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  #1  
Alt 06.02.2008, 16:38
Jürgene49 Jürgene49 ist offline
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Unglücklich Geld reicht nicht aus!!

Mein Vater, knapp 59 Jahre alt (siehe Nickname), hatte Darmkrebs, wurde operiert und hat jetzt ein Stoma.
Sein Schwerbehindertengrad beträgt 80% ohne irgendwelche Zusatzkennungen (Buchstaben). Heute rief er mich an und sagte, sie hätten ihm Rente bewilligt, rückwirkend vom 30.07. letztes Jahr bis vorerst 30.10. dieses Jahr.

Die Rente, die sich im Übrigen ziemlich genau mit dem Krankengeld deckt, beträgt knapp 600€.
Zieht man alle Ausgaben ab (Miete, Strom, GEZ, Versicherungen), ist das Geld weg.
Hatte ich erwähnt, dass er dann aber noch nichts gegessen hat?!?!

Würde ich ihn nicht unterstützen, was wäre dann? Bisher habe ich ihn immer unterstützt, indem ich eingekauft habe etc.. Aber das geht ja nicht ewig so, denn bei mir bleibt so auch immer nur plusminus null und irgendwann möchte ich ja auch mal u. a. Familie haben.
Ich habe das bisher so gemacht in der Hoffnung, er bekäme die angesichts seines Alters die Rente unbefristet bewilligt und man könnte die Grundsicherung beantragen. Dem ist ja nun leider nicht so.

Was kann man da machen? Gibt es irgendwelche Unterstützungen, die man in diesem Fall beantragen kann? Für konstruktive Hilfe wäre ich echt dankbar.
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  #2  
Alt 07.02.2008, 11:52
Thomas Thomas ist offline
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Standard AW: Geld reicht nicht aus!!

Hallo Jürgen,

da müßte Dein Vater ergänzende Sozialhilfe beantragen, allerdings habe ich Zweifel ob er die bekommt, eher Wohngeld. Allerdings muß zuerst alles eigene Vermögen aufgebraucht werden....
Wenn Dein Vater dann öffentliche Hilfen bekommt wird allerdings geprüft ob Du Deinen Vater unterhalten kannst, aber keine Angst, die Einkommensgrenzen sind da recht moderat, so dass Du normalerweise schon eine eigene Familie gut unterhalten kannst.

Gruß
Thomas
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  #3  
Alt 10.02.2008, 11:36
Gloria-Beetle Gloria-Beetle ist offline
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Cool AW: Geld reicht nicht aus!!

Hallo,

ich habe gerade für meine Eltern die Pflegestufen haben und ein ganz geringes Einkommen

Hilfe zur Pflege beantragt,

um sie mit Unterstützung weiter in ihrem Heim zu versorgen.


Liebe Grüsse
Gloria
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  #4  
Alt 13.02.2008, 14:30
Jürgene49 Jürgene49 ist offline
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Standard AW: Geld reicht nicht aus!!

Nun muss ich mich doch direkt selbst mal wieder an der Diskussion beteiligen. Habe gar nicht mitbekommen, dass die Diskussion weiterging.



Der Rentenbescheid ist mittlerweile da und abzüglich von u. a. Kranken- und Pflegeversicherung, das hatte ich natürlich bei der Fragestellung nicht beachtet, bekommt mein Vater jetzt 525€.

Egal welche Hilfe er beantragen würde, ein zu verbrauchendes Vermögen ist kein Thema, da nicht vorhanden.

Dummerweise bin ich da noch gemeldet. Ich bin zwar nie da - auswärts arbeiten und Freundin -, aber halt noch da gemeldet.
Mein Einkommen würde sicher, egal bei welcher Leistung, angerechnet??
Nicht falsch verstehen. Ich bin nicht geizig und werde meinem Vater auch weiterhin helfen, so wie ich es jede Woche mit Einkäufen, jeden Monat mit Geldzuschüssen und bei Anschaffung von Geräten (Waschmaschine, TV-Gerät, ...) getan habe und tun werde.

