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Alt 26.02.2007, 15:03
Pfirsich24 Pfirsich24 ist offline
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Standard Zweitmeinung bei niedrigmaligem Non-Hodgkin-Lymphom

Hallo,

mein Vater wird seit ca. April 2004 aufgrund eines niedrigmaligen Non-Hodgkin-Lymphoms ausschließlich in der hämatologisch-onkologischen Abteilung eines Krankenhauses in Wohnortnähe behandelt. Bis heute ist der Subtyp des Lymphoms leider nicht genau bestimmbar, da die Knochenmarkbiopsien hinsichtlich der morphologischen Differentialdiagnosen sehr schwierig auswertbar sind. Zunächst ging man von einem follikulärem Lymphom aus, mittlerweile tendiert man eher zu einem splenischen Marginalzonenlymphom bzw. einem Morbus Waldenström.

Wir wollen nun unbedingt eine Zweitmeinung einholen, allerdings behauptet der Hausarzt (Internist) meines Vaters, dass er nur eine Überweisung pro Quartal ausstellen darf. Diese Überweisung ist bisher immer an das Krankenhaus gegangen, wo mein Vater im Abstand von 4 bis 6 Wochen kontrolliert wird. Solange mein Vater die Behandlung dort nicht ab- bzw. unterbricht, wird das Krankenhaus also immer eine Überweisung bekommen.

Meine Fragen: Darf ein Hausarzt, der kein Facharzt, also Allgemeinmediziner ist, eine zweite Überweisung ausstellen? Oder kann das Krankenhaus meinen Vater für eine Zweitmeinung in eine andere Klinik/an einen anderen Arzt überweisen?
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