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  #1  
Alt 20.05.2011, 17:37
Asudai Asudai ist offline
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Beiträge: 20
Standard Vorzeitige Herabstufung des GdB

Hallo,

kurz zu meiner Vorgeschichte. Ich hatte im Januar 2006 die Diagnose Hodenkrebs im Stadium IIa nach Lugano mit TIN im Gegenhoden. Es folgten nach der Ablatio testis und der lap. RLA (02/2006) zwei Zyklen PEB-Chemotherapie (03/2006 bis 05/2006).

Am 04.12.2006 wurde mir rückwirkend zum Januar 2006 ein GdB (Grad der Behinderung) von 60 bis Ende 12/2011 zugesprochen.

Gestern erhielt ich nun vom Versorgungsamt den Bescheid über die Neufeststellung des Anspruches nach Sozialgesetzbuch (SGB IX) gem. § 48 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), sprich es geht um den GdB. Den Anhöhrungsbogen zuvor habe ich entsprechend ausgefüllt und zurückgeschickt. Lt. dem Bescheid beträgt mein GdB bereits ab 01.06.2011 nun 30. Als Begründung wird auf den Anhörungsbogen und die Arztberichte verwiesen.

Ich bin mir absolut darüber bewußt (damit ich nicht falsch verstanden werde) daß die Heilungsbewährung irgendwann auch abgeschlossen ist bzw. sein muß. Ebenso bin ich glücklich und froh, daß der Krebs nicht erneut ausgebrochen ist und ich dieses Kapitel soweit abschließen konnte! Gleichsam wünsche ich mir nicht, irgendeine Krankheit oder Beeinträchtigung zu haben.

Mich irritiert allerdings, daß der GdB vor dem damals Zeitpunkt (also hier bis 12/2011) herabgestuft wird. Oder kann es sein, daß sich das Versorgungsamt nun am Gültigkeitsdatum (01/2006) orientiert statt dem Ausstellungsdatum (12/2006), was die Heilungsbewährung betrifft?

Gefunden habe ich im Internet dazu leider nichts, also ob sowas öfter vorkommt oder ob es jemandem auch schon einmal passiert ist (oder ich habe mich zu schusselig beim Suchen angestellt... ). Kann jemand von Euch/Ihnen mir dazu vielleicht Suchtips oder Erfahrungsberichte geben oder darauf verweisen? Wie gesagt, ich bin froh gesund zu sein und mir im Klaren darüber, daß ein GdB (teilweise) nur auf Zeit vergeben wird, jedoch irritiert über die vorzeitige (zurecht?) Herabstufung. Es geht mir auch nicht darum, kleinkariert zu sein, nur eben um dieses scheinbar vorzeitige Herabstufen.

Vielen Dank und viele Grüße
Timo
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  #2  
Alt 21.05.2011, 10:29
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Vorzeitige Herabstufung des GdB

Hallo timo,
den Verdacht hatte ich letztes Jahr auch, nachdem ich eine Aufforderung
zur erneuten Eingabe der Fakten bekommen hatte. Ich dachte, was wollen
die denn, mein Ausweis läuft doch bis zum September 2011 und das war
ein kritisches Datum, wegen EM-Rente, die ich aber sowieso nicht erhalten
hätte. Ich habe also wieder eingegeben, wie gewünscht und dann kam der
erneute Bescheid. Wenn bei mir nichts dazu gekommen wäre an sogenannten
Gebrechen, hätten die mich scheinbar auch vorzeitig zurückgestuft.
Aber das Datum 9/11 war schon wichtig, weil ich kann dann nämlich als
SB eher in Rente gehen könnte und das hätte dann nicht geklappt. Also auf was
man alles aufpassen muss. Die trixen ganz schön.
Also schau bei Dir mal, was noch alles dazu kommen könnte, da gibt es
manchmal Sachen, an die man garnicht denkt.
Gruss Altmann
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  #3  
Alt 23.05.2011, 23:28
Asudai Asudai ist offline
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Standard AW: Vorzeitige Herabstufung des GdB

Hallo Altmann,
hallo auch an alle anderen hier im Forum.

Danke für Deine Antwort, Altmann. Also das klingt ja nicht gerade toll, wie es bei Dir gelaufen ist mit der vorzeitigen Verrentung. Und ja, die vom Versorgungsamt "versuchen" es scheinbar mit allen Mitteln. Wobei die am Schreibtisch auch nur nach Gesetzteslage handeln, was uns Betroffene nur leider ziemlich schlecht da stehen lassen kann.

Tja, bisher wüßte ich auch nicht, welches "Zimperlein" ich noch anbringen könnte. Kielbrust wurde damals nicht berücksichtigt, ebenso wenig der Heuschnupfen (man kann es ja mal versuchen). Sonnst ist da (zum Glück, versteht sich) nichts weiter, was eine Verlängerung oder Gültigkeit bis zum ursprünglichen Zeitpunkt zu rechtfertigen/begründen scheint.

Zum Glück muß ich auch nicht alles verstehen. Vor der Zukunft muß ich mich nicht fürchten, sie beginnt ja auch erst morgen (nach Zarko Petan, slowen. Aphoristiker). Ich bin gesund, was die Hauptsache ist.

