Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 01.04.2009, 14:51
piepselmaus piepselmaus ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.07.2008
Ort: Nähe Ulm
Beiträge: 418
Standard AW: Generalvollmacht

Hallo Maya,

ja aber wenn wir verheiratet sind hat er eben nicht all die Rechte die er mit einer Generalvollmacht hat wurde mir gesagt.
Kann er denn auch wenn ich verstorben bin an mein Konto ran, also falls wir jetzt bei der Bank so eine Kontovollmacht machen?
Denn ohne so eine Vollmacht kommt er ja an mein Konto nicht ran, oder?

Liebe Grüße Sandy
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 01.04.2009, 15:07
gina-lisa gina-lisa ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2008
Beiträge: 143
Standard AW: Generalvollmacht

Zitat:
Zitat von piepselmaus Beitrag anzeigen

Kann er denn auch wenn ich verstorben bin an mein Konto ran, also falls wir jetzt bei der Bank so eine Kontovollmacht machen?
JA kann er !
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 01.04.2009, 20:21
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard AW: Generalvollmacht

Hallo Sandy,

Kontovollmacht müsst ihr im Übrigen auch als Eheleute erteilen - geht nicht automatisch. Achte bitte bei der Kontovollmacht darauf, das es dort heißt:
"Vollmacht über den Tod hinaus".
Dann klappt das. Mit Kontovollmacht bekommt er seine eigene Bankkarte mit PIN usw.

Aber viel wichtiger ist, dass Ihr ein Testament macht.
Wenn das vom Notar beglaubigt vorliegt, dürftet Ihr auf der sicheren Seite sein.
Auch ein handschriftliches Testament ist gültig. (Kömmt ihr ja bei der Bank im Original vorlegen (zu Lebzeiten) und von denen als Kopie den Kontounterlagen beifügen lasssen.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht solltet Ihr aber trotzdem machen sonst müssen Gerichte entscheiden und Dein Verlobter darf möglicherweise (leider) nichts für Dich tun.!!!!! (Das Problem hatten wir bei unserer Mutter - trotz Verfügung. Diese Verfügung war von "Amateuren" gemacht.
(Notar ist sicherer)

Ich wünsche Dir alles Liebe
Wolfgang
__________________
Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten.
Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 02.04.2009, 09:49
Benutzerbild von BirgitF
BirgitF BirgitF ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2007
Ort: Rheinland
Beiträge: 198
Standard AW: Generalvollmacht

Hallo zusammen,

ich klinke mich mal kurz mit ein.

BlauesMeer hat Recht. Sobald die Bank von einem Todesfall weiß, ist sie gesetzlich verpflichtet, bis zur Klärung der Erbfolge das Konto einzufrieren.

Selbst meine Mutter konnte auf das gemeinsame Konto nach dem Tod meines Vater nicht zugreifen (nicht einmal um Geld zum täglichen Leben abzuheben), bis wir Kinder alle unterschrieben hatten, dass wir auf unser Erbe verzichten.

Bei uns waren nicht viele Erben da, aber das kann schon dauern bis man alle unter einen Hut bekommen hat...

Viele Grüße
Birgit
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 02.04.2009, 10:52
piepselmaus piepselmaus ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.07.2008
Ort: Nähe Ulm
Beiträge: 418
Standard AW: Generalvollmacht

Hallo,
ok da weiß ich jetzt bescheid!

Ja aber was ich jetzt nicht verstehe, warum will er mein Vermögen wissen der Notar, es geht um eine Generalvollmacht in Lebzeiten und nicht um mein Erbe.
Kann mir das noch jemand beantworten?
Für den Termin am Montag habe ich mir nun ein Zettel gemacht, für was mein Partner alles eine Generalvollmacht bekommen soll.
Unter anderem für Bankgeschäfte, Klage vorm Sozialgericht wegen Pflegestufe, Auskunft der Ärzte über mich und alle sämtlichen Auskünfte bei AOK und Arbeitgeber.
Kann ich außer meinem Partner auch meine Eltern mit rein schreiben lassen in die Vollmacht?
Und wielang müßte so ein Notartermin dauern, da ich im KH bin am Montag aber für ca. 1 Stunde weg darf.
LG Sandy
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 02.04.2009, 11:39
flomama flomama ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2008
Ort: Jena
Beiträge: 19
Standard AW: Generalvollmacht

Hallo Sandy.

