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  #1  
Alt 13.09.2012, 21:15
Maja57 Maja57 ist offline
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Standard Befreiung von der Zuzahlung

Hatte bis jetzt keine Zuzahlungsbefreiung beantragt(chronisch krank seit 4 Jahren).Hielt sich alles in Grenzen bis jetzt.Tochter zieht nun aus,die Einnahme
fällt nun weg bei der Berechnung.
Kann ich nun für Oktober bis Dezember 2012 noch die Befreiung beantragen?
Oder kann ich das erst im neuen Jahr beantragen,immer nur für ein ganzes Jahr?
Habe den Antrag bekommen und auch vom Arzt bestätigen lassen zwecks chronisch krank.Bin nun etwas unsicher.
LG.Marion
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  #2  
Alt 13.09.2012, 21:25
Jan64 Jan64 ist offline
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Beiträge: 852
Standard AW: Befreiung von der Zuzahlung

Hallo Marion,

du kannst sogar rückwirkend für das ganze Kalenderjahr 2012 beantragen.

Gruß Jan
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  #3  
Alt 13.09.2012, 21:51
beowulf beowulf ist offline
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Standard AW: Befreiung von der Zuzahlung

Hallo Marion,
ich habe früher auch immer alle Belege gesammelt und dann immer für das ganze Jahr beantragt, inzwischen mache ich jetzt am Ende eines Jahres eine Vorauszahlung für das kommende Jahr, das spart das lästige Sammeln der ganzen Belege. Man muß nur vorher mal durchrechnen ob sich das ganze lohnt, denn wenn man weniger als 1 % hätte bezahlen müssen, bekommt man nichts zurück.
In deinem Fall wirst du für das ganze Jahr rückwirkend beantragen müssen, weil du ja auch für das ganze Jahr den Anspruch hast, so wie Jan es schon sagte. Ich denke mal da machen die Krankenkassen keine großen Unterschiede.
Die genauen Fristen und Auflagen kann man wohl am besten im Antrag nachlesen, oder einfach mal bei der Krankenkasse nachfragen.
Viel Erfolg und Gruß
Jens

Geändert von beowulf (13.09.2012 um 23:50 Uhr)
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  #4  
Alt 15.09.2012, 23:07
Maja57 Maja57 ist offline
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Ort: NW Mecklenburg
Beiträge: 1.184
Standard AW: Befreiung von der Zuzahlung

Hallo Jan u. Jens!
Danke für die Antworten.
Werde wohl erst fürs nächste Jahr die Befreiung beantragen.
Mit der Vorrauszahlung ist es dann sicher einfacher.
Wie verhält es sich eigentlich dann mit den Fahrten zur Chemo?
Hatte immer Fahrten mit eigenem PKW,Mann oder Oma
sind dann gefahren.Dann gabs ja von der Krankenkasse für eine Fahrt
das Geld zurück.Das würde dann ja weg fallen,oder?
Da wär ja eher angebracht mit Taxi zu fahren,oder lieg ich da auch falsch?
LG.Marion
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  #5  
Alt 16.09.2012, 00:30
beowulf beowulf ist offline
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Beiträge: 42
Standard AW: Befreiung von der Zuzahlung

Hallo Marion,
wenn du bisher für die Fahrten bzw. für eine Fahrt Geld bekommen hast, dürfte sich daran eigentlich nichts ändern. Die Tatsache das du befreit bist besagt ja nur, das du von allen Zuzahlungen befreit bist, die höher sind als 1% deiner gesamten Bruttoeinnahmen, vorausgesetzt man ist von der KK als chronisch Kranker anerkannt, sonst wären es ja 2%.
Aufgrund eines solchen Antrages kann man ja nicht plötzlich die teilweise Fahrtkostenerstattung verweigern, die du vorher bekommen hast, und würdest du jetzt ein Taxi nehmen, wäre das für die KK mit Sicherheit teurer.
Natürlich ist es immer am besten direkt bei der KK nachzufragen. Ich selbst nutze auch immer gerne den einen Tag in der Woche wo sie eine bei solchen Sachen beraten und dann kann man gemeinsam die Anträge ausfüllen, dann weiß man auf jeden Fall, daß alles richtig gemacht ist.
LG und einen schönen Sonntag
Jens
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