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  #1  
Alt 02.06.2012, 02:51
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eos eos ist offline
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Standard AW: Organspenden - Für und Wider

Koma und Hirntod sind selbstverständlich nicht genau das Gleiche. Beim Hirntod ist man nochmals ein ganzes Stück weiter weg vom Zustand des "am Leben Seins". Mit meiner Koma-Aussage sollte ausgedrückt werden, dass ich in beidem Zustände sehe, in denen der Patient nicht in der Lage ist, bewusst Empfindungen zu äußern oder Aktionen auszuführen. Dass eine Null-Linie der Hirnströme feststellbar ist, daneben keinerlei Reaktionen des Patienten (aufgrund durchgeführter Schmerztest des Trigeminusnervs bzw. Nagelbett-
reizung) sowie auch kein "nach Luft schnappen" bei Testabschaltung des Beatmungsgeräts mehr auslösbar sind, spricht für die Diagnose "Hirntod" und nicht für 'nur' "Koma". Doch spürt ein als "hirntot" klassifizierter Patient tatsächlich nichts? Wer will das sicher sagen? Wie Dirk1973 in seinem Posting bereits zutreffend sagte: Von einem Hirntoten wird man keine Antwort mehr erhalten.

Ich stelle mir jedenfalls schon die Frage warum ein Hirntoter, bei dem ja mittels Schmerztestung zweifelsfrei keinerlei Reaktionen mehr auslösbar sind (obwohl ihm an den schmerzempfindlichsten Stellen zugefügt), dann plötzlich doch nachdem seine Beatmung unter- brochen wurde, Bewegungen in Form von Armstrecken, Rumpf- und Gliedmaßenbeugen vollführt. In meinem Posting habe ich ja schon die Frage gestellt, weshalb denn eigentlich während einer Organentnahme Muskelrelaxantien und Sedierungen verabreicht werden, wenn der Patient doch tot ist. Während der vorangegangenen Hirntodtestung waren keine somatischen Reflexe auslösbar und dann bei der Organ-
entnahme plötzlich doch? Hmm... Aber vielleicht bin ich einfach nur schwer von Begriff und jemand kann es mir plausibel erklären.

Die aktuelle Neuregelung des Transplatationsgesetzes bedeutet WIDERSPRUCHSLÖSUNG = wer sich künftig also erst gar nicht äußert, ist AUTOMATISCH potentieller SPENDER. Darüber wird m. E. nicht wirklich umfassend informiert. Wobei es absolut jedem selbst überlassen ist, wie er persönlich zur Organspende steht und ob er spenden will oder nicht. Nur sollte es eben auch den weniger Informierten unzweifelhaft bekannt sein, dass nunmehr nicht mehr nur die Zustimmungs- sondern die Widerspruchslösung gilt.

Ebenso sollte der Allgemeinheit bekannt sein, wie eine Hirntod-Feststellung für die darauffolgende Organentnahme tatsächlich abläuft. (Denn dieses Procedere muss zwangsläufig vorher stattfinden.) Wen die Feststellungspraxis interessiert:

http://books.google.de/books?id=eQMt...irntod&f=false

aus: "Klinische Neurologie" von P. Berlit und E. Rumpl - Hirntod Kap. 44, Seite 1210, 1211 und 1212

Meine persönliche Meinung zu dem Thema Organspende/Organtransplantation ist, dass der Tod ein ganz normaler biologischer Vorgang aller lebenden Organismen ist und als ein solcher akzeptiert werden sollte. Das Leben muss nicht zwingend unter Einsatz egal welcher Mittel künstlich in die Länge gezogen werden (auch meines nicht!). Das klingt jetzt vielleicht hart, ich weiß... Zweifellos denkt keiner gerne an seinen Tod, und trotzdem müssen wir ihn früher oder später akzeptieren. Sicher gibt es Situationen, die nur schwer zu verkraften sind (Organversagen in relativ jungen Jahren etc.). Doch das gab es schon immer, warum wird also gerade jetzt in unserer Zeit eine Organspende bzw. Organtransplantation als eine ach so unverzichtbare lebensrettende Maßnahme propagiert? Muss denn tatsächlich alles, was machbar ist, notwendigerweise auch gemacht werden? Oder sollte man sich nicht eher fragen, wo man vorausschauender Weise doch lieber die Grenzen zieht? (Lise Meitner und Enrico Fermi waren auch die Pioniere einer Entwicklung, die bejubelt und vorangetrieben wurde. Und wohin haben sich diese Dinge mittlerweile entwickelt? Man sollte im Rahmen der Forschung immer im Auge behalten, das sich die Dinge nicht nur in eine positive Richtung entwickeln können. [Ich weiß, das Beispiel hinkt jetzt etwas. Oder doch nicht?])