Viele Grüße
Timo
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  #4  
Alt 24.05.2011, 05:37
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
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Standard AW: Vorzeitige Herabstufung des GdB

Hallo Timo
leider gilt das Datum ab Gültigkeit.
Ich finde es somit sowieso komisch, denn die Gültigkeit wird oft zurückdatiert.
Bei mir war es das nötige aG - dieses brauchte ich um endlich mit dem Rollstuhl einen Behindertenparkplatz benutzen zu können. (Brauchte ich eigentlich seit 6.2009!)
Ich bekam das aG genehmigt 10.2010, jedoch zurückdatiert auf 10.2009.
Parken durfte ich aber vorher auf dem geeignetem Parkplatz nicht!
Also nützte mir die Rückdatierung gar nichts- außer das der Ausweis schneller abläuft!
Gruß Speedy
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  #5  
Alt 25.05.2011, 10:50
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Vorzeitige Herabstufung des GdB

Hallo Speedy und timo,
ja wenn es ums parken geht, dann kann der SB-Ausweis schon sehr
hilfreich sein. Aber wahrscheinlich auch ein Kampf, bis man diesen
Parkausweis bekommt.
Ansonsten bringt doch der SB-Ausweis garnich viel, ausser einem
Steuerfreibetrag der minimale Steuereinsparung bringt. Bei Jobsuche
kann er sogar enorm, vor allem in der heutigen Zeit, ziemlich nachteilig
sein. Also eigene Erfahrung. Die AG zahlen lieber die Ausgleichsabgabe.
Gruss Altmann
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  #6  
Alt 25.05.2011, 12:21
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
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Standard AW: Vorzeitige Herabstufung des GdB

Hallo Altmann,
recht hast Du - leider auch meine Erfahrung!
Wäre schön mal was ändern zu können !
Doch schon die Gesunden kämpfen ja um einen Job - jedoch können die evtl. ihre Geldbörse mit"putzen usw. etwas füllen.
Mein Rolli macht da nicht mit & auch Hilfsmittel kosten extra Geld - also "Doppelte" Strafe!
Zum Glück neige ich nicht zu Depressionen und kann mich auch noch an "kostenlosen" Vergnügen erfreuen!
LG Speedy
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  #7  
Alt 29.05.2011, 23:42
Asudai Asudai ist offline
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Standard AW: Vorzeitige Herabstufung des GdB

Hallo zusammen,

verzeiht bitte meine kurze Abwesenheit...

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Zitat:
Zitat von Speedy Schneller Beitrag anzeigen
Hallo Timo
leider gilt das Datum ab Gültigkeit.
Ich finde es somit sowieso komisch, denn die Gültigkeit wird oft zurückdatiert.
Bei mir war es das nötige aG - dieses brauchte ich um endlich mit dem Rollstuhl einen Behindertenparkplatz benutzen zu können. (Brauchte ich eigentlich seit 6.2009!)
Ich bekam das aG genehmigt 10.2010, jedoch zurückdatiert auf 10.2009.
Parken durfte ich aber vorher auf dem geeignetem Parkplatz nicht!
Also nützte mir die Rückdatierung gar nichts- außer das der Ausweis schneller abläuft!
Gruß Speedy
Sowas sollte man mal wissen, wenn man den Beantragungsbogen ausfüllt *seufz* Ja, verbuche ich es mal als Erfahrung (als was auch sonnst?)

Zitat:
Zitat von Altmann Beitrag anzeigen
Hallo Speedy und timo,
ja wenn es ums parken geht, dann kann der SB-Ausweis schon sehr
hilfreich sein. Aber wahrscheinlich auch ein Kampf, bis man diesen
Parkausweis bekommt.
Da hab' ich doch neulich mal was im TV drüber gesehen, da ging es darum, daß der Parkausweis wohl künftig erst bei noch größeren Beeinträchtigungen als bisher vergeben werden soll.

Zitat:
Zitat von Altmann Beitrag anzeigen
Ansonsten bringt doch der SB-Ausweis garnich viel, ausser einem
Steuerfreibetrag der minimale Steuereinsparung bringt. Bei Jobsuche
kann er sogar enorm, vor allem in der heutigen Zeit, ziemlich nachteilig
sein. Also eigene Erfahrung. Die AG zahlen lieber die Ausgleichsabgabe.
Gruss Altmann
Jab, die 720 Euro Steuervorteil sind eher gering, aber immerhin gibt es den überhaupt. Gut, Jobsuche kann ich jetzt nicht so viel dazu sagen, ich hatte während der Gültigkeit nur einen Nebenjob gehabt und mir hat es für zwei Semester Studiengebühren ermäßigt. Aber sonnst, tjoa, ich hab z.B. nie drauf gepocht - das heißt zweimal schon - die entsprechend gekennzeichneten Sitze im überfüllten Bus zu nutzen.

Die zwei Mal, wo ich doch auf den Sitz gepocht habe, kam nur daher, daß andere Menschen mit Behinderung regelrecht unhöflich und frech versucht haben, mich von dem Sitz zu verjagen. Das sei ein gekennzeichneter Sitz, ob ich auch einen Ausweis hätte, ich müßte gefälligst Platz machen. Ich zog lässig meinen Ausweis, die Gesichter meiner Gegenüber zeugten von einem Weltenzusammenbruch, sämtliche Grundfeste waren erschüttert.

Hey, ich hätte nichts dagegen gehabt jemand den Sitz, trotz eigenem SBA, zu räumen, aber es kommt auf den Ton drauf an, ein Bitte hätte wunder gewirkt, aber nun ja

Viele Grüße
Timo
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  #8  
Alt 31.05.2011, 13:18
Altmann Altmann ist offline
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Beiträge: 605
Standard AW: Vorzeitige Herabstufung des GdB

Hallo Timo,
ist ja wirklich der Hammer, aber kann ich mir gut vorstellen.
Wenn ich immer mit dem Auto wo parke, denke ich, alle Behinderten-
Parkplätze frei, versteh ich garnicht. Und im Bus bekommt man keinen
Platz, ich finde die Leute unmöglich, da lassen die sich den Ausweis zeigen
und dann denken die noch, du siehst quasi die Sprechblase, warum der
wohl behindert ist.
Ja so ist die Welt und die Menschen.
Gruss Altmann
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