Allein die Wohnkosten betragen 450€ (340 Kaltmiete; 70 Heizung, Warmwasser etc., 40€ Strom).
Nun könnte man argumentieren, er solle in eine kleinere Wohnung ziehen (z. Z. 69qm und 2,5 Zimmer), aber wovon Umzug, Kaution, evtl. Courtage und Renovierung der alten und neuen Wohnung bezahlen?
Dazu kommen noch grundlegende Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, Unfall usw..

Dann ist das Geld auch schon weg! Und wie gesagt, er hat noch nicht gegessen, getrunken usw..

Von "Luxusgütern" wie Tageszeitung (18€/Monat), GEZ und ähnlichem spreche ich gar nicht.


Also wenn ich dann abgemeldet bin (falls das dann Bedingung ist; oder gibt es da Freigrenzen o. ä.??), dann müsste es doch in dieser Situation Hilfe geben?? Stichwort: (Soziokulturelles) Existenzminimum
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  #5  
Alt 14.02.2008, 11:46
Jürgene49 Jürgene49 ist offline
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Standard AW: Geld reicht nicht aus!!

Vielen Dank für deine ausführliche Auskunft!

Ja, das mit der befristeten Berentung ist echt sch...ön! ;-)
Man könnte ja Widerspruch einlegen und auf Dauerrente pochen. Das muss man ja aber schlüssig begründen. Am besten geht das natürlich mit Hilfe der Ärzte. Aber ich gehe davon aus, dass die von der LVA schon interviewet worden sind. Und auch sonst, man hat es ja eigentlich nicht in der Hand, die Ärzte auf seine Meinung einzunorden! :-(

Bei der Grundsicherung später wird nicht auf mich zurück gegriffen, es sei denn, ich überschreite die Freibeträge von 100T€ oder so, oder?

Na ich werde wohl erstmal Wohngeld beantragen. Mal schauen, was das wird. Das muss ich beim Beantragen der SH ja eh angeben.

Hast du ein paar links parat, wo ich das Wohngeld mal vorab überschlagen könnte (Mecklenburg-Vorpommern)? Ich hatte da irgendwie einen mal gefunden, den ich nicht wieder finde. Außerdem hat der mein Einkommen irgendwie nicht berücksichtigt, meine ich mich zu erinnern.

Inwieweit wird mein Einkommen und das meines Bruder herangezogen bei der SH-Berechnung? (Grenzwerte, Pauschalen usw.)
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  #6  
Alt 04.03.2008, 00:30
Benutzerbild von Siby
Siby Siby ist offline
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Standard AW: Geld reicht nicht aus!!

Hallo Sissy,
nein,das ist so nicht ganz richtig.
Wenn eine Rente nur befristet ist, bekommt man keine Grundsicherung.
LG Siby
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An bösen Worten die man ungesagt hinunterschluckt,
hat sich noch niemand den Magen verdorben.

Winston Churchill
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  #7  
Alt 04.03.2008, 01:19
Benutzerbild von struwwelpeter
struwwelpeter struwwelpeter ist offline
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Standard AW: Geld reicht nicht aus!!

Liebe Lissy und liebe Siby


gerade habe ich eure Beiträge gelesen! Liebe Siby, ich glaube Du irrst Dich - bin mir sogar fast sicher!

Die Grundsicherung kann dann beantragt werden, wenn die Rente ( auch wenn diese befristet ist ) unterhalb der Grundsicherung liegt! Dies habe ich erst kürzlich bei Bekannten mit bekommen. Es kann ja nicht sein, das eine Rente unterhalb der Grundsicherung für den gesamten Lebensunterhalt eines Monats reichen muß. Dafür gibt es diese "Grundsicherung", dahinter verbirgt sich nur der Betrag, den der Mensch zum Leben benötigt. Die Grundsicherung wird in diesem Fall tatsächlich beim Sozialamt beantragt: die Voraussetzungen - Berechnungen müssen natürlich berücksichtigt werden!
Liebe Lissy, ich würde auf jeden Fall sehr schnell den Antrag stellen, da auch erst das Datum der Antragstellung für das Amt Gültigkeit hat und von diesem Tag an die Nachzahlungen evtl. berechnet werden. Ich hoffe sehr, dass ich nicht falsch liege, mich auf dem "Holzweg" befinde! Gerne trage ich weitere Info's aktuell zusammen und informiere euch!