Danke fürs Lesen
von einer wieder mal schlaflosen eos
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  #2  
Alt 02.06.2012, 11:04
Husti Husti ist offline
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Standard AW: Organspenden - Für und Wider

Guten Morgen,

eos, ich kann Dir nur aus vollstem Herzen zustimmen.

Ich bin sogar davon überzeugt, dass nicht die moderne Technik, die Ärzte, etc., sondern ganz allein die persönliche Sanduhr, die jeder bei Geburt erhalten hat, den Lebensendzeitpunkt bestimmt, und dieser ist von Niemanden zu manipulieren. Lediglich der Weg dorthin ist variabel.

Ich kann mir für mich auch gar nicht vorstellen, z. B. mit einem fremden Herz glücklich weiterleben zu können. Und wäre es von der Natur vorgesehen, dass man auch mit fremden Organen problemlos weiterleben kann, dann bräuchten die Organempfänger ja auch nicht die unzähligen Medikamente, die sie trotz neuem Organ nur am Leben erhalten.

Es ist sicherlich gut, dass die Medizin sich weiterentwickelt hat. Aber manches Mal frage ich mich, um welchen Preis?!

Aber wie gesagt, das ist meine Meinung. Jeder muss selbst entscheiden, was sich für ihn gut anfühlt und was nicht. Nur weil einer seine Organe nicht spenden will, ist er kein schlechter Mensch und umgekehrt ist es ebenso.

Gruß
Husti
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  #3  
Alt 02.06.2012, 11:39
chaoskatze chaoskatze ist offline
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Standard AW: Organspenden - Für und Wider

@Husti: Glaubst du denn an eine Art von Determinismus?

@eos: Wie siehst du denn dann das Thema Euthanasie?


neugierige Grüße,
kätz
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  #4  
Alt 02.06.2012, 13:15
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Organspenden - Für und Wider

@Eos

Zitat: Die aktuelle Neuregelung des Transplatationsgesetzes bedeutet WIDERSPRUCHSLÖSUNG = wer sich künftig also erst gar nicht äußert, ist AUTOMATISCH potentieller SPENDER

Das stimmt doch gar nicht!

Woraus liest du denn das? Du könntest auch den Brief in den Müll werfen, dann werden nach deinem Tod deine Angehörigen gefragt, alles so wie bisher
__________________

Geändert von Wangi (02.06.2012 um 13:28 Uhr)
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  #5  
Alt 02.06.2012, 15:05
Dreizahn Dreizahn ist offline
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Standard AW: Organspenden - Für und Wider

Hallo!

Ich hab bisher nur still das Thema mitgelesen, aber dazu muss ich mich melden:
Zitat:
Zitat von eos Beitrag anzeigen
Die aktuelle Neuregelung des Transplatationsgesetzes bedeutet WIDERSPRUCHSLÖSUNG = wer sich künftig also erst gar nicht äußert, ist AUTOMATISCH potentieller SPENDER.
Das stimmt schlicht nicht! Und im übrigen: als in Ö. eine Widerspruchslösung eingeführt wurde, ging die Zahl der Spender ZURÜCK, weil die Angehörigen sich eher gegen Spende als dafür entschieden haben. Meiner Meinung nach sehr oft, weil sie erst in dem Moment, in dem der Arzt gefragt hat, überhaupt angefangen haben, über das Thema nachzudenken. Sie waren nicht über die Wünsche des potentiellen Spenders informiert; da ist mir die deutsche Lösung, jeden zum Nachdenken vor dem Hirntod anzuregen, doch ganz recht.

Ach ja, Chemo ist übrigens auch künstlich und lebensverlängernd.....

Gruß, Dreizahn

Geändert von Dreizahn (02.06.2012 um 20:46 Uhr) Grund: Deutsche Sprache, schwere Sprache ;)
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  #6  
Alt 02.06.2012, 19:44
Serpentine Serpentine ist offline
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Standard AW: Organspenden - Für und Wider

Ob die Regelmäßigkeit Erfolge bringt, sei einmal dahin gestellt, dennoch erachte ich es als unerlässlich, dass sich die Menschen mit der Organspende auseinander setzen.
Wichtig ist es , sie kommen zu einem Ergebnis.
Aufklärung tut Not, aber neutrale Aufklärung und keine die nur der Sache(Organspender zu finden) dienlich sein doll, nur so kann dann Misstrauen abgebaut und die Bereitschaft erhöht werden.

Geändert von gitti2002 (12.02.2017 um 21:10 Uhr)
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  #7  
Alt 02.06.2012, 20:46
Dreizahn Dreizahn ist offline
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Standard AW: Organspenden - Für und Wider

@Serpentine: von Regelmäßigkeit stand nix in meinem Beitrag. Könntest Du also bitte von Fälschungen in Zitaten absehen!?

