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#1
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AW: Behinderung 50 % abgelehnt
Hallo Waldesruh,
ja auf jeden Fall Widerspruch einlegen ! Der Chefarzt soll seinen Bericht nochmal überarbeiten. Mein Tip, beantrage 70% dann ziehen sie dir was ab und man trifft sich in der Mitte ! gutes Gelingen und Daumendrūcken ! Mone |
#2
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AW: Behinderung 50 % abgelehnt
Wie betragt man denn einen konkreten Grad der Behinderung? (der ja nicht in % ausgedrückt wird)
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lg gilda |
#3
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AW: Behinderung 50 % abgelehnt
Schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/ve...241200008.html
unter 16.3.1 (Generalisierte niedrigmaligne NHL) |
#4
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AW: Behinderung 50 % abgelehnt
Hallo ! Nun ,den Widerspruch habe ich eingelegt , mal sehen ,was dabei rauskommt . Der Hinweis auf die Gesetzeslage ist sehr interssant , danke dafür. Gruß waldesruh
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#5
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AW: Behinderung 50 % abgelehnt
Bei Ablehnung oder Herabsetzung ist es grundsätzlich von Vorteil, wenn man Mitglied beim VdK ist. Die machen den ganzen Schriftverkehr und prozessie- ren auch beim Soziálgericht. Kostenpunkt ungleich weniger wie bei offiziellen Rechtsanwälten. Noch dazu handelt es sich bei VdK-Anwälten um Spezialisten.
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#6
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AW: Behinderung 50 % abgelehnt
Hallo Gypsi98,
Das ist leider so nicht richtig, sondern wohl einzelfallbezogen. Von daher ist Deine Aussage mit Vorsicht zu genießen.
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#7
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AW: Behinderung 50 % abgelehnt
Hallo!
Aus meinen Erfahrungen kann ich dir nur Folgendes raten: Widerspruch einlegen mit a) genauer Beschreibung deiner Beschwerden, nix vergessen, sondern alles aufschreiben, nix verharmlosen!!!Achtung, es wird nicht zusammengerechnet, sonst hätte ich z.B. 200%, die nehmen das, was am meisten bringt, der Rest wird irgendwie zusammengefasst und dann der Gesamtgrad noch etwas erhöht! So hatte ich vor dem Krebs 50% wegen Burnout 40%, Diabetes 20%, Asthma 15%, Herzschwäche 20%, zusammen waren es aber eben "nur" 50%! Jetzt kommen halt der Krebs und das Stoma noch dazu, gibt zusammen 100%. Krebs kann allein nach Rezidiv aber schon 100% sein, das Stoma gibt oft 70%! Solche Sachen hängen von deinen Beschreibungen, dem ärztlichen Attest und vielleicht auch von der Laune des Sachbearbeiters ab. Aber das nur gaaaanz vielleicht! Und es ist auch nicht immer gleich unbefristet, meist sind es am Anfang nur 3 bis 5 Jahre, nennt sich "Heilungsbewährung". Es gibt auch die Möglichkeit, jetzt ein halbes Jahr zu warten und den Antrag neu zu stellen, das bringt aber eher was, wenn du jetzt z.B 30% bekommen hättest. Dann könntest du den Antrag auf Erhöhung wegen Verschlechterung stellen. VdK oder ein anderer Sozialverband ist keine schlechte Idee, denn sowas ohne Beratung durchzuziehen ist nicht immer einfach! Man kann auch leicht Fehler in den Formulierungen machen. Dann schließt der Sachbearbeiter daraus, dass es ja gar nicht sooooo schlimm ist und dann wird eben abgelehnt! Ich hoffe, ich konnte dir mit diesem Roman ein bisserl helfen! Viel Erfolg! |
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