Schöne Grüße
Ina

Geändert von struwwelpeter (04.03.2008 um 01:31 Uhr)
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  #8  
Alt 04.03.2008, 11:55
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Siby Siby ist offline
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Standard AW: Geld reicht nicht aus!!

Liebe Struwwi,
da muß ich wiedersprechen, siehe hier:

Anspruchsberechtigt sind Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
die das 18. Lebensjahr vollendet haben und - unabhängig von der aus jeweiligen Arbeitsmarktlage -medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

Quelle:

http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung.html

Auch hat Silleke hier im Tread schon ausführlich darüber Berichtet.
Bei Befristung, muß Sozialhilfe beantragt werden und dabei wird das Einkommen zB der Kinder, mit herangezogen, was bei der Grundsicherung entfällt.
Außerdem bin ich der Meinung Grundsicherung ist ARMUT!
LG Siby
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hat sich noch niemand den Magen verdorben.

Winston Churchill

Geändert von Siby (04.03.2008 um 11:59 Uhr)
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  #9  
Alt 04.03.2008, 13:31
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Marion Michaela Marion Michaela ist offline
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Standard AW: Geld reicht nicht aus!!

Hallo,

bei meinem Sohn ( Leukämie ALL ) wurden in der Zeit als er im KH war Wohngeld gezahlt und als er zuhause war Grundsicherung und AlG.
Jetzt ist die EU Rente durch und er bekommt nun seine Rente plus Wohngeld, da das höher sei als die Grundsicherung.

Ich hoffe ich konnte weiter helfen.

Marion


www.lebensspende-alexander.npage.de
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  #10  
Alt 04.03.2008, 20:35
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Siby Siby ist offline
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Standard AW: Geld reicht nicht aus!!

Liebe Marion,
sicherlich hat dein Sohn dann ergänzende Sozialhilfe erhalten ( wird leider oft mit Grundsicherung verwechselt).
Siehe hier:
(gleiche Link wie oben)

Auf Sozialhilfe im engeren Sinn haben ab dem 01.01.2005 nur noch Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern einen Anspruch. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII). Daneben sind im SGB XII auch die Regelungen für Grundsicherungsleistungen für dauerhaft Erwerbsunfähige enthalten. (Sie waren zuvor im GSiG (Grundsicherungsgesetz) niedergelegt.

Ich hoffe, das ich nicht vollkommen falsch liege, denn ein Experte bin ich nicht .
LG Siby
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Winston Churchill

Geändert von Siby (04.03.2008 um 23:45 Uhr)
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  #11  
Alt 04.03.2008, 23:42
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Siby Siby ist offline
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Standard AW: Geld reicht nicht aus!!

Liebe Sissy,
diese Mensche erhalten ergänzend ALG II, das ist nicht ganz das Gleiche.
Hast du mal den Link gelesen?
Es kommt eigentlich alles auf einen Nenner, es sind Zahlungen die zur Aufstockung des zu geringen Einkommens gezahlt werden.
Aber eben keine keine Grundsicherung.
LG Siby
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  #12  
Alt 04.03.2008, 23:50
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Siby Siby ist offline
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Standard AW: Geld reicht nicht aus!!

Hi Sissy,
nochmal ich, natürlich müßt ihr einen Antrag stellen (Ganz wichtig!), so war das doch nicht gemeint.
Sicherlich ist doch deine Mutti sowieso nicht befristet oder.
Ließ doch auch mal die Links von Silleke hier im Tread, die sind sehr gut.
Deine Mutti hat auf jeden Fall Anspruch auf eine Unterstützung und die sollte sie nicht verschenken!
LG Siby
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Winston Churchill

Geändert von Siby (05.03.2008 um 00:03 Uhr)
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  #13  
Alt 05.03.2008, 17:20
Jürgene49 Jürgene49 ist offline
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Ausrufezeichen AW: Geld reicht nicht aus!!