Und mein zugegebenermaßen etwas flapsiger Chemospruch bezog sich auf "egal welche Mittel künstlich verlängern". Unter "egal welche Mittel" versteh ich alles, was überhaupt gemacht werden kann. Verlängert das Leben, ohne wär ich tot.

LG,
Dreizahn,
die leider zu denen gehört, die nicht spenden dürfen

Geändert von Dreizahn (02.06.2012 um 20:56 Uhr) Grund: Wer Tippfehler findet, darf sie behalten. Geht Chemo aufs Hirn? ;)
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  #8  
Alt 02.06.2012, 21:19
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karatina karatina ist offline
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Standard AW: Organspenden - Für und Wider

Guten Abend,

ich habe ja meine Sicht der Dinge schon hier erläutert.

Ich finde es sehr interessant, dass sich aus dem rein zur Information eingestellten Thema eine durchaus informative und rege Diskussion entwickelt hat.

Dennoch möchte ich daran appelieren, den guten und sachlichen Ton nicht zu verlieren und nicht alle Argumente, sei es pro oder contra, auf das eigene persönliche Schicksal zu projizieren.

Ich bin nach wie vor dankbar für diesen Thread, da ich zu den "Nicht wirklich darüber nachdenkenden Menschen" gehört habe.
Es ist wichtig, sich zu Lebzeiten Gedanken zu machen und auch über die Konsequenzen informiert zu sein.

Beste Grüße
Katharina
__________________


Geändert von karatina (02.06.2012 um 21:21 Uhr)
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  #9  
Alt 03.06.2012, 03:03
Serpentine Serpentine ist offline
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Standard AW: Organspenden - Für und Wider

Dreizahn,

Ich schrieb, nachdem ich Dich zitiert hatte, von der Regelmäßigkeit, die von der Regierung angeordnet ist!
Sollte meine Antwort missverständlich rüber gekommen sein,tut mir das leid!

LG
Serpentine

Geändert von gitti2002 (12.02.2017 um 21:13 Uhr)
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  #10  
Alt 03.06.2012, 13:58
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eos eos ist offline
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Standard AW: Organspenden - Für und Wider

Offensichtlich wird hier von manchen etwas falsch verstanden, also nochmals zur Klärung:

1. Selbstverständlich ist es FREIWILLIG, die Fragen im Ausweis ZU BEANTWORTEN oder ihn einfach im Müll zu entsorgen. (Ich schrieb ja schon, dass man hierzu nicht gezwungen werden kann.)

2. Wenn jedoch die Beantwortung nicht stattfindet bzw. der Ausweis zur Zeit der notwendigen Fagestellung den Ärzten definitiv nicht vorliegt (weil ihn der Betroffene nicht bei sich hatte oder ihn eben bewusst entsorgt hat), dann gilt man nach der neuen Regelung automatisch als potentieller Spender. Dass in dem Falle vorher erst noch die Angehörigen gefragt werden - falls es diese geben sollte - ist selbstverständlich. (Man sollte sich dann jedoch zumindest vorher darüber Gedanken machen, ob diese Angehörigen dann tatsächlich im Sinne des Betroffenen entscheiden werden.)

So ist es zumindest von der Regierung geplant, wurde aber von ihr und auch den sonstigen Interessenverbänden im Wortlaut nicht so konkret öffentlich gemacht (jedenfalls bisher nicht). Außerdem gebe ich zu bedenken, dass es nicht in allen Fällen zwingend notwendig ist z. B. in einem Gesetz den Begriff "Widerspruchslösung" oder "Zustimmungslösung" zu verwenden. Denn vieles ergibt sich aus einem Wortlaut (auch ohne Bezeichnung des speziellen Begriffs) einfach rein KONKLUDENT.

LG eos
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  #11  
Alt 03.06.2012, 14:42
Dirk1973 Dirk1973 ist offline
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Standard AW: Organspenden - Für und Wider

Also jetzt muss ich mich nochmal mit reinhängen.

@eos
Die Lösung, dass Angehörige gefragt werden wenn kein Ausweis vorliegt, war schon immer so. Da hat sich überhaupt nichts dran geändert.

Hast Du denn zu Deinen Ausführungen belastbare Quellen, sprich Veröffentlichungen, mit denen sich Deine Thesen stützen lassen??

Irgendwie klingt das alles so halbseiden....

@ all
Wenn Ihr zitiert, dann bitte mit der Zitat-Funktion und bitte möglichst ohne extra Färbung.
Wir Moderatoren haben uns seinerzeit bereit erklärt, als Mods farbig zu schreiben, damit Ihr privat von
moderativ (klasse Wort ) unterscheiden könnt, siehe den Hinweis in meiner Signatur.

