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  #1  
Alt 24.06.2004, 21:37
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Standard Krankengeld statt Gehalt wärend der Kur

Hallo Ihr Lieben,
ich war letztes Jahr in AHB. Wärend dieser Zeit bekam
ich Übergangsgeld durch den Rentenversicherer ausgezahlt, da ich vorher schon 1 Jahr Krankengeld erhielt. Wie sieht das jetzt aus, wenn ich eine"normale"
Reha beantrage, erhalte ich dann anstelle meines Gehaltes Krankengeld von der Krankenkasse? Muß ich
für die Kurtage Urlaub nehmen oder einen Teil? Kann man bei der Antragsstellung einer Reha angeben, dass man
betriebsbedingt nur in bestimmten Monaten eine Reha-Maßnahme antreten kann (Arbeitgeber kann das schriftlich geben) Wer weiß hierzu die Antworten?
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  #2  
Alt 24.06.2004, 22:14
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Beiträge: n/a
Standard Krankengeld statt Gehalt wärend der Kur

Bei mir war es so,dass meine Reha genau in meinen Urlaub fiel.
Die Personalabteilung war nicht damit einverstanden,dass ich Urlaubstage für die Zeit nahm.
Ich habe auch ganz normal Gehalt weiterbekommen.
Von einer früheren Reha her weiss ich,dass Rücksicht auf Belange des Arbeitgebers genommen wird (wenn der Erkrankte das will )
Gruß aus gelsenkirchen
moni
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  #3  
Alt 27.06.2004, 10:20
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankengeld statt Gehalt wärend der Kur

Liebe Moni,
vielen Dank fuer Deine Antwort. Das wuerde also heissen,
das der Arbeitgeber Gahlt zahlt und zusaetzlich den Ar
beitnehmer 3 Wochen noch extra frei gibt. Arbeitest Du
in einem Grossbetrieb, so dass dies vielleicht die Aus
nahme ist.
Liebe Gruesse Maria
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  #4  
Alt 27.06.2004, 16:16
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Krankengeld statt Gehalt wärend der Kur

HAllo,
Du erhälst während der Reha Krankengeld, dies läuft unter der Erkrankung Brustkrebs (6Wochen 100%), solltest Du in diesem Jahr schon auf BK krankgeschrieben gewesen sein, dann zählt dies mit, nach 6Wochen gibt es Krankengeld, wenn dies zu trifft erhälst du wieder Übergangsgeld.
LG Silvia50.
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