Hi,

dummerweise bekomme ich nur vereinzelt Mails, wenn's hier was neues gibt. Hmm.

Dummerweise konnte ich gestern kein RBB sehen, da ich diesen Sender in HH nicht empfange.

Siby hat Recht!
- Grundsicherung gibt es nur bei Altersrentnern und bei dauerhaft erwersgeminderten Rentnern. (Das Vermögen der Kinder wird erst herangezogen, wenn das bestimmte, relativ hohe, Freistellungsbeträge überschreitet.)
- Leute, deren Einkommen nicht zum Bestreiten des Lebensunterhaltes ausreichen - da gibt es sicher Tabellen u. ä. zur Festlegung dieses Betrages -, bekommen ergänzende Leistungen. (Das war im Übrigen gestern Thema bei "Plusminus". Stichwort: Kombilohn.
- Als Rentner auf Zeit kannst du Wohngeld beantragen und - Rente auf Zeit ist einer der wenigen Ausnahmefälle, wo es das noch gibt - Sozialhilfe. Dabei darfst du allerdings erst dein Vermögen, sofern vorhanden, verbraten, dann sind deine Kinder dran - in vertretbarem Rahmen natürlich - und danach bekommst du u. U. SH.

Sissy hat u. U. aber auch ein wenig Recht.
Im SGB12 §41 steht nämlich:
"(1) Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die
1. das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen
Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des
Sechsten Buches sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle
Erwerbsminderung behoben werden kann,
auf Antrag die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
diesem Kapitel erhalten."

Die Passage "und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle
Erwerbsminderung behoben werden kann" ist sicher interpretationsfähig und diskussionswürdig.
Sissy kann uns ja hier berichten, wie es ausging mit dem Antrag ihrer Mutter.
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  #14  
Alt 05.03.2008, 17:49
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Marion Michaela Marion Michaela ist offline
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Standard AW: Geld reicht nicht aus!!

Hallo zusammen,

ich finde es total lustig wie ihr euch gegenseitig mit Paragraphen und so bewerft.

Einfach zum zuständigen Amt gehen und einen Antrag stellen.

Mehr als eine Ablehnung kann nicht erfolgen.

Ganz einfach.
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  #15  
Alt 07.03.2008, 08:49
Anwi Anwi ist offline
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Standard AW: Geld reicht nicht aus!!

Hallo,
"Ich rede NICHT von Hartz IV,sondern von der Grundsicherung und das ist wohl ein kleiner Unterschied,die bekommt man zur Unterstützung,wenn das Geld,was man bezieht,nicht zum Leben ausreicht!"
Das trifft, so viel ich weiß, auch bei Hartz IV zu, weil es viele so genannte "Aufstocker" gibt, die Arbeit haben und einfach zu wenig verdienen.
Der Unterschied ist einzig und allein, dass man bei Hartz IV mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig sein muss.
Ich hab das nur geschrieben, weil ich selbst auch Leute kenne, die arbeiten und trotzdem Hartz IV beziehen.
Und der Text oben klingt für mich so ein bisschen, als sei es "unanständig" oder als wäre man faul, wenn man Hartz IV bezieht.

Armut ist Armut und wer arm ist, befindet sich oft am Rande der Gesellschaft, weil er sich wenig leisten kann - ob nun von Hartz IV oder von Grundsicherung. Die Grundsicherung hat lediglich den Vorteil einer auf Dauer angelegten Leistung bzw. dass keine Bewerbungen etc. mehr nachgewiesen werden müssen. Klar ist Gesundheit jedoch ein höherer Wert als der Genuss der Vorteile der Grundsicherung. Jedoch leben auch die meisten Hartz IV-Empfänger nicht gerne von Hartz IV. Im Prinzip ist es das gleiche wie bei der Grundsicherung.
Mein Kommentar war übrigens jetzt nicht böse gemeint. Ich wollte nur ausdrücken, dass ich das etwas anders sehe.
Viele Grüße
Anwi
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