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  #1  
Alt 28.09.2003, 01:48
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Beiträge: n/a
Standard Kostenübernahme durch sozialamt

Wer hat Erfahrungen mit dem sozialamt bei therapie kosten durch Krebs? Mein Freund ist nicht über Krankenversicherung abgesichert sondern nur über das Sozialamt. Habe Angst,daß nur das "nötigste" bewilligt wird, noch nicht mal daß, was normalerweise durch gesetzliche krankenkassen bewilligt werden würde.Hat jemand Infos dazu?
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  #2  
Alt 28.09.2003, 09:25
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard Kostenübernahme durch sozialamt

Hallo Viola,
meines Wissens zahlt das Sozialamt für Deinen Freund die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (meist AOK). Das heißt die Leistungen sind die gleiche wie bei allen gesetzlich Versicherten.
Alles Gute für Deinen Freund und Dich
Wolfgang
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  #3  
Alt 28.09.2003, 10:01
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kostenübernahme durch sozialamt

Viola, schaue dir die seiten 6 bis 8 dieser Site an. Ich denke, dass dort viele deiner Fragen beantwortet werden.

http://www.ozw.de/ozw/content/e671/e...gesymp_ger.pdf
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  #4  
Alt 28.09.2003, 10:27
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kostenübernahme durch sozialamt

Hallo Viola,

da das Sozialamt nicht die freiwillgen Beiträge an eine gesetzliche Krankenversicherung ( muß nicht die AOK sein, sondern kann auch jede andere gesetzliche Krankenversicherugn sein )zahlt, bekommt Dein Freund Krankenscheine über das Sozialamt. Die Leitungen dieser Krankenhilfe sind nicht schlechter als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Meistens sind sie sogar besser, da der Arzt oder das Krankenhaus die Behandlung höher abrechnen kann bzw. besser bezahlt bekommt. ( Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen haben miteinander Budget/Vergütungsverträge und bei/mit den Sozialämtern gibt es so etwas nicht.)
Mach Dir dehalb mal keine Gedanken.

Liebe Grüße

Silke
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  #5  
Alt 30.09.2003, 16:09
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kostenübernahme durch sozialamt

Ja, es kann sein daß ihr sogar im Vorteil seid....Sozialhilfeempfänger sind mindestens gleich gut dran wie Kassenpatienten-wenn nicht sogar besser....

Alles Gute für Euch!
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  #6  
Alt 30.09.2003, 23:53
Sigrid
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kostenübernahme durch sozialamt

Hallo, danke an alle die mir geantwortet haben. Leider habe ich keine Zeit mehr viel zu schreiben. Liebe Grüße und auch alles Gute für Euch!
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  #7  
Alt 20.11.2003, 20:59
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kostenübernahme durch sozialamt

Hallo,
ab dem 01.01.2004 werden alle Personen, die bisher Krankenhilfe nach § 37 BSHG über das Sozialamt bekommen haben, in eine Krankenkasse aufgenommen. Die Krankenhilfe nach § 37 BSHG ist dann nicht mehr möglich. Die Krankenkassen stellen dann die Kosten (+ 5% Bearbeitungsgebühr) an die Sozialämter in Rechnung. Ist eigentlich für alle ein Vorteil. Ich glaube nicht, dass ein Arzt merken kann, ob ein Patient ein "Echter Kassenpatient" ist oder ein Patient, bei dem die Kassenkasse für das Sozialamt in Vorleistung tritt.
Dies gilt auch für die Hilfe in besonderen Lebenslagen, die bei versicherten Patienten von der Krankenkasse gezahlt wird. Es gilt nicht für die Hilfe zur Pflege.

Gruß
Anja
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