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Alt 28.02.2011, 00:07
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MelU-J MelU-J ist offline
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Standard Fahrtkosten und Unterkunftskosten Partner

Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade damit, wo ich mich behandeln lasse. So nebenbei gehen mir da ein paar Fragen durch den Kopf.
Ich gehe im Moment davon aus, dass ich zunächst einmal nicht weiter arbeiten. Dazu bin ich allein schon aufgrund meiner Psyche in der jetzigen Situation nicht in der Lage. Ich bin in der glücklichen Position, ein halbes Jahr mein volles Gehalt zu erhalten. Aber ich mache mir trotzdem immense Sorgen, dass es finanziell knapp wird. Letztes Mal habe ich 11 Monate gebraucht, bis ich wieder arbeiten konnte.

Weiß jemand, ob man die Fahrten zur OP/Therapie von der KK ersetzt bekommt, auch wenn man einen Behandlungsort wählt, der nicht "heimatnah" ist. Ich habe aufgrund meiner Behinderung "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), fahre zwar selbst ein behindertengerechtes Auto, befürchte aber, dass ich das nach OP/während Therapie nicht kann. Weil ich mich in der Uniklinik AC nicht gut aufgehoben fühle, möchte ich einen anderen Behandlungsort wählen, im günstigsten Fall 110 km Entfernung, im ungünstigsten ca. 400 km.

Weiß jemand wie das aussieht, wenn bescheinigt wird, dass die Anwesenheit einer Begleitperson zur Genesung erforderlich ist (in meinem Fall Ehemann). Wie gesagt, bin psychisch schwer am Ende und stehe das alleine nicht durch. Es kommt natürlich meine schwere körperliche Behinderung dazu, mit der ich alleine nicht klar komme. Werden Fahrt- und Unterkunftskosten für die Begleitperson bei entsprechender Bescheinigung übernommen?

Bei meinen 2 Rehas (1 Onko, 1 Psychsomatik) wurden die Kosten für meine Begleitperson von der DRV voll übernommen, weil ich auch die Merkzeichen H und B im Schwerbehindertenausweis und eine Pflegestufe habe. ABER das waren ja Rehakliniken ohne Pflegepersonal für Grundpflege. Sieht das fürs KH anders aus?

Sind wahrscheinlich sehr spezielle Fragen...aber vllt weiß ja jemand ne Antwort oder wo ich Antworten finden kann.

VG, Mel
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