Ich kann mir wegen der Frage nach deinem Vermögen nur vorstellen, dass der Notar evtl. ein festgelegtes Formular o.ä. hat, auf dem steht: "Herr/Frau ... wird bevollmächtigt, über das bestehende Vermögen in Höhe von ... zu verfügen ... überdies wird er bevollmächtigt, Frau ...´s Interessen in Rechtsstreitigkeiten durchzusetzen ...etc." aber nachfragen würde ich dennoch.

Vor 2 Jahren hatte ich einen gut vorbereiteten Notartermin (nicht von mir, sondern von den Notariatsangestellten) wegen Grundstücksangelegenheit, der hat keine 20 min gedauert, so dass du sicher dein knappes Zeitlimit schaffst, wenn du vorher telefonisch die für dich notwendigen Inhalte durchgibst (lies den Zettel, den du dir gemacht hast, am Telefon vor - so schreiben die das schon und ihr müsst dort nur die Richtigkeit prüfen) und beim Termin selbst keine Unterlagen fehlen (Geburtsurkunden etc.), die der Notar braucht. Wenn ihr allerdings noch Aufklärung über Rechte, Pflichten, Auswirkungen dieser Vollmacht o.ä. benötigt, dauert es halt länger. aber Notare werden nicht nach Zeit bezahlt, sondern nach ihren Tätigkeiten (Beurkundung, Beglaubigung, Beratung...) und sind meines Erachtens eher Minimalisten, die wenig Zeit vergeuden.
Ich würde möglichst alles telefonisch vorher abklären und auf die Brisanz deines Falles hinweisen, damit die wissen, weshalb es so zügig vonstatten gehen soll.

Alles Gute,
Marion
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 02.04.2009, 12:27
Benutzerbild von megjabot
megjabot megjabot ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2008
Ort: Schwabenland
Beiträge: 1.094
Standard AW: Generalvollmacht

Hallo Sandy

Hab mit meiner Mama auch eine Generalvollmacht vor ihrem Tod gemacht.
In der Vollmacht stand auch drin, dass sie über den Tod hinaus gültig ist,
das ist wichtig um auch dann verfügen zu können.
Konnte alle Bankgeschäfte mit dieser Vollmacht über den Tod hinaus verfügen,
also Auflösung von Konten, Sparbücher, Tagesgeldkonto und konnte sogar damit ihre Wohnung verkaufen, habe keinen Erbschein gebraucht.
Diese Kosten für den Erbschein hab ich also gespart.
Hatte aber auch zusätzlich noch eine Kontovollmacht bei der Bank.
Habe noch eine Schwester, die aber nicht die Vollmacht hat, wir haben uns da prima geeinigt und alles hat problemlos geklappt.
Das Vermögen musst du angeben, damit der Notar daraus die Kosten der Generalvollmacht berechnen kann, die richten sich nach dem Vermögen.
War bei uns so um die € 130,-.
Du kannst natürlich auch noch deine Eltern mit reinschreiben lassen, meine Mutter wollte es so, dass nur ich die Vollmacht bekomme.
Es geht relativ zügig, der Notar liest die Vollmacht vor, Unterschriften und fertig, also 1/2 Stunde müsste reichen.
Dein Freund muss sogar nicht mal mit, es reicht, wenn du alleine kommst.

Grüßle Meg

Geändert von megjabot (02.04.2009 um 12:37 Uhr)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:34 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55