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#1
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AW: Überprüfung EM Rente unbefristet
hallo zusammen
die Kraft alles festzuhalten hab ich nicht....dass meine zeugin nicht mitdurfte und das 4 minuten Gespräch mit dem Gutachter (da war sie ja dabei) hat meine Fruendin festgehalten. also abwarten Was tun sie damit es ihnen besser geht drei Frahezeichen......heute morgen fiel mir meine Lichttherapie zu hause ein..... gestern und auf dem Fragebogen vergessen..... Ich berichte immerhin gut zu wissen, dass es eine aufschiebende Wirkung hat aber die DRV kann das auch ausdrücklich verweigern..... Heute habe ich auf dem Fahrtkostenschein gesehen, dass er eine Begleitperson für noitwendig hielt????? Was hat das zu bedeuten hat er sich vertan oder immernoch durch den Wind jetzt geh ich gleich mnal zum HA und lass meinen Infekt abklären
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Liebe Grüße Barbara |
#2
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AW: Überprüfung EM Rente unbefristet
Guten Morgen Barbara,
Du solltest den Hinweis, dass Du eine Begleitperson brauchst, sehr positiv sehen; denn dadurch, dass er Dich so stark unter Druck gesetzt hat, konnte, er schnell (4 Min) erkennen, dass Du "Unterstützung" brauchst und nicht arbeitsfähig bist. Ich glaube und wünsche Dir, dass Du ohne Widerspruch klar kommst. Also bitte erst einmal Ruhe bewahren und abwarten. Ich wünsche Dir, das ich Recht behalte. Alles Liebe Wolfgang PS. Gute Besserung für Deinen jetzigen Infekt.
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#3
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AW: Überprüfung EM Rente unbefristet
Hallo Barbara,
ich glaube auch, dass das mit der bescheinigten Begleitperson ein gutes Zeichen für deine Rente ist. Wenn der Gutachter dich für fit und arbeitsfähig halten würde, würdest du die ja nicht brauchen. Versuch den Kopf hoch zu halten, LG Monika |
#4
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AW: Überprüfung EM Rente unbefristet
Genau Barbderara abwarten...auch wenns schwer fällt und es von aussen natürlich sehr leicht gesagt ist.Ich schliesse mich Wolfgangs Äusserungen an und meine auch das es durchaus ein gutes Zeichen sein kann,das Dir eine Begleitperson bescheinigt wurde.
Und noch was....Ja die Rentenversicherung kann viel oder ebend auch viel versuchen....verweigern....ändern....kürzen...able hnen....usw. doch glaube mir...eine einmal genehmigte Erwerbsminderungsrente und dann noch unbefristet....wie bei Dir...kann man nicht so einfach entziehen oder abändern....da muss schon etwas sehr gravierendes vorliegen oder sich geändert haben bei Dir.....ich betone... Versuchen....ist erlaubt und Legitim wir Erwerbsgeminderten Menschen sind zur Mitwirkungspflicht verpflichtet. Doch widerstandslos hinnehmen muss man darausfolgende Entscheidungen der Rentenversicherung aufkeinenfall. Und ein fristgerechter Widerspruch hat aufschiebende Wirkung bis rechtskräftig darüber entschieden wurde.Da Dir die Rente schon genehmigt wurde und Leistungen zu Dir geflossen sind. Gute Besserung Zitat:
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