Vielen Dank
__________________


Geändert von Dirk1973 (03.06.2012 um 14:45 Uhr) Grund: Na toll.... selber die Farbe vergessen.... *schäm :-)
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  #12  
Alt 03.06.2012, 14:43
Wangi Wangi ist offline
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Standard AW: Organspenden - Für und Wider

@eos
Noch mal gefragt: Voraus liest du das?

Siehste und genau deshalb ist es doch gut sich jetzt per Ausweis zu äussern.
UND man sollte so ein Thema natürlich mit den Angehörigen vorher besprechen

Geändert von gitti2002 (12.02.2017 um 21:14 Uhr)
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  #13  
Alt 03.06.2012, 15:09
Serpentine Serpentine ist offline
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Standard AW: Organspenden - Für und Wider

Dirk1973,

Entschuldigung!



All!


Organspende muss von allen Seiten bedacht werden, ich glaube niemand sagt einfach nur ja oder nein, dennoch !
Verfechter der Organspende verweisen oftmals auf den Akt der Menschlichkeit, was vollkommen richtig ist.
Nur eine Frage stelle ich mir?
Wir werden alle einmal sterben, manche durch einen Unfall eher, wenn diesem Verunfallten Organe entnommen werden dürfen, fragt man dann nach seinem Status, den er im Leben inne hatte, oder nimmt man auch Organe von vernachlässigten, armen Menschen, die unserer Gesellschaft nicht mehr angehören, auf die verbal fast täglich eingeschlagen wird?.
Wenn ja, weshalb erwarten man Menschlichkeit (Spende) von vielen Menschen, obwohl man ihm zu Lebzeiten diesen nicht zukommen ließ , wieso sind wir dann auf einmal gleich??
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  #14  
Alt 03.06.2012, 16:35
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eos eos ist offline
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Hallo chaoskatze,

das Thema Sterbehilfe ist auch so ein heikles Thema. Und doch sollte man sich auch damit ganz bewusst und frühzeitig auseinandersetzen. Dazu wäre aber wohl eher ein eigener Thread sinnvoll.

Was ich persönlich von Euthanasie halte? Nun grundsätzlich ist meine Meinung die, dass auch dies (wie mit der Organspende) jeder selbst und ganz persönlich entscheiden sollte, ob und wann er/sie seinem Leben ein Ende bereiten möchte und dass es den Ärzten (in wirklich aussichtlosen Lagen) nicht verboten sein sollte, den Betroffenen geeignete Mittel zur Verfügung zu stellen.

Mit der Schweizer Lösung jedenfalls habe ich so meine gewissen Probleme, wenn ich das mal so pauschal sagen darf.

LG eos
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  #15  
Alt 03.06.2012, 16:38
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Standard AW: Organspenden - Für und Wider

@Dirk1973

zu Deiner Info hier das bestehende Transplantationsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...tpg/gesamt.pdf

und der

Entwurf des neuen Transplatationsgesetzes
http://www.aok-gesundheitspartner.de...ionsgesetz.pdf
Danach bleibt § 3 Abs. 1 Nr. 1 TPG (Einwilligung des Betroffenen) und § 3 Abs. 2 Nr. 1 TPG (Widerspruch des Betroffenen) soweit erstmal unverändert.

Aaaaber bitte ich z. B. folgende Änderungen zu beachten:

§ 9 TPG wird neu gefasst, sodass es dort nicht mehr nur heißt "...Zulässigkeit der Organübertragung..." sondern nun heißen wird "...Zulässigkeit der Organentnahme- und der Organübertragung..."

In § 9 Abs.1 TPG waren bisher für die Organentnahme explizit allein Transplantationszentren vorgeschrieben, jetzt werden dies alle üblichen Krankenhäuser machen dürfen (sofern sie das vorgeschriebene Personal dafür bereithalten).

Was jedoch m. E. ganz besondere Beachtung finden sollte, ist, dass ein neuer § 10a TPG eingefügt wird. Hier bitte ich, sich ganz besonders § 10a Abs. 4 Nr. 3 TPG (jederzeitige RechtsVO möglich) sowie § 10a letzter Satz(!!) zu Gemüte zu führen.

Nun, ich jedenfalls sage da für künftig erwartbare Verfahrensweisen "Nachtigall, ick hör dir trapsen...".

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709030.pdf

Im Übrigen soll ja die Neuregelung des Deutschen Transplantationsgesetzes ein erster Schritt dazu sein, das Transplantationsgesetz innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Und in der EU haben meiner Kenntnis nach schon jetzt zahlreiche Länder die Widerspruchslösung.

Auf www.bundesregierung.de zu lesen:
'Der Bundestag hat das "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz" und das "Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes" beschlossen.'

LG eos
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