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Arzt verklagen?
Hallo Lea, hallo Marga,
seltsamerweise hatte es bei meiner Ursprungsnachricht nicht geklappt, dass der rictige "Username" angezeigt wurde. Nun aber. Vielen Dank für Eure Tipps. Wir sind nun noch in der Entscheidungsfindung. Schließlich geht es um ein hohes Kostenrisiko. Aber bei einer Verjährungsfrist von drei Jahren hat man ja noch ein bisschen Zeit zum Nachdenken. Wir haben auf jeden Fall schon mal ein Gutachten des Medizinischen Diensntes der Kraneknkassen (MDK) angeschoben. Das wird dann eine erste Wegweisung sein. Lieb Grüße GEorg |
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