm mit LK-Metastasen und spritze 3 x wöchentlich Interferon alfa 3 MiLL. E.
Vom Bundessozialamt Innsbruck wurde ich im Dezember mit 80 % Schwerbeschädigung eingestuft.
Bitte schicke alle Befunde an das Bundessozialamt deines Bundeslandes und hole vorher einen Antrag auf Schwerbeschädigung bei eurer zuständigen BH.
Meine E-Mail-Adresse für weitere Fragen: webwoman@abacho.at

LG aus dem noch immer verschneiten Tirol
- Babs-
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  #6  
Alt 25.10.2005, 10:07
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Christian Christian ist offline
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Lächeln AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo an alle,

ich habe heute mal beim Versorgungsamt angerufen, da mein Behindertenausweis
mit GdB 80 im Januar 2006 abläuft.
Er wird mindestens um 6 Monate vielleicht sogar unbefristet verlängert.
Ich bräuchte nur vorbeikommen und könnte ihn dann gleich wieder mitnehmen.
Scheint bei einer Verlängerung kein großer Akt zu sein. Bin sehr überrascht darüber!

Viele Grüße an alle,
Christian
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  #7  
Alt 26.10.2005, 09:52
birgit1 birgit1 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Christian,
die Regel war bisher, daß man kurz vor Ablauf des GdBs neue Bescheinigungen über den derzeitigen Gesundheitszustand erbringen muß. Weil die dafür angeschriebenen Ärtze oft sehr lange für die Bescheinigungen brauchen, wird der Ausweis erstmal für 6 Monate pro forma verlängert, damit dem Betroffenen aufgrund dieser Wartezeit keine Nachteile entstehen. Sollten die Ärzte keine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes bescheinigen, wird (wohl unbefristet, weil ungünstige Prognose) verlängert, kann Besserung/Stabilität des Gesundheitszustandes seit längerer Zeit bescheinigt werden, dann wird u.U. sogar von 80% direkt auf 0% runtergestuft (so ist es mir vor Jahren dank meiner guten gesundheitlichen Stabilisierung geschehen).
Ich bin sehr am Fortgang Deiner Neubewertung interessiert und bitte Dich, uns hier mitzuteilen, wenn und wie Du die neue Einstufung erhalten hast.
Gruß von birgit
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  #8  
Alt 26.10.2005, 10:04
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Christian Christian ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Birgit,

von Bescheinigungen hat er mir nix erzählt.
Lag wahrscheinlich daran, daß ich nur mit dem Amt telefoniert habe. So wie er mir sagte, ginge das schnell. Mein Gesundheitszustand hat sich nicht gebessert.
Da ich jedes Jahr wieder Metastasen hatte. Somit also kein Stillstand.
Werde Euch weiter darüber informieren. Wollte heut Nachmittag noch hin zum Versorgungsamt.

Kann es sein, daß auch Ländersache ist oder ist es Bundeseinheitlich?

Liebe Grüße,
Christian
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  #9  
Alt 02.09.2004, 10:16
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Standard Schwerbehindert?

Zur Info:
die Schwerbehinderten-Einstufungsliste (Stand 1996, aber anscheinend noch aktuell) kann man sich runterladen unter http://admin.integrationsaemter.de/u...ng_Ausweis.pdf (3,5 MB!). Auf S. 90 findet man das Inhaltsverzeichnis der Tabelle, auf S. 187 die Einstufung für Hautkrebs anhand der Tumorklassifikation (Achtung: nach altem Klassifikationsschema, noch nicht nach AJCC 2002).
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  #10  
Alt 16.09.2004, 13:59
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Standard Schwerbehindert?

Habe heute meinen neuen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen: 90% für die neu angefangenen 5 Jahre Heilungsbewährung seit dem letzten Jahr. Vorher hatte ich die regulären 80%. Berücksichtigt wurde auch - was ich gar nicht erwartet hatte - mein Frühjahrs-Heuschnupfen. Zu dieser Allergie ist halt auch mein Hautarzt befragt worden (nicht schlecht - diese Arzt-Konstellation, oder?).

Zusammenfassend:
im Stadium III (Lymphknoten-Befall mit Klassifikation pT2a N1b M0) + Heuschnupfen kriegt man 90% (= 1230 € Freibetrag)!
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  #11  
Alt 18.09.2004, 19:09
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Standard Schwerbehindert?

Hallo Monika,
danke für die Info, ich leide auch im Frühjahr unter Heuschnupfen, mal sehen ob es auch bei mir berücksichtigt wird.
LG, Martina
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  #12  
Alt 22.11.2004, 08:26
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Standard Schwerbehindert?

Hallo,
zur Frage, ob es sich lohnt, einen Schwerbehinderten-Ausweis zu beantragen: Ich finde, ja. Mehr Urlaub, höherer Kündigungsschutz, Steuerfreibetrag, ermäßigter Eintritt z.B. in Kino oder Museum und - siehe Paulas Beitrag - die Bahncard zum halben Preis, also für 100 statt 200 €. Der/die Ehepartner/in kann die Zweitkarte dann auch für 100 € bekommen.
Nachteile bei Bewerbungsverfahren befürchte ich außerhalb des öffentlichen Dienstes ja. Da die Ausweise aber immer für eine begrenzte Zeit ausgestellt sind, kann man im Anschluß auf eine Verlängerung verzichten, wenn das jobtechnisch besser wäre.
Grüße von Gisela
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  #13  
Alt 07.12.2004, 19:17
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Standard Schwerbehindert?

Ich habe ein maglines Melanom (Melanom in situ) an der Nasenspitze entfernt bekommen. Alles soweit gut verlaufen. Bei meinem Antrag auf Schwerbehinderung (Heilungsbewährung) ist dies überhaupt nicht berücksichtigt worden. Ist das korrekt? Wo finde ich die rechtliche Grundlage für den Anspruch bei meiner Erkrankung
Grüße von Helga
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  #14  
Alt 07.12.2004, 19:27
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Standard Schwerbehindert?

Hauttumor - nach Entfernung ist eine Heilungsbewährung in den ersten Jahren abzuwarten (Ausnahmen: z.B. kleine Basalzellkarzionome, Bowen-Krankheit, Melanom in situ) - GdB während dieser Zeit


... nach Entfernung eines Melanoms im Stadium Ia (pT1-2 pN0 M0)
50

... oder eines anderen Hauttumors in den Stadien pT1-2 pN0-2 M0
50

... in anderen Stadien
80

Bedingt der nach der Entfernung verbliebener Organschaden ein GdB-Grad von 50 und mehr, ist der während der
Heilungsbewährung anzusetzende GdB-Grad entsprechend höher zu bewerten.


Bei einem Melanom in situ gibt es keinen GdB, da es erst Krebs in der Anfangsphase ist, der bei der OP komplett entfernt wurde.
5 Beiträge höher von Monika kannst Du es bei dem Link genau nachlesen.
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  #15  
Alt 07.12.2004, 19:36
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Standard Schwerbehindert?

Hallo Helga,
leider sind in situ's ausgeschlossen bei der Entscheidung wegen Heilungsbewährung. In dem oben angegebenen Link findest du auf S. 187 folgendes:
"Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z. B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); ..."
Nimm's positiv: lieber keine Schwerbehinderungsprozente und dafür "nur" ein in situ ...
Viele Grüße von